- Hilfe für OOO i.S. Staatsbankrott, bzw. VormundschaftsGericht u"mündelsicher" - 000, 13.02.2003, 08:37
- Re: Hilfe für OOO i.S. Staatsbankrott, bzw. VormundschaftsGericht u - Eugippius, 13.02.2003, 09:37
- Re: Hilfe für OOO i.S. Staatsbankrott, bzw. VormundschaftsGericht u - 000, 14.02.2003, 16:22
- Re: Hilfe für OOO i.S. Staatsbankrott, bzw. VormundschaftsGericht u - Eugippius, 13.02.2003, 09:37
Re: Hilfe für OOO i.S. Staatsbankrott, bzw. VormundschaftsGericht u
-->Hallo Eugippius,
Danke für Deine Antwort, aber laut Auskunft Landwirtschaftsamt u Notar
kann meine Tochter sehr wohl landw.Grundstücke kaufen, allerdings
muß dies VORHER im Amtsblatt bekanntgegeben werden, damit evtl.
interessierte LANDWIRTE mitbieten können, denn Ihnen stünde dann
ein sog. Vorkaufsrecht zu, daß aber nur zum Tragen kommt, wenn sie
mind. genausoviel bieten.
Danke u Gruß
OOO
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>Ich bin mir nicht sicher, ob du als nicht-Bauer so ohne weiteres landwirtschaftliche Grundstücke kaufen kannst. Zumindest früher brauchte man dazu die Genehmigung der Landwirtschaftskammer (oder so ähnlich), die man regelmäßig nicht erhielt.

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