- Zitat zur Guten Nacht - -- ELLI --, 18.02.2003, 23:46
- halte ich für falsch, den Spruch - Dieter, 19.02.2003, 01:33
- Re: Es gibt keine 'Arbeitslosigkeit' als solche, sondern nur eine zu den von - dottore, 19.02.2003, 07:22
- Richtig!...wenn wir alle ohne Lohn arbeiten, ist die Arbeitslosigkeit auf Null! (owT) - Wal Buchenberg, 19.02.2003, 07:32
- Re: Wieso denn ohne Lohn? Niedrigere Löhne hülfen schon, denn merke: - dottore, 19.02.2003, 09:14
- Re: Niedrigere Löhne hülfen schon, denn merke: - Wal Buchenberg, 19.02.2003, 10:10
- Re: Bitte um Realismus! - dottore, 19.02.2003, 12:57
- Re: Bitte um Realismus! - silvereagle, 19.02.2003, 13:38
- Re: was ist Vermögen - Baldur der Ketzer, 19.02.2003, 14:09
- Re: was ist Vermögen / ein Versuch, auf den Punkt zu kommen - silvereagle, 19.02.2003, 21:52
- Re: was ist Vermögen - Baldur der Ketzer, 19.02.2003, 14:09
- Re: Bitte um Realismus! - silvereagle, 19.02.2003, 13:38
- Re: Bitte um Realismus! - dottore, 19.02.2003, 12:57
- Re: Wieso denn ohne Lohn? Niedrigere Löhne hülfen schon, denn merke: - Euklid, 19.02.2003, 12:45
- Re: Wieso denn ohne Lohn? Niedrigere Löhne ** Vom Hohelied der Arbeitslosen - Herbi, dem Bremser, 19.02.2003, 23:55
- Re: Niedrigere Löhne hülfen schon, denn merke: - Wal Buchenberg, 19.02.2003, 10:10
- Re: Wieso denn ohne Lohn? Niedrigere Löhne hülfen schon, denn merke: - dottore, 19.02.2003, 09:14
- nur um es richtig zu verstehen... - frogge, 19.02.2003, 09:07
- Richtig!...wenn wir alle ohne Lohn arbeiten, ist die Arbeitslosigkeit auf Null! (owT) - Wal Buchenberg, 19.02.2003, 07:32
- Re: Zitat zur Guten Nacht - Eugippius, 19.02.2003, 09:03
Re: Es gibt keine 'Arbeitslosigkeit' als solche, sondern nur eine zu den von
-->den Arbeitslosen konkret geforderten Löhnen und Gehältern.
Jeder Arbeitslose kann sich also selbst befreien, indem er seine Arbeit zu 20 %niedrigeren Löhnen oder Gehältern anbietet. Sollte er von der Firma nicht genommen werden, muss er klagen. Gegen das Arbeitnehmer/Arbeitgeber-Kartell, das ihm auf Grund von 'Tarifverträgen' verbietet, einen Arbeitsplatz besetzen zu dürfen. Klaggrund 1: Tarifverträge sind sittenwidrig und 2. sie verstoßen gegen das Kartellgesetz.
Alles nur eine Frage der Zivilcouage.
Droht Entlassung, gilt das Selbe. Den Musterprozess wird er immer gewinnen, da der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass ein teurerer Arbeitnehmer besser ist für seine betriebsbedingten Interessen als ein billigerer - gleiche Qualität der Arbeit vorausgesetzt. Dass sich das Lohnniveau dann insgesamt herunterschaukelt, hat den einzelnen nicht zu kümmern. Das Lohnniveau ist keine Rechtsperson und kann nicht klagen.
Dass sich das Lohnniveau in einer Rezession ohnehin herunter schaukelt, hat der einzelne nicht zu vertreten, kann also nicht als Argument gegen ihn eingesetzt werden.

gesamter Thread: