- @Jacques & co., wegen Deiss. - leibovitz, 27.02.2003, 12:37
- Re: @Jacques & co., wegen Deiss. - Jacques, 27.02.2003, 15:12
- Re: @Jacques & co., wegen Deiss. - Jacques, 27.02.2003, 15:21
- Deiss möchte ich nicht als Staubsauger-Verkäufer, denn - Emerald, 27.02.2003, 16:40
- Re: @Jacques & co., wegen Deiss. - leibovitz, 27.02.2003, 17:43
- Re: @Leibovitz., wegen Deiss. - Jacques, 27.02.2003, 18:52
- @Jacques wegen uno & Co - leibovitz, 28.02.2003, 10:38
- Re: @Leibovitz., wegen Deiss. - Jacques, 27.02.2003, 18:52
- Re: @Jacques & co., wegen Deiss. - Jacques, 27.02.2003, 15:12
Re: @Jacques & co., wegen Deiss.
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>8-tung JETZT kommts:
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> «Zwischen dieser und dem Aggressor ist die Neutralität kein anwendbares Konzept.»"
>Was soviel heisst, dass das Neutralitätsprinzip nicht gilt
>wenn die UNO im Auftrag ihrer Mitglieder (eigentlich: der Sicherheitsratsmächte) handelt.
>Der Typ ist ein Staubsaugerverkäufer und Lügner wie es im Buch steht.
>Gruss!
Und so sah das Beitrittsgesuch aus:
DER SCHWEIZERISCHE BUNDESRAT
an
Seine Exzellenz
Herrn Kofi Annan
Generalsekretär der Vereinten Nationen
Herr Generalsekretär
Wir haben die Ehre, um die Aufnahme der Schweiz in die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) zu ersuchen. Volk und Stände haben den Bundesrat mit Entscheid vom x.xx.2002 zu diesem Schritt ermächtigt. Wir bitten Sie, das Gesuch dem UNO-Sicherheitsrat und der UNO-Generalversammlung zu unterbreiten.
Gemäss der Bundesverfassung hat die Schweizerische Eidgenossenschaft die Freiheit und Rechte des Volkes zu schützen, die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes zu wahren und sich für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung einzusetzen. Die Bundesversammlung und der Bundesrat haben die zur Wahrung der Neutralität des Landes erforderlichen Massnahmen zu treffen. Die Schweiz ist ein neutraler Staat, dessen Status im Völkerrecht verankert ist.
Für die UNO ist die Neutralität eines Mitgliedstaates mit den Verpflichtungen der UNO-Charta vereinbar und stellt einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der UNO dar.
Die Schweiz bleibt auch als Mitglied der Organisation der Vereinten Nationen neutral.
Gestützt auf diese Ausführungen haben wir die Ehre, im Namen der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu erklären, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft die Verpflichtungen der Charta der Vereinten Nationen anerkennt und willens ist, diese Verpflichtungen zu erfüllen.
Wir versichern Sie, Herr Generalsekretär, des Ausdrucks unserer vorzüglichen Hochachtung.
Bern, den Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident
Die Bundeskanzlerin
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Verklausulierter kann man die Verwässerung des Neutralitätsprinzips
nicht umschreiben.
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Es hätte doch genügt zu schreiben
Hochwohl geborener Herr Kofi Annan
wir ersuchen um die Aufnahme in den erlauchten Club der UNO.
Wir anerkennen die Charta der UNO sofern sie das Neutralitätsprinzip-über dessen Auslegung im Zweifelsfall das Schweizer Volk entscheidet- nicht verletzen.
Hochachtungsvoll
Die Gewählten des Schweizer Volkes

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