- Freistellungsaufträge werden abgeschafft: Sparerfreibetrag soll aber sinken - kizkalesi, 19.02.2003, 08:16
Freistellungsaufträge werden abgeschafft: Sparerfreibetrag soll aber sinken
--><font size="5">Sparerfreibetrag soll eingeschränkt werden</font>[/b]
Ministerium will Freistellungsaufträge abschaffen -Sparer müssen sich zwischen Abgeltungs- und Einkommenssteuer entscheiden
von Cornelia Wolber
Berlin - Im Zuge der geplanten Einführung einer Zinsabgeltungssteuer will die Bundesregierung die Freistellungsaufträge abschaffen. Den Sparerfreibetrag sollen nur noch diejenigen in Anspruch nehmen können, die auf die Nutzung der 25-prozentigen Steuer auf Zinserträge verzichten. Das verlautete gestern aus Kreisen des Finanzministeriums.
Bislang gilt für Ledige ein Freibeitrag von 1550 Euro. Verheiratete müssen ihre Zinseinkünfte erst ab einem Betrag von 3100 Euro versteuern. Diese Beträge werden mittels Freistellungsauftrag, den der Bankkunde bei seinem Kreditinstitut stellt, gewährleistet. Führt er bei mehreren Banken Konten, kann der Freistellungsauftrag gesplittet werden. Für alles was über dem Freibetrag liegt, ziehen die Banken automatisch 30 Prozent Steuern ein und leiten diese an den Fiskus weiter. Im Rahmen der Einkommensteuer wird der gezahlte Betrag dann geltend gemacht. Für den Fall, das der persönliche Steuersatz unter 30 Prozent liegt, erhält der Steuerpflichtige eine Rückerstattung. Liegt er drüber, muss der Betreffende nachzahlen. Um letzteres zu vermeiden, hat so mancher in der Vergangenheit auf eine Erklärung seiner Zinseinkünfte verzichtet, vermutet das Bundesfinanzministerium. „Das wollen wir ändern“, hieß es gestern in Ministeriumskreisen.
Um das zu erreichen, sollen die Freistellungsaufträge abgeschafft und statt dessen flächendeckende Kontrollmitteilungen eingeführt werden. Diese werden von den Banken an das Bundesamt für Finanzen gemeldet. Von dort sollen sie an die Oberfinanzdirektionen der Länder weitergeleitet und schließlich an die 650 Finanzämter verteilt werden.
Gleichzeitig soll dem Steuerpflichtigen die Option eingeräumt werden, entweder die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zu wählen, oder seine Zinseinkünfte im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit seinem persönlichen Satz zu versteuern. Entscheidet er sich für die Abgeltungssteuer, kann er jedoch nach den Plänen des Ministeriums in Zukunft keinen Sparerfreibetrag mehr geltend machen. Dieser wird nur im Rahmen der Einkommensteuervariante gewährleistet. Die entsprechenden Angaben, die der Steuerpflichtige in seiner Erklärung macht, werden mit den Kontrollmitteilungen abgeglichen. Bei möglichen Abweichungen, kann das Finanzamt dann sofort nachhaken. Welche Variante die günstigere ist, soll der Steuerpflichtige selbst für sich herausfinden. Die dafür notwendige Software werde überall erhältlich sein, hieß es im Ministerium.
Das Problem: Die Opposition sowie auch Teile der Grünen sind strikt gegen die Einführung von Kontrollmitteilungen. Das heißt, die Pläne von Bundesfinanzminister Hans Eichel haben kaum Chancen, den Bundesrat zu passieren.
Noch immer ungeklärt ist zudem, ob mit der 25-prozentigen Abgeltungssteuer tatsächlich alle Verpflichtungen - inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag - abgegolten sind oder ob diese noch oben drauf kommen. Bislang, so hieß es gestern im Ministerium, gebe es noch keinen Referentenentwurf.

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