- Vorsorge für kommende schwierige Zeiten: 1. Billig gesichert wohnen (Hypotheken) - Jacques, 17.02.2003, 22:08
- Re: Vorsorge für kommende schwierige Zeiten: 1. Billig gesichert wohnen (Hypotheken) - lowkatmai, 17.02.2003, 23:48
- und für die Zocker? - nasdaq, 18.02.2003, 00:37
- Re: Vorsorge für kommende schwierige Zeiten: 1. Billig gesichert wohnen (Hypotheken) - lowkatmai, 17.02.2003, 23:48
Vorsorge für kommende schwierige Zeiten: 1. Billig gesichert wohnen (Hypotheken)
-->Oder warum ich eine Festhypothek abgeschlossen habe.
Hauptgrund:
1) Falls Infla/Hyperinfla kommt -> Zinsenschutz, Entwertung Schuld
falls Defla kommt:
2) Hyothek kann mir kaum gekündigt werde, da
ich den Vertragsverhandlungen durchgebracht habe,
dass mir die Festhypothek (5 Jahre) kaum gekündigt werden kann.
U.a. darf mir die Festhypothek nicht gekündigt werden, wennn
sich
a) meine Bonität verschlechtert
b) der Marktwert meiner Liegenschaft sinkt. Sie kann erst dann gekündigt werden, wenn die Hypothek grösser als 80% der dann aktuellen Bewertung durch einen unabhängigen Schätzungsexperten ist und nicht innert 30 Tagen nach Aufforderung der Fehlbetrag nachgeschossen wird.
Der ursprüngliche Passus lautete:..wenn sich der Marktwert verringert....und nicht innert 30 Tagen nach Aufforderung der Fehlbetrag eingeschossen wird.
Keine Angabe auf welches Niveau, keine Angabe durch wen die Marktwertermittlung erfolgt.
(Anmerkung: Der derzeitige Marktwert könnte sich knapp halbieren, so dass ich mich einigermassen sicher wähne, insbesondere wenn man bedenkt, dass einige Andere zuerst Federn lassen müssen).
Nachdem ich mit der Kreditberaterin alles besprochen hatte, fügte ich an:
Eigentlich hätte ich den Eindruck, dass der Standard eigentlich recht"einseitig" sei.
Darauf Sie:
Ja wissen Sie, die wenigsten lesen unsere Verträge wirklich gründlich durch, im weiteren sind die Verträge durch unsere Juristen (Raiffeisenbankgruppe) erstellt worden.
Meine Feststellung:
Die Standardhypothekarverträge sind meist völliger Gummi und
können im Krisenfall seitens der Banken fast beliebig gekündigt werden.
Also Vorsicht!.
Gruss
PS:
Im weiteren habe ich noch durchgesetzt, dasss nach Ablauf der Festhypothek
längstens 2 Jahre die Neuhypthekensätze angewendet werden, danach gelten wieder Althypothekênsätze (in Erinnerung an die Hochzinsphase 90-96).

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