- Verjährungen - Toby0909, 01.03.2003, 09:55
- Re: Verjährungen - H. Thieme, 01.03.2003, 10:33
Re: Verjährungen
--> - der Kunde aufgefordert wird, wegen einer Fehleinbuchung von Wertpapieren am 11.06.1999 heute die Wertpapiere zurückzukaufen (er hatte sie am 10.11.99 verkauft
- da der Verursacher eindeutig die Bank ist, hätte sie 1 Jahr die Möglichkeit gehabt, ihren Fehler zu korrigieren, die allgemeine Verjährungsfrist spielt hier keine Rolle, da es hier kein Geschäft auf Gegenseitigkiet gibt, welches fehlerfrei vonstatten lief sondern einen Schadensverursacher, der zweifellos selbst haften muß, also sollte im Zweifel der Kunde die Bank auf Schadensersatz verklagen, hier gilt dann aber die 2-Jahresgrenze

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