- Kredit gegen Bargeldbesicherung? - dottore, 24.02.2003, 12:07
- Re: weiss du woraus die Sache letztendlich hinausläuft, dottore? - Bankrunner, 24.02.2003, 12:38
- Re: worauf die Sache letztendlich hinausläuft ----- DDR 1984..... (owT) - Baldur der Ketzer, 24.02.2003, 12:44
- das Verfügungsrecht ginge aber trotzdem verloren - silvereagle, 24.02.2003, 12:49
- Re: das Verfügungsrecht ginge aber trotzdem verloren - Bankrunner, 24.02.2003, 13:16
- Re: Kredit gegen Bargeldbesicherung? - Baldur der Ketzer, 24.02.2003, 12:41
- Re: Kredit gegen Bargeldbesicherung? - Deutsche Bank! - Carpediem, 24.02.2003, 13:01
- Re: Alarmstufe Gelb bei"new credits" und M3 in D: - dottore, 24.02.2003, 14:51
- Re: Was ist mit dem Geld was aus Aktien im Geldmarkt geparkt wird - monopoly, 24.02.2003, 15:06
- Re: Aus Aktien kommt nur 'Geld' (M3 = plus), wenn sie beliehen werden (owT) - dottore, 24.02.2003, 17:41
- Re: Was ist mit dem Geld was aus Aktien im Geldmarkt geparkt wird - CRASH_GURU, 24.02.2003, 22:37
- Re: Was ist mit dem Geld was aus Aktien im Geldmarkt geparkt wird - monopoly, 24.02.2003, 15:06
- Re: Alarmstufe Gelb bei"new credits" und M3 in D: - dottore, 24.02.2003, 14:51
- Machmal gehts auch einfacher - le chat, 24.02.2003, 15:04
- Re: weiss du woraus die Sache letztendlich hinausläuft, dottore? - Bankrunner, 24.02.2003, 12:38
Re: Kredit gegen Bargeldbesicherung?
-->>Hi,
>ich weiß zwar nicht, wie's juristisch im Detail funktioniert und ob überhaupt, aber ich stelle es mal zur Diskussion:
>Jemand will 1 Mio Kredit. Bank fragt nach Sicherheiten. Kunde: Ich verpfände 1 Mio im Streifband als dingliche Sicherheit. Bank nimmt die dingliche Sicherheit und rückt 1 Mio Gutschrift auf Konto Kunde raus. Kunde bleibt Eigentümer des Pfandes.
Hallo, dottore,
da offenbaren sich wieder die Wissenslücken (*schäm*):
bleibt der Verpfänder wirklich Eigentümer, oder sicherheitsübereignet er nicht vielmehr das Pfandgut an den Darlehnsgeber?
>Fall A: Bank geht in Konkurs. Dann bleibt die dingliche Sicherheit bestehen und muss vom Sequester an Kunden ausgeliefert werden. Ob Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kredits? Vermutlich.
Bestimmt, Insolvenz bricht auch keine schuldrechtlichen Veträge, die noch erfüllbar sind (oder? nur vermute)
>Fall B: Kunde geht in Konkurs. Dann fällt Pfand für den nicht zurück gezahlten Kredit an Bank. Nicht sinnvoll.
>Fall C: Kunde verschenkt Eigentum über Pfand an andere (Kinder). Bank hat Titel ex Kredit gegen Kunden. Kinder haben ex Eigentum an Pfand Titel gegen Bank. Kunde falliert. Wie weiter?
Eigentum ist belastet durch Pfandbestellung, dieses bleibt so wie dingliche Belastungen bei Grundstücken durch Geh- und Fahrtrechte, Wohnrechte, Nießbräuche, usw. - denk ich mal
übertragen, verschenkt, verkauft werden kann nur das entsprechend belastete, eingeschränkte Eigentum
>Fall D: Kunde hat verschenkt und stirbt. Bankforderung gegen seine Erbmasse, die leider in Massekonkurs. Zur Masse gehört nicht mehr das Eigentum am Pfand, da bei den Kindern.
Wie ist das mit den Standardverträgen *Kunde stimmt der sofortigen Vollstreckbarkeit ohne Einrede der Vorausklage zu*?
Kinder haben Eigentum, das mit Pfandrecht belastet ist, das Pfandrecht klebt als Makel am Eigentum wie der Kuckuck vom Onkel Gerichtsexekuter.....
>Fall E: Kredit über 10 Jahre, Zinsen nachschüssig, also nach 10 Jahren 100'. Kunde stirbt nach 5 Jahren, hatte aber Eigentum an Pfand schon übertragen. Gegen wen richtet sich die Forderung auf Zinszahlung (anteilig)? Gegen Erbmasse. Darin aber verschenktes Pfand nicht mehr enthalten.
grübel-------> Sicherungsdurchgriff auf Beschenkte, da Eigentumsrechte eingeschränkt durch vorrangiges Pfandrecht, Bank kann ja auch herausgabe der Banknoten verweigern, somit sichtbare Eigentumseinschränkung
>Das sieht zwar nach Regelungen lt. Grundpfandrechten aus. Aber Grundstück existiert (Nachweis Grundbuch) und dient - unabhängig vom Eigentümer - immer als dingliche Sicherheit."Grundbücher" über Bargeld-Bestände aber gibt es nicht.
Sicherungsgegenstände und Rechte daran müssen nicht verbrieft sein, um wirksam zu sein, siehe Pfand- und Leihhäuser, Übergabe der gegenständlichen Werte, hier Übergabe eines Bündels Geldscheine, jedoch keine Übergabe der Rechte daran, Wert hängt am Gegenstand selbst unmittelbar
Grundstücke kann man nicht in Verwahrung geben, also Hilfskonstrukt über Grundbuch
>Mal so ins Blaue gedacht. Jedenfalls leben die Banken gut, wenn der"Wert" der Besicherungen steigt, aber wenn's umgekehrt läuft (Immo-Markt in D), werden sie zickig.
Wie zur Zeit überall schmerzlich spürbar.
>>Und nix ist mit"new credits" und ergo auch keine"neuen Geschäfte".
vollumfänglich korrekt
>>Ohne Neugeschäft können die Banken dann allmählich schließen.
Ich täts denen gönnen, bin mir aber natürlich der Konsequenzen für das Ganze bewußt.
>>Ihre"non performer" garantiert der Staat (siehe aktuell) und wenn die non performer fällig werden, bucht er sie ins"Grand Livre" (de la Nation). Und zum Schluss wird alles japanisiert.
[i]Zu Ru-iiiiiinen....... aaaaaabgekommen,
von der Zuuuuukunft -....aaaab-gewaaaaandt,
fährst Du eilig wie auf Schiiiiiiiienen,
in den Abgrund, Vaaaaaaaaterland.......
beste Grüße vom Baldur

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