- Einwurf zum Thema Folter in Deutschland (es kann jeden treffen!)... - Saint-Just, 20.02.2003, 01:59
- Gibt es da Infos parat? - Turon, 20.02.2003, 03:05
- Spinner ohne Kind! - Ventura, 20.02.2003, 07:39
- Re: Spinner ohne Kind! - prinzipiell hast Du recht - nereus, 20.02.2003, 08:07
- Folterverbot - HB, 20.02.2003, 09:15
- Re: Folterverbot - Euklid, 20.02.2003, 09:21
- Re: Folterverbot - Ventura, 20.02.2003, 12:21
- Re: Folterverbot - Euklid, 20.02.2003, 12:35
- Re: Folterverbot - Ventura, 20.02.2003, 17:38
- Re: Folterverbot - Euklid, 20.02.2003, 17:49
- Re: Folterverbot - Ventura, 20.02.2003, 18:11
- Re: Folterverbot - Euklid, 20.02.2003, 18:26
- Re: Folterverbot - Ventura, 20.02.2003, 19:38
- Re: Folterverbot - Euklid, 20.02.2003, 18:26
- Re: Folterverbot - Ventura, 20.02.2003, 18:11
- Re: Folterverbot - Euklid, 20.02.2003, 17:49
- Re: Folterverbot - Ventura, 20.02.2003, 17:38
- Re: Folterverbot / @Ventura: das war eine gelbe Karte wert - -- ELLI --, 20.02.2003, 12:38
- Re: Folterverbot / @Ventura: das war eine gelbe Karte wert - Euklid, 20.02.2003, 12:48
- Re: Folterverbot - Euklid, 20.02.2003, 12:35
- Re: Folterverbot - Ventura, 20.02.2003, 12:21
- Re:Staatsdienst-Verbot? das ist aber gemein - Koenigin, 20.02.2003, 11:18
- Re: Folterverbot - Euklid, 20.02.2003, 09:21
- Re: Spinner ohne Kind! - prinzipiell hast Du recht - Ventura, 20.02.2003, 12:16
- Folterverbot - HB, 20.02.2003, 09:15
- Du verstehst einfach nicht!... Naja, bei dieser Wortwahl kein Wunder. (owT) - Saint-Just, 20.02.2003, 20:17
- Re: Spinner ohne Kind! - prinzipiell hast Du recht - nereus, 20.02.2003, 08:07
Re: Folterverbot
-->irgendwie hab ich ja noch Sympathie für Typen wie Dich, 68 musste man mit den Resten des Braunen Unrats fertig werden, aber wg. Dir und Deiner Freunde und deren übertriebener Ausgabelust inm öffentlichem Bereich, hängen wir jetzt so durch und wg. Dir(den Autonomen) und den Braunen hab ich schon meine Eisenteile!
>>[img][/img]
>>
>>WAR DIE FOLTER ANDROHUNG UNZULÄSSIG?
>>Mordfall Metzler: Polizei im Zwielicht
>>CHRISTIAN RATH
>>FRANKFURT/MAIN -Einen Tag vor der Anklageerhebung im Mordfall des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler hat der Verteidiger des mutmaßlichen Täters Magnus G. die sofortige Suspendierung von fünf Polizeibeamten verlangt. Sie sollen nach der Entführung Metzlers Folter in Erwägung gezogen und dem Verdächtigen sogar damit gedroht haben. War das zulässig? In der Strafprozessordnung heißt es ausdrücklich."Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung darf nicht beeinträchtig werden durch Misshandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung und durch Hypnose." Diese Aufzählung unzulässiger Verhörmethoden wird ergänzt durch den Zusatz, dass bereits die"Drohung" mit einer verbotenen Maßnahme verboten ist.
>>Die Strafprozessordnung des Bundes gilt allerdings nur für die Aufklärung bereits erfolgter Straftaten. Die Frankfurter Polizei beruft sich jedoch darauf, dass sie mit der Androhung und möglichen Zufügung von"Schmerzen" kein Geständnis erpressen wollte, sondern das Leben des entführten Kindes retten wollte, von dessen Tod man noch nicht wusste. Für die bloße Gefahrenabwehr gilt aber nicht die Strafprozessordnung des Bundes, sondern gelten die Polizeigesetze der Länder.
>>Doch damit ist das Folterverbot nicht ausgehebelt. Teilweise enthalten auch die Polizeigesetze der Länder ähnliche Schutzvorschriften."Die Polizei darf bei Vernehmungen zur Herbeiführung einer Aussage keinen Zwang anwenden", heißt es etwa im baden-württembergischen Polizeigesetz. Über allem steht das Grundgesetz. Dort heißt es in Artikel 104:"Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden."
>>Vor allem der Heidelberger Staatsrechtler Winfried Brugger hat versucht, diesen ehernen Grundsatz aufzuweichen."Ein Erpresser wird bei der Geldübergabe von der Polizei gefasst und schildert den Beamten glaubhaft, dass er bereits den Zünder einer Bombe aktiviert hat, die in fünf Stunden explodieren und alle Bewohner der Stadt töten wird." Mit Szenarien wie diesem versucht er einen"Wertungswiderspruch" zwischen dem Folterverbot einerseits und der staatlichen Pflicht zum Schutz des Lebens andererseits herauszuarbeiten. Die Mehrzahl der deutschen Rechtsprofessoren lehnt jedoch jede Relativierung des absoluten Folterverbotes ab. Auch ein"übergesetzlicher Notstand" wird ausgeschlossen.
>>Das hessische Justizministerium bestätigte gestern, dass der 27-Jährige Magnus G. heute im Frankfurter Oberlandesgericht seine mündliche Jura-Prüfung ablegen will. Bei einer Verurteilung sei er aber für den Staatsdienst unwürdig.
>Das ganze kann man auch einfacher sagen:Der ganze Menschenrechtskatalog gilt nur in normalen Zeiten.
>Es wird gerade gebastelt daß man uns die Freiheit völlig nimmt.
>Wehren wird man sich nur noch können wenn man im Notfall über ein ganz bestimmtes Gerät verfügt und mit gleicher Rücksichtslosigkeit wie die Obrigkeit verfährt.
>Nicht jeder der nichts auf dem Kerbholz hat wird sich so einfach mir nichts Dir nichts auf das Schafoztt legen.
>Gruß EUKLID
>PS Die Zustände werden immer katstrophaler.
>Wir leben bald in einer Zeit der Tupacamaros und Rechtlosigkeit.

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