- In dubio pro fisco - Euklid, 11.02.2003, 13:48
In dubio pro fisco
-->Vorsorgeaufwendungen (Sozialversicherungsbeiträge,Lebens und Berufsunfähigkeitsversicherung,etc) müssen auch in Zukunft aus versteuertem Einkommen finanziert werden.
Ursprünglich hatten die Richter große Zweifel der geltenden Rechtslage geäußert.
Normalerweise ist dies ein glasklares Indiz dafür,daß die Richter ein Gesetz oder eine Verwaltungspraxis für nicht verfassungskonform halten.Doch Eichels Mannen hatten offenbar so stichhaltige Argumente ins Feld geführt,daß sich die Richter diesem Argument kaum entziehen konnten.
Offiziell begründete der BFH seine Entscheidung damit daß nur das aktuelle Existenzminimum steuerfrei bleiben müsse.
Vorsorgeaufwendungen sicherten aber das künftige Existenzminimum.
Folge:Es handelt sich um eine Art von Sparleistungen,die der Gesetzgeber nicht von der Besteuerung freistellen müsse.
Für den plötzlichen Sinneswandel der Richter gab es aber einen Grund:die marode Haushaltslage des Bundes.
Denn hätten die Richter das aktuelle Gesetz als verfassungswidrig verworfen,hätten alle seit 1987 erlassenen Steuerbescheide auf den Prüfstand gemusst,mit finanziellen Risiken für den Fiskus in mehrstelliger Milliardenhöhe.
Da gaben sich die Richter lieber staatstragend,zumal der Gesetzgeber mit der steuerlichen Förderung der Riester-Rente,wie der BFH zwichen den Zeilen bemerkt,den Weg in die richtige Richtung eingeschlagen habe.
Fazit:Neben dezentem politischen Druck haben die Richter auch ihre Erfolgsaussichten vor dem Bundesverfassungsgericht abgewogen.
Denn seit dessen streitbarer Präsident Kirchhoff das Gericht verlassen hat,fand in Karlsruhe ein Paradigmenwechsel statt:
In dubio pro fisco lautet immer öfter die Maxime.
Ein Großteil der vom BFH vorgelegten Fälle wird deshalb vom höchsten deutschen Gericht gar nicht zur Entscheidung angenommen.
Auf die Gewaltenteilung in Deutschland wirft das ein extrem schiefes Licht.
Das kennen wir doch schon daß die Annahme verweigert wird;-)
Gruß EUKLID

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