- Das Konzept"Gesetzlichen Zahlungsmittel" ist auch so ein Täuschungsinstrument - R.Deutsch, 07.02.2003, 15:06
- falsch! - XSurvivor, 07.02.2003, 15:25
- Re: Wie sollen Warengut- oder -bezugsscheine ausgegeben und verteilt werden? - dottore, 07.02.2003, 16:04
- Drucken und pro Kopf verteilen - und los gehts - siehe Tauschringe - XSurvivor, 07.02.2003, 17:21
- Re: WER gibt WAS oder WIEVIEL an WEN? - dottore, 07.02.2003, 22:00
- Drucken und pro Kopf verteilen - und los gehts - siehe Tauschringe - XSurvivor, 07.02.2003, 17:21
- Re: falsch! - Zet, 07.02.2003, 16:13
- Re: falsch! - Euklid, 07.02.2003, 17:14
- Re: falsch! - XSurvivor, 07.02.2003, 17:35
- Re: falsch! - Euklid, 07.02.2003, 17:46
- Re: falsch! - richtig falsch! - Digedag, 07.02.2003, 18:09
- Ganz kurz - XSurvivor, 07.02.2003, 19:14
- Re: WIE und bei WEM kommt das Geld in den Kreislauf? - dottore, 07.02.2003, 19:17
- Staat gibt Geld für normale VErpflichtungen aus o.T. (owT) - XSurvivor, 08.02.2003, 09:07
- Re: Warum erhebt der Staat dann noch Steuern? Geld gibt ihm die ZB (owT) - dottore, 08.02.2003, 09:49
- Staat gibt Geld für normale VErpflichtungen aus o.T. (owT) - XSurvivor, 08.02.2003, 09:07
- Re: WO und bei WEM wird Geld aus dem"Kreislauf" gezogen? Und WER zieht? (owT) - dottore, 07.02.2003, 19:19
- Spielt keine so große Rolle... - XSurvivor, 08.02.2003, 09:09
- Re: Die Wirtschaft schrumpft, die Geldmenge steigt - wie ist das möglich? - dottore, 08.02.2003, 09:47
- Spielt keine so große Rolle... - XSurvivor, 08.02.2003, 09:09
- Re: WIE sieht die MENGE aus, die keine SCHEINE mehr ist? (owT) - dottore, 07.02.2003, 19:21
- Spielt keine Rolle... - XSurvivor, 08.02.2003, 09:11
- Re: Die Notenbank von Prof. Woll ist eine Zinstitel-Rediskont-ZB und - dottore, 08.02.2003, 09:40
- Spielt keine Rolle... - XSurvivor, 08.02.2003, 09:11
- Re: Ganz kurz - Euklid, 08.02.2003, 11:40
- Re: WIE und bei WEM kommt das Geld in den Kreislauf? - dottore, 07.02.2003, 19:17
- Ganz kurz - XSurvivor, 07.02.2003, 19:14
- Re: falsch! - XSurvivor, 07.02.2003, 17:35
- Re: Wie sollen Warengut- oder -bezugsscheine ausgegeben und verteilt werden? - dottore, 07.02.2003, 16:04
- Re: Das Konzept"Gesetzlichen Zahlungsmittel" ist auch so ein Täuschungsinstrument - dottore, 07.02.2003, 15:55
- "Gesetzlichen Zahlungsmittel" ist auch so ein Täuschungsinstrument Aber Realität - CRASH_GURU, 07.02.2003, 21:28
- falsch! - XSurvivor, 07.02.2003, 15:25
Re: Das Konzept"Gesetzlichen Zahlungsmittel" ist auch so ein Täuschungsinstrument
-->>Viel Feind viel Ehr. Wenn wir einmal dabei sind, können wir diese Kuh auch gleich mitschlachten.
>Also wenn es wirklich so wäre, wie dottore immer behauptet, dass nur GZ Geld ist,
Es ist keine Rede von"Geld", sondern ausschließlich von GZ. Was Geld ist oder sein mag, spielt überhaupt keine Rolle. Es ist ganz unstreitig, dass Euro-Noten GZ sind und dass auf dieses GZ"Euro" lautende Verträge, in Euro erfüllt werden müssen. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Verträgen es sich handelt.
Das Denken in und aus einem - wie auch immer definierten -"Geld" heraus, mag jeder nach gusto anstellen. Ich denke ausschließlich in GZ und aus GZ heraus."Einfach machen" - just meine Devise.
>dann könnten wir uns das ganze Geeiere mit Geldmengensteuerung und Hinterlegung guter Pfänder inklusive Zentralbank auch sparen.
Durchaus nicht. Die Besicherung (Pfand usw.) besichert nicht das GZ (!) oder"deckt" es, sondern sie ermöglicht demjenigen, der bei Fälligkeit nicht in GZ befriedigt wird, auf die Besicherung durchzugreifen. Die Besicherung besichert also die dann ersatzweise einzufordernde Gegenleistung und sonst gar nichts. Entweder es gibt also GZ oder eben die Sicherheit.
>Dann könnte der Staat einfach bestimmen - diese Zettel sind ab jetzt GZ und fertig. (Monopolykonzept).
Dies bestimmt er, wie er will. Er kann statt Zettel auch jedes andere Material nehmen. Es sollte nur so bearbeitet sein, dass es nicht zu fälschen ist.
>Warum wird also der ganze Aufwand betrieben, dass GZ nur gegen Sicherheiten verliehen wird, statt einfach Warenbezugsscheine zu verteilen???
Das sind nicht die Sicherheiten, die das GZ besichern, sondern das sind die Sicherheiten, die denjenigem einen Ersatzanspruch offerieren, falls das GZ nicht erscheint.
>Ganz einfach, weil der zweite Teil, die Akzeptanz der Menschen dazugehört.
Das akzeptiert er sofort, da er seinerseits weiß, dass nur GZ von ihm akzeptiert wird, zu allererst die Staatskasse. GZ ist dabei immer täglich fällig, d.h. auch wenn an den Fiskus per Überweisung gearbeitet wird, hat der einen Zugriff auf eine tägliche Fälligkeit.
>Wenn die Menschen nicht mehr freiwillig dem Staatsgeld vertrauen, verliert GZ die Macht, wie wir in Argentinien, Russland und allen Staatshandelsländern sehen, wo die Menschen zwar in GZ die Steuern zahlen, aber alle wertvollen Dinge nur gegen Dollar oder Euro freiwillig geliefert werden.
Die Vertrauenstheorie hat damit nichts zu tun. Es geht auch gar nicht um die Lieferung, sondern um den Inhalt des jeweiligen Kontraktes: Sieht er Zahlung in GZ vor, dann ist GZ zu liefern. Sieht er Zahlungen in irgendetwas anderem vor, ist dieses zu liefern. Fällt die Lieferung in etwas anderem aus, wird im jeweiligen Rechtsbereich (Erfüllungsort ist maßgebend) das nicht gelieferte Andere im jeweils in diesem Rechtsbereich geltenden GZ (nach Umrechnung zum Zahlungszeitpunkt) geliefert werden müssen. Kann auch das GZ nicht geliefert werden, wird entweder in sonstiges Vermögen des Verpflichteten vollstreckt oder - falls dieses nicht vorhanden - geht der Fordernde leer aus.
>Gesetzliches Zahlungsmittel (GZ) bedeutet bei uns ja nur, dass der Staat den Rechtsschutz verweigert, für Verträge, die nicht auf GZ lauten.
Ganz genau.
>Die Vertragsfreiheit ermöglicht es uns aber durchaus, Verträge auf Gold und Silber zu schließen.
Jederzeit. Es ist dann, da es sich bei Gold und Silber um Waren handelt, ein Tauschvertrag, der justamente schuldrechtlich wie ein Kaufvertrag abgewickelt wird. Was letztlich wiederum auf Leistung / Zahlung in GZ hinaus läuft.
>In der EU wird darauf sogar Rechtsschutz gewährt. Nur in Deutschland nicht, dank Rexroth und der FDP!!
Versteh ich leider nicht. Tauschverträge Ware gegen Ware sind genau so zu erfüllen wie Kaufverträge Ware gegen GZ, siehe eben. Noch hat die FDP nicht über das BGB (Abt. Vertrags- und Schuldrecht) zu bestimmen.
Gruß!

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