- Am Arbeitsgericht: LĂ€nger arbeiten - weniger verdienen - Wal Buchenberg, 03.02.2003, 11:01
- Re: Am Arbeitsgericht: LĂ€nger arbeiten - weniger verdienen - Euklid, 03.02.2003, 11:51
- Re: Am Arbeitsgericht: LĂ€nger arbeiten - weniger verdienen - Sascha, 03.02.2003, 13:30
- kleine ErgÀnzung - Sascha, 03.02.2003, 13:46
- Re: kleine ErgÀnzung / Sascha!!!!!! - -- ELLI --, 03.02.2003, 13:52
- Re: kleine ErgÀnzung - Ecki1, 03.02.2003, 17:12
- @Sascha - Kleine ErgÀnzung zur ErgÀnzung - R.Deutsch, 03.02.2003, 17:39
- Re: @Sascha - Kleine ErgÀnzung zur ErgÀnzung - Sascha, 04.02.2003, 12:52
- @Sasche, mal ein paar Ăberlegungen dazu - Black Raven, 03.02.2003, 23:07
- Re: @Sasche, mal ein paar Ăberlegungen dazu / wunderbarer Beitrag! (owT) - -- ELLI --, 03.02.2003, 23:18
- kleine ErgÀnzung - Sascha, 03.02.2003, 13:46
- Re: Am Arbeitsgericht: LĂ€nger arbeiten - weniger verdienen - Sascha, 03.02.2003, 13:30
- TarifvertrÀge aushebeln - Super! - Dieter, 03.02.2003, 14:16
- Re: TarifvertrÀge aushebeln - Super! - Euklid, 03.02.2003, 14:48
- Re: Am Arbeitsgericht: LĂ€nger arbeiten - weniger verdienen - Euklid, 03.02.2003, 11:51
TarifvertrÀge aushebeln - Super!
-->Also Wal, ich pers. finde es ausgesprochen gut, wenn es Möglichkeiten gibt, TarifvertrÀge zu unterwandern, zu unterlaufen oder einfach zu ignorieren.
Es gab Zeiten, da wurde in meinen Branchen durchweg deutlich ĂŒber Tarif gezahlt, (heute zahle ich nur noch leicht ĂŒber Tarif) es werden auch Zeiten kommen, bei denen ich unter Tarif zahlen werde. Ich pers. habe mich noch nie an TarifvertrĂ€ge gebunden gefĂŒhlt und meine Mitarbeiter wollten bislang auch keinen Betriebsrat grĂŒnden obwohl sie natĂŒrlich könnten (ich glaube, ich mĂŒĂte sogar einen freistellen).
Gewerkschaften, BetriebsrĂ€te mögen fĂŒr kapitaldominierte Mittelstands/GroĂbetriebe ihren Sinn haben. FĂŒr den Rest der Wirtschaft (schĂ€tze mal 80 - 90%) allerdings nicht.
Von daher kann ich immer nur begrĂŒĂen, wenn die Macht der Gewerkschaften untergraben wird.
GruĂ Dieter
>LĂ€nger arbeiten - weniger verdienen.
>
>Vor dem Arbeitsgericht sind erschienen die Betriebsratsvorsitzende eines groĂen Schulbuchverlages mit Rechtsanwalt als KlĂ€gerin und der Personalchef des Verlages mit Rechtsanwalt als Beklagte.
>Der Verlag hatte schon im Jahr 2001 mehrere Leute mit Vertragsklauseln eingestellt, denen der Betriebsrat nicht zustimmte. Trotz fehlender Zustimmung des Betriebsrates wurden diese Leute von dem Verlag seither beschÀftigt und bezahlt. Das Zustimmungsrecht des Betriebsrates zu Einstellungen, Eingruppierungen und Arbeitszeiten steht nur auf Papier.
>
>In den neuen ArbeitsvertrĂ€gen stand: âEs gilt die 35-Stunden-Woche. Her/Frau XY ist damit einverstanden, dass er/sie jĂ€hrlich 220 Stunden Mehrarbeit leistet.â 220 Ăberstunden im Jahr machen pro Woche 5 Ăberstunden.
>Die 35-Stunden-Woche gilt nur auf dem Papier. In der Arbeitswelt dieses Verlages gilt fĂŒr die Neueingestellten die 40 Stundenwoche. Extra bezahlt werden diese Stunden nicht. Im Gegenteil. Die Personalleitung hatte Controller, die eigentlich nach dem Manteltarifvertrag des Druckgewerbes in die Tarifgruppe VI eingruppiert gehören, nur nach Tarifgruppe V eingestellt. Das macht beim Einstiegsgehalt einen Fehlbetrag von rund 400 Euro, der mit den Altersgruppen noch anwĂ€chst.
>
>Nun wurde mithilfe des Arbeitsgerichts folgende Einigung erzielt:
>1) Der Betriebsrat stimmt der Einstellung von... (es folgen die jeweiligen Namen)... zu.
>2) Der Betriebsrat stimmt der vertraglich geregelten Arbeitszeit zu. Es gilt die 35-Stundenwoche mit jÀhrlich 220 Stunden Mehrarbeit.
>3) Ein Arbeitsplatz fĂŒr reine ControllertĂ€tigkeit wird in Tarifgruppe VI eingruppiert. Da der/die Mitarbeiter/in.... (Name)... nur zu 20% ControllertĂ€tigkeiten und zu 80% Dokumentationsaufgaben erledigt, wird er/sie in Tarifgruppe V eingruppiert, erhĂ€lt aber rĂŒckwirkend zum Einstellungstag eine unwiderrufliche, nicht anrechenbare Zulage von 180 Euro, die tarifdynamisch entsprechend dem Tarifgehalt erhöht wird.
>(Zum Punkt drei wĂ€re vielleicht anzumerken, dass meines Wissens fĂŒr die Eingruppierung nicht die âreineâ TĂ€tigkeit, sondern die âĂŒberwiegendeâ TĂ€tigkeit zĂ€hlt, und dass dabei nicht das aktuelle, sondern das angestrebte TĂ€tigkeitsfeld entscheidend ist.)
>
>Die bei diesem Verlag Neueingestellten arbeiten regelmĂ€Ăig 20 Stunden mehr im Monat, erhalten aber 220 Euro weniger als ihnen tarifvertraglich zusteht. So werden TarifvertrĂ€ge ausgehebelt. âPacta servanda suntâ dieser fromme Wahlspruch gilt vielleicht zwischen Kapital und Kapital, aber nicht zwischen Kapital und Lohnarbeit.
>Wal Buchenberg, 30.01.03.

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