- Es gibt Hoffnung, sollte jemand einen kennen, der in diese Falle getappt war - manolo, 23.02.2003, 12:47
Es gibt Hoffnung, sollte jemand einen kennen, der in diese Falle getappt war
-->guten morgen
ich bin eigentlich sicher, daß hier niemand sich zu diesem verhängnisvollem Immobilien- Irrweg hat überreden lassen.
Aber wenn einer jemanden kennt - es gibt Hoffnung, aus der Falle zu entrinnen.
man.
Hoffnung nach dem Desaster (aus der RP)
Von CORNELIA BÜRGER
Viele Eigenheimbesitzer stehen vor einem Desaster: Ihre Baufinanzierung mit Aktienfonds erwies sich als großer Fehler, nachdem die Aktienkurse in den Keller gestürzt sind. Nach Ansicht von Juristen könnte allerdings ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen. In guten Börsenzeiten hatten sich zahlreiche Häuselebauer dazu überreden lassen, ein Darlehen ohne laufende Tilgung aufzunehmen, stattdessen einen Investmentfonds oder eine Fondspolice zu besparen, über die der Kredit später auf einen Schlag zurückgezahlt werden sollte. Geködert wurden sie mit dem Argument, die Renditen von Aktienfonds würden langfristig über den Kreditzinsen liegen, es werde somit eine schnellere Tilgung erreicht.
Die Chance zum Ausstieg
Kreditnehmern, die sich auf diese riskante Finanzierungsform eingelassen haben, bietet sich jetzt nach Ansicht von Verbraucherschützern die Chance zum Ausstieg. Dafür müssten sie beweisen, dass sie bei Vertragsabschluss nicht ausreichend über die Risiken dieses Modells aufgeklärt wurden. Der Grund: Die im Wertpapierhandelsgesetz zementierten Aufklärungspflichten gelten auch für In-vestmentfonds und fondsgebundene Lebensversicherungen, die zur Immobilienfinanzierung eingesetzt werden. Das erklärte jedenfalls die Bundesan-stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf Anfrage der Verbraucherzentrale Bremen.
"Diese Kombinationen aus Festdarlehen und Investmentfonds sind in der Vergangenheit häufig auch Kreditnehmern empfohlen worden, die wenig oder keine Erfahrung mit Wertpapieranlegen besaßen", sagt Arno Gottschalk, Experte für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bremen."Wenn aber Vermittler nachlässig beraten, hat der Kunde Anspruch auf Schadenersatz", so seine Schlussfolgerung.
"Jeder Vermittler, der diese Anlageform empfiehlt, muss die Erfahrungen seiner Kunden abfragen", fordert auch Professor Hans-Peter Schwin-towski, Experte für Bankrecht an der Berliner Humboldt-Universität. Sie sollten wissen oder darauf hingewie-sen werden, dass schlechte Börsenzeiten die Rechnung verhageln können."Da der Kreditnehmer nicht tilgt, muss er darauf vertrauen, dass die Rendite des Fonds am Laufzeitende ausreicht, um das Darlehen in voller Höhe abzulösen." Dafür müsse der Wertzuwachs mindestens so hoch sein wie der Krediteffektivzins."Finanzierungsmodelle, die auf Renditen jenseits des Garantiezinses von Lebensversicherungen setzen, müssen deutlich als riskant gekennzeichnet sein", sagt Schwintowski. Im Klartext:"Der Kunde sollte wissen, worauf er sich einlässt."
Die Forderung nach Schadenersatz hält der Wissenschaftler durchaus für angebracht."Dafür muss der Baufinanzierer jedoch beweisen können, dass er falsch beraten wurde. Der zu ersetzende Schaden besteht dann in der Finanzierungslücke." Im Endef-fekt müsse der Darlehensnehmer so gestellt werden, als hätte er ein normales Hypothekendarlehen mit laufender Tilgung gewählt.
Wegen der schlechten Börsenlage rät Schwintowski Bauwilligen dringend, sich Alternativen mit weniger Risiken errechnen zu lassen. Der Ratschlag des Wissenschaftlers:"Annuitätendarlehen oder tilgungsfreie Darlehen, bei denen der Garantiezins am Ende der Laufzeit für die Tilgung ausreicht."

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