- und noch ein Bericht über ''weiße Berge - schwarzes Geld'' - manolo, 09.02.2003, 18:04
- bei Zuzug in die Schweiz: Pauschalbesteuerung: hier die Spielregeln - manolo, 09.02.2003, 18:08
- Re:lohnt sich f. Otto Normalverbraucher nicht - f. Schumi schon eher - kingsolomon, 09.02.2003, 19:58
- Re:lohnt sich f. Otto Normalverbraucher nicht - f. Schumi schon eher - chiron, 09.02.2003, 23:21
- Re:lohnt sich f. Otto Normalverbraucher nicht - f. Schumi schon eher - kingsolomon, 09.02.2003, 19:58
- bei Zuzug in die Schweiz: Pauschalbesteuerung: hier die Spielregeln - manolo, 09.02.2003, 18:08
bei Zuzug in die Schweiz: Pauschalbesteuerung: hier die Spielregeln
-->Pauschalbesteuerung für Zuzügler
Um in die Schweiz überzusiedeln, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
steuerrechtlich anerkannter Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz
erstmaliger Zuzug nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit
keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz
Bei Ehepaaren müssen beide Ehegatten die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
Beginn und Ende des Rechts
Das Recht auf Pauschalbesteuerung beginnt bei Zuzug aus dem Ausland. Für Schweizer erlischt das Recht am Ende der bei der Einreise laufenden Steuerperiode.
Bemessungsgrundlage
Lebensaufwand: Die Pauschalsteuer orientiert sich an den entstandenen Lebenshaltungskosten. Da diese in der Praxis schwer zu ermitteln sind, werden sie anhand des Mietzinses, des Mietwertes oder der Pensionskosten geschätzt.
Die Lebenshaltungskosten betragen das Fünffache des Mietzinses oder des Mietwertes der eigenen Wohnung. Bei Personen, die keinen eigenen Haushalt führen, beträgt der Lebensaufwand das Doppelte des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung.
Zur Gewährleistung einer Minimalbesteuerung wird die Aufwandberechnung durch eine Kontrollrechnung überprüft, die unter anderem schweizerische Quellen einbezieht.
Verfahren
Sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, kann der Ausländer in jeder Steuerperiode zwischen der ordentlichen und der Pauschalbesteuerung wählen.
man

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