- Hochwirksamer Recht§chutz: TONBANDPROTOKOLL vom Gerichtsverfahren - Justitius, 27.01.2003, 20:43
- Re:... TONBANDPROTOKOLL vom Gerichtsverfahren - Justitius, 27.01.2003, 22:50
Re:... TONBANDPROTOKOLL vom Gerichtsverfahren
-->Anmerkung noch zum Beitrag:
Wer's nicht glaubt, darf gerne § 160 ZPO (Inhalt des Protokolls)
Abs.2"Die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung sind aufzunehmen."
so interpretieren, daß Gerichtsverhandlungen vor allem dem Zweck dienen,
Justitias Tempeldiener zu beschäftigen, folglich nur wesentlich ist,
die einzelnen Schritte zu ihrem Altar im Protokoll aufzuführen...
Übrigens: Das weiß auch kaum jemand:
Gerichtsverfahren können auch schriftlich stattfinden,
wenn sich beide Parteien darüber einig sind.
Die Partei, die ihre Zustimmung verweigert,
könnte Vorteile von Justitias Schwertstreichen haben,
und hier sollte man dann ganz besonders darauf achten,
daß sogar Zögern und Zaudern der Aussagen von Beteiligten
in einem schriftlichen Protokoll festgehalten werden,
sofern mal das Tonband ohne Essig und Ã-l angerichtet wurde
und man notgedrungen das Verfahren in Ermangelung
eines Ersatzgerätes bis zur Mittagspause durchziehen muß...
FG J
<ul> ~ Brisante Rechtsinformationen</ul>

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