- FRAGE an den geballten Sachverstand des Forums - i.S. VormundschaftGericht - 000, 08.02.2003, 12:38
- Re: Ich kann nur aus meinen Erfahrungen heraus antworten - Luigi, 08.02.2003, 14:24
- Re: Ich kann nur aus meinen Erfahrungen heraus antworten - 000, 08.02.2003, 17:43
- Re: Zero's kaufen? - foreveryoung, 09.02.2003, 10:58
- Re: Ich kann nur aus meinen Erfahrungen heraus antworten - 000, 08.02.2003, 17:43
- Re: Notarielle Beratung erbitten - netrader, 08.02.2003, 16:40
- Re: Notarielle Beratung erbitten---an Netrader - 000, 08.02.2003, 17:35
- Goldgedeckte Anleihe (owT) - R.Deutsch, 08.02.2003, 18:13
- Re: Goldgedeckte Anleihe (owT) - 000, 08.02.2003, 20:02
- Goldgedeckte Anleihe (owT) - R.Deutsch, 08.02.2003, 18:13
- Re: Notarielle Beratung erbitten---an Netrader - 000, 08.02.2003, 17:35
- Wie wäre es, wenn Du dein Haus vermietest.... - Tofir, 08.02.2003, 21:46
- Re: Ich kann nur aus meinen Erfahrungen heraus antworten - Luigi, 08.02.2003, 14:24
Re: Ich kann nur aus meinen Erfahrungen heraus antworten
-->Hallo,
Du hast keine Chance:-) Und das ist ernst gemeint.
Erbengemeinschaften sind immer kompliziert! IMMER!
Und falls man meint es gibt keinen Ärger, weil z.B.die Miterben minderjährig und auch noch die eigenen Kinder sind. Dann springt das Vormundschaftsgericht ein.
Das ist der Standpunkt des Rechtspfleger: Vertretung der Interessen eines minderjährigen Erben!
Der Rechtspfleger hat die Aufgabe sich so aufzuführen, als wäre er der Erbe
Mit allen rechtlichen Mittel! Gutachten, Prozesse... wie eben Erbengemeinschaften so sind!
Vergiss die komplizierten Konstrukte mit deiner Lanwirtschaft oder Wohnhaus.
Du ziehst nur einen Rattenschwanz an wirklich hoch-komplizierten Steuer-/erbschaftsrechtlicher Problemen heran.
Ja und dann der Aufwand, wenn der Rechtspfleger meint, dass du jedes Jahr schriftlich nachweisen sollst wie es dem Vermögen deiner Tochter geht.
Ich bin ein EX-Pflegekind und habe auch noch minderjährig etwas geerbt.
Und der bürokratische und finanzielle Aufwand(Gebühren) nur für das Vormundschaftsgericht war enorm. Aber auf so Kleinigkeiten hinzuweisen, dass ich durch die Erbschaft Einkommenssteuerpflichtig geworden bin, haben sie nicht gemacht.
Deine Ansichten kannst du hier öffentlich machen, aber nicht gegenüber einem Rechtspfleger. Nicht, dass der dir noch deine Eignung als Vermögensverwalter deines Kindes abspricht!
Du darfst die Leute nicht unterschätzen.
Eine Bekannte von mir bekam vor kurzem Post vom Gericht, dass sie eine Vermögensaufstellung ihrer Kinder machen muss.
Der Grund: Sie hat wieder geheiratet! Der böse Stiefvater könnte ja dem Sohnemann seine Hausschuhe entziehen:-)
Das ist natürlich übertrieben, aber auf dem Fragebogen des Gerichts gibt es neben den Punkten Geldvermögen/Immos auch"Zeitwert der Wäsche":-)
Bei den mündelsicheren Anlagen kann ich die ehrlich gesagt auch nicht helfen.
Offene Immo-Fonds müssten gehen, aber die sind vielleicht nach dem Gesetz mündelsicher. Mehr aber auch nicht!
Tagesgeld in € müsste zu machen sein! Die Verzinsung kann locker mit Bundesschatzbriefen mithalten.
Gutachten. Um ein Gutachten wirst du nicht herumkommen.
Der Rechtspfleger muss sich absichern!
Er muss deinem Kind auch in 11 Jahren schriftlich darlegen können, dass alles koscher war!
Das die Immo zum offiziell zum damaligen Verkehrswert verkauft wurde.
Ausserdem sichert dich so ein Gutachten auch gegen deinen Käufer ab.
Falls der Käufer auf die Idee kommt, das du ihn beim Verkauf einige Mängel am Haus vorenthalten hast! Dafür hat der Gutachter eine Haftpflichversicherung ;-)
Bei der heutigen Prozessgeilheit der Menschen, ist das wahrscheinlich noch eine gute Investition! Das sind schon ganz hohe Streitwerte und Gerichtskosten!
PS:
Betrachte den Rechtspfleger als misstrauischen Miterben!
Er hat alle Zeit/Nerven und Geld der Welt um"sein" Recht als Erbe durchzusetzen!
MFG

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