- Enteignung durch das Arbeitsamt??? - Digedag, 15.02.2003, 00:05
- Re: Enteignung durch das Arbeitsamt??? - Baldur der Ketzer, 15.02.2003, 00:20
- Unterschied Arbeitslosengeld vs Arbeitslosenhilfe - Kallewirsch, 15.02.2003, 00:35
- Re: Unterschied Arbeitslosengeld vs Arbeitslosenhilfe - Euklid, 15.02.2003, 10:29
- Re: Enteignung durch das Arbeitsamt??? - Euklid, 15.02.2003, 10:17
Re: Enteignung durch das Arbeitsamt???
-->>Folgenden Bericht über ein Urteil des Bundessozialgerichtes habe ich gerade gefunden:
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>Urteile der Woche / Finanzen
>Vermögen von Arbeitslosen darf nicht mehrfach angerechnet werden
>Bundessozialgericht Kassel, Az.: B 11 AL 9/01
>
>FALL:
>Robert Retzlaff ist arbeitslos. In seiner Zeit als Fräser hatte er allerdings gut angespart und sein Geld erfolgreich angelegt. Insgesamt verfügte er nun über Bankguthaben, Aktien und Schatzbriefe im Wert von 141.000 Mark. Das Arbeitsamt kannte keine Gnade, es zog von der Summe den Freibetrag ab und legte ein wöchentliches Einkommen von 1.850 Mark fest. Robert bekam danach für 71 Wochen kein Geld. Nun waren noch 50.000 Mark übrig, für die wollte das Arbeitsamt die Arbeitslosenhilfe für weitere 22 Wochen sperren. Empört zog Robert bis vor das Bundesozialgericht in Kassel. Es entschied:
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>Empfänger von Arbeitslosenhilfe müssen sich ihr Vermögen nur ein Mal auf die Leistung anrechnen lassen. Wird das Geld in der Folge nicht aufgebraucht, so darf das Arbeitsamt dies nicht ein zweites Mal berücksichtigen.
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>Robert kann also trotz seines Vermögens von 50.000 Mark Arbeitslosenhilfe beziehen.
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>19.06.2002 | 13:12
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>Ich versteh die Welt nicht mehr.
>Dass man keine Sozialhilfe bekommt, wenn man Vermögen hat, ist ja klar.
>Dass man keine Arbeitslosenhilfe bekommt, wenn man Vermögen hat, leuchtet auch irgendwie ein. Schließlich ist das ja auch aus den staatlichen Sozialkassen bezahlt und steht nur Bedürftigen zu - nach Auslaufen der Versicherungsleistungen.
>Aber Arbeitslosengeld ist doch eine Versicherungsleistung, die einem im"Schadensfalle" zusteht. Dafür hat man jahrelang Beiträge bezahlt, Pflichtbeiträge, wenn auch nur bis zur Sozialversicherungshöchstgrenze.
>Dafür muss es doch im Arbeitlosigkeitsfalle nun die Leistung geben, wenn auch nur bezogen auf maximal die Sozialversicherungshöchstgrenze (bei den"Besserverdienenden").
>Was geht dem Arbeitsamt da das Vermögen an?
>Was, du hast dir ein Vermögen vom Munde abgespart? - Dann brauchen wir dir kein Arbeitslosengeld zahlen!
>Versicherung - denkste!!!
>Aber reinzahlen müsst ihr natürlich alle!
>Es könnte ja sein, ihr habt euer ganzes Geld ständig verprasst. Soll dann der Staat gleich Sozialhilfe an euch zahlen? - Damit das nicht passiert, müsst ihr alle zahlen.
>Und wer bei Arbeitslosigkeit noch was übrig hat, ist selber schuld...
>
>Also, möglichst viel Geld in SCHEINEN ablegen, statt anlegen.
>Ebensoviel in physischem Gold.
>Das alles kann man dann im Fall der Fälle aus dem Vermögen hinausverschweigen.
>Dann hat man vielleicht noch eine Chance, aus dieser Versicherung/Verunsicherung noch etwas herauszubekommen.
>Oder weiß einer eine Möglichkeit, wie man sich als Angestellter diese Pflichtversicherung ersparen kann, die ja offensichtlich niemals leistet?
>
>fragt ein verstörter
>Digedag
Eine schöne Demonstration des Grundsatzes das alles was irgendwo auf Konten herumlungert grundsätzlich zu 100% dem Staat gehört.
Dies gilt selbstverständlich auch für Grundbücher aller Art,selbst dann wenn die Hypotheken voll bezahlt sind.
Daher ist es besser Immobilienvermögen zu haben das hoch verschuldet ist während der Barschatz in der Brieftasche untergebracht werden kann.
Bei den großen Lappen mit 500 Euro ist das kein großes Bündel.
Brieftasche heißt natürlich nicht daß man mit dieser jeden Tag spazieren gehen soll.
Gruß EUKLID

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