- Kleiner geschichtlicher Beitrag von Details zu Popeyes Erinnerung an John Law - Galiani, 03.03.2003, 16:24
Kleiner geschichtlicher Beitrag von Details zu Popeyes Erinnerung an John Law
-->( - um hier wieder mal ein bißchen Reklame für meine Galiani-Übersetzung zu machen ;-)))[img][/img]:
[Die nachfolgenden Seitenzahlen beziehen sich auf:
Tabarelli (Hsg.), Ferdinando Galiani-Über das Geld, Düsseldorf 1999]
<font size="2"><font color="FF0000">[S. 308ff]:</font>
<font size="3">Frankreich litt 1718 unter den Nachwirkungen des [spanischen Erbfolgekrieges]. Zwar waren mit dessen Ende die eigentliche Ursache des Übelstandes vorbei, nicht aber seine katastrophalen wirtschaftlichen Auswirkungen; die Misere dauerte vielmehr an, ja wurde immer schlimmer, weil man in den folgenden Jahren nichts tat, um für Abhilfe zu sorgen.
...
Der Regent, Philipp von Orléans, ein großmütiger Mann und der Onkel des Königs, war zwar über das Elend bekümmert, wußte indes nicht, was er dagegen unternehmen sollte. Die damals einsetzende offene Hetzjagd auf die reichen Finanzleute befriedigte zwar in gewisser Hinsicht die Wut und Rachsucht des Volkes, das Geldwesen hat man auf diese Weise aber natürlich nicht in Ordnung gebracht. Der Rechenschaftsbericht, den Desmarets, der letzte Finanzminister Ludwigs XIV., vorlegen mußte, wusch diesen zwar von jedem Verdacht unlauteren Gebarens rein, zeigte jedoch auch, daß die Wunden, die die Schuldenpolitik des verstorbenen Königs dem Land geschlagen hatte, fast unheilbar waren..</font>
<font size="2"><font color="FF0000">[S. 422ff]:</font>
<font size="3">Der rechtschaffene Desmarets, ein Neffe Colberts, war von Ludwig XIV. im Februar 1708, mit den schmeichlerischen Worten zum Finanzminister (Contrôleur Général) bestellt worden: »Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie irgendeine Abhilfe fänden; aber ich wäre auch durchaus nicht überrascht, wenn sich die Lage anhaltend verschlimmern sollte!« Fast acht Jahre lang, bis 1715, kämpfte Desmarets mit aller Kraft darum, die krakenhaften Anforderungen an den Staatssäckel zu erfüllen: Er hatte den Feingehalt der Münzen um fast ein Viertel verringert; Geld zu Wucherzinsen aufgenommen, dann aber die Schuldsummen willkürlich gestrichen; einzelne fällige Zahlungen eingestellt; Beamtenstellen und konzessionierte Gewerbe, etwa den Bier-Koster oder den Barbier und Haarschneider, geschaffen, mit dem einzigen Ziel, diese Posten oder Konzessionen anschließend an den Meistbietenden zu verhökern, aber mit wachsendem Angebot hatte die Nachfrage nach käuflichen Ehrenämtern, die nichts eintrugen als Ehre, rasch abgenommen. Zwischen 1691 und 1709 waren mehr als 40 000 solcher besoldeter Ämter geschaffen und verkauft worden.
Beim Tod des Königs verdächtigte man Desmarets dafür unlauterer Machenschaften. So erstellte er, zu Handen des Regenten, des Herzogs von Orléans, [einen] Rechenschaftsbericht: Demnach belief sich beim Tod Ludwigs des XIV. die konsolidierte französische Staatsschuld auf 2 412 000 000 Livres, wovon etwa die Hälfte sofort fällig war. Allein die von Galiani im weiteren erwähnten hochverzinslichen billets de l’État, die zur Zeit Ludwigs XIV. von verschiedenen Kassen ausgegebenen Staatsschuldscheine, summierten sich auf 596 Millionen Livres. Zusammengenommen entspricht dies etwa dem 35fachen der tatsächlichen Staatseinnahmen des Jahres 1715 und dem 27fachen dessen, was man höchstens an Einnahmen für das Jahr 1717 erwarten konnte.<font size="2">11</font>
Erstmals erfuhr so ein größerer Kreis, wie ernst es um die Finanzen des Landes stand. Man sah ein, daß der Finanzminister keine Wahl gehabt, daß es jedenfalls keine Möglichkeit für ihn gegeben hatte, irgendeine Personengruppe zu schonen. Damit war Desmarets' guter Ruf zwar wiederhergestellt; doch der hatte die Nase jetzt voll und trat, wohl auch im Hinblick auf die prekäre Lage, in der sich das Land befand, zurück.</font>
<font size="2"><font color="FF0000">Fußnote 11:</font>
<font size="2">Die billets de l'État im Wert von, wie erwähnt, knapp 600 Millionen Livres wurden 1716 auf weniger als 250 Millionen konvertiert. Der Kurs verfiel indes weiter. Bis 1718 pendelte er sich bei etwa 50 Prozent des Nominalwertes ein. Durch eine Reihe von Operationen wurden diese billets de l'État schließlich zur Gänze eliminiert (vgl. Galiani, pag. 260 und 331).</font>
<font size="3">Tatsächlich scheinen die Jahre 1714 bis 1716 eine wirtschaftliche Katastrophenzeit ohnegleichen gewesen zu sein: Melon berichtet, daß es nie zuvor eine so große Zahl von Bankrotten gegeben habe. Obwohl man die Steuern vom Militär eintreiben ließ, sanken die Staatseinnahmen auf weniger als die Hälfte.
Offenbar um Aktivismus zu demonstrieren, begann die Regierung in der Folge, das Vermögen bekannter Geldleute von einem Sondergerichtshof, der berüchtigten chambre de justice, konfiszieren und sie selbst zu Galeeren-, Gefängnis- oder Todesstrafen verurteilen zu lassen. Es gab dafür geschichtliche Vorbilder: 1625 hatte man etwas Derartiges schon einmal praktiziert.... Einer der ersten Verurteilten, ein gewisser Lenormand, wurde etwa zur Galeere und einer hohen Geldstrafe verurteilt; zuvor jedoch führte man ihn barfuß und im Hemd durch die Straßen und unter dem Gegröle der Marktweiber durch die Markthalle, ein Schild auf der Brust und am Rücken: »Dieb am Volke«. Man schleppte alle vor diese chambre de justice, die angeblich in den vergangenen Jahren die bedrängte Lage des Staates zur eigenen Bereicherung ausgenutzt hatten: die beamteten Steuereinnehmer; Financiers, die angeblich Wucher betrieben hatten oder mit Staatspapieren handelten; Steuerpächter, die die zu erwartenden Einnahmen schon für viele Jahre im voraus finanziert hatten. Niemand, der diesem Personenkreise angehörte, durfte Paris verlassen. Man schuf eine Kronzeugenregelung und versprach Denunzianten für deren eigene Verfehlungen Straffreiheit (1. April 1716); falls sie selbst nichts verbrochen hatten, stellte man ihnen ein Fünftel jenes Betrages in Aussicht, den man vom Denunzierten zurückzubekommen hoffte. Eine Beschimpfung der Denunzianten oder herabsetzendes Gerede über sie war per Gesetz (vom 17. März 1716) mit der Todesstrafe bedroht.
Die Sache geriet indes sehr bald zu einer Art staatlich legitimierter Schutzgelderpressung: Denn es entwickelte sich ein lebhafter Handel mit gekauften Begnadigungen, wobei sich Hofschranzen und Maitressen, von ihren Herren vorgeschickt, aktiv als Vermittler anboten und dafür Anteile an den entsprechenden Bestechungsgeldern kassierten.
Gemessen an der Höhe der Staatsschuld von nahezu zweieinhalb Milliarden Livres waren die von der chambre de justice in den eineinhalb Jahren ihres Bestehens eingetriebenen Beträge sehr gering: Von den insgesamt knapp 4500 Angeklagten wurden 3000 freigesprochen und der Rest zur Zahlung von 220 Millionen Livres verurteilt; davon waren bis Jahresende 1717 um die 100 Millionen tatsächlich eingegangen; der Rest von über 100 Millionen Livres wurde wahrscheinlich niemals bezahlt!</font>
<font size="2"><font color="FF0000">[S. 199f]:</font>
<font size="3">Die billets de l'État [waren also] sozusagen die junk bonds des frühen 18. Jahrhunderts... [Die oben erwähnte] Konvertierung auf 40 Prozent ihres Nominalwertes im Jahre 1716 eingerechnet, sank ihr Börsenkurs unter starken Schwankungen... [ - wie bereits gesagt - ] zwischen 1715 und ihrer endgültigen Beseitigung 1718 auf etwa ein Fünftel des Ausgabewertes.</font>
<font size="2"><font color="FF0000">[S. 309]:</font>
<font size="3">Gegen [diese Vorgangsweise] wandte sich das Parlament [in einer feierlichen Sitzung in Anwesenheit des Herzogs von Orléans], wobei es sich allerdings mehr von persönlichen Motiven und vom Kitzel bestimmen ließ, die öffentliche Meinung hinter sich zu wissen, als von einer reifen Beurteilung der Notwendigkeiten.</font>
<font size="2"><font color="FF0000">[S. 317]:</font>
<font size="3">Zwei Tage nach der Parlamentssitzung... wurden einer der Parlamentspräsidenten, Blamont, und zwei Parlamentarier, die sich besonders heftig gegen den Regenten hervorgetan hatten, auf die Insel Sainte-Marguerite in der Bretagne verbannt. Das Parlament kämpfte [jedoch] energisch und ausdauernd gegen diese Maßnahme und erwirkte, daß die beiden ins Exil geschickten Parlamentsmitglieder bereits im Oktober wieder auf freien Fuß gesetzt wurden. Der Parlamentspräsident Blamont hingegen durfte erst im Mai 1719 wieder nach Paris zurückkehren.</font>
<font size="2"><font color="FF0000">[S. 370]:</font>
<font size="3">In diesem ganzen Wirbel gründete der Schotte John Law... im Jahre 1716] unter dem Schutz des Regenten, des Herzogs von Orléans, <font size="2"><font color="FF0000">[S. 309]</font> <font size="3">den er aus alten Zeiten noch vom Spieltisch her kannte,</font><font size="2"><font color="FF0000">[S. 370, Forts.]</font> <font size="3">seine Banque Générale... Diese Bankgründung war der erste Schritt und sozusagen die Grundlage seines »Systems«,... das sicherlich eine der seltsamsten Schöpfungen des menschlichen Geistes war.... Ich war immer der Meinung, daß der Herzog von Orléans nie an den kriminellen Vorhaben Laws beteiligt war, der zwar bewundernswertes und überaus seltenes Talent, aber weder Charakter noch Moral besaß.</font>
<font size="2"><font color="FF0000">[S. 370f]:</font>
<font size="3">[Zunächst ergibt sich in diesem Zusammenhang die Frage, woher Law denn das viele Geld für die Gründung seiner Bank genommen hatte.] Law war von Haus aus offenbar nicht begütert. Dessenungeachtet beziffert etwa Carswell Laws Privatvermögen 1713 auf unwahrscheinliche 1 ½ Millionen Livres; das wären über acht metrische Tonnen Silber. Wie sollte Law eine solche Summe erworben haben? ( - Am Spieltisch ! Selbst wenn man unterstellt - wie es manche Zeitgenossen taten -, Law habe es verstanden, das Glück der Karten zu seinen Gunsten zu » korrigieren «!) Auf Laws angeblichen Reichtum schloß man wohl vor allem auf Grund der Tatsache, daß er 1716, - als deutlich wurde, daß sein eigentliches Projekt, die Gründung einer staatlichen Bank, vorerst nicht durchzusetzen sein würde - angeboten hatte, auf eigene Rechnung und Gefahr eine Privatbank, eben jene Banque Générale, zu gründen. Niemand weiß aber, ob Law nicht nur geblufft hat. Denn alle solchen Schätzungen dürften bloß auf von ihm selbst ausgestreute Gerüchte zurückgehen.
Daß er von den nominell 6 Millionen Livres Gründungskapital der Banque Générale persönlich 1,6 (oder gar über zwei) Millionen übernommen habe, wie behauptet wurde, ginge jedenfalls schon rechnerisch nicht, wenn er nicht sein Vermögen in auf die Hälfte abgewerteten billets de l'État angelegt hatte: Denn drei Viertel des Gründungskapitales, somit nominell 4,5 Millionen Livres, konnten in solchen billets de l'État eingezahlt werden (vgl. Fußnote 48 zu Buch III) und wurden offenbar auch damit bezahlt. Die Quellen berichten nicht, welche sonstigen Aktionäre wieviel an Bargeld in die Banque Générale einbrachten, doch ist jedenfalls klar, daß nicht Law allein den gesamten Rest von 1,5 Millionen Livres gezeichnet haben wird...</font>
<font size="2"><font color="FF0000">[S. 309]:</font>
<font size="3">[Natürlich zog ] der aus Schottland stammende und bereits im Mai 1715 in Frankreich eingebürgerte sowie im November zum katholischen Glauben übergetretene Abenteurer John Law [damit den] Konkurrenzneid der Pariser Bankiers [auf sich].</font>
<font size="2"><font color="FF0000">[S. 200]:</font>
<font size="3">Die Banque Royale [des John Law], deren Gründungskapital mit billets de l'État gezeichnet werden konnte..., ging mit Beschluß vom 4. Dezember 1718 aus der im Mai 1716 gegründeten Banque Générale hervor. Diese Banque Royale benützte in der Folge das Aktienkapital der im Volksmund »Mississippigesellschaft« genannten Compagnie des Indes, die John Law 1717 durch Emission von Aktien mit einem Nennwert von 500 Livres gegründet hatte, als Deckung der von ihr ausgegebenen Banknoten.</font>
<font size="2"><font color="FF0000">[Seite 187]:</font>
<font size="3">Peter [der Große] hatte bei seinem Aufenthalt in Paris 1717... John Law [übrigens] kennengelernt und ihm angeboten, für ein Gehalt von einer Million Rubel in seine Dienste zu treten. Law hätte das Angebot annehmen sollen; er starb einige Jahre später in eher ärmlichen Verhältnissen in Venedig, der damals bevorzugten Zufluchtsstätte aller Abenteurer.</font>
<font size="2"><font color="FF0000">[S. 200, Forts.]:</font>
<font size="3">Law verlieh diesen Aktien [der »Mississippigesellschaft« dann] mit immer neuen Projekten Attraktivität, verschmolz die Compagnie mit der [erwähnten] Banque Royale und erbot sich schließlich, nach einer Neuemission von jungen Aktien die gesamte französische Staatsschuld zu übernehmen. In einer bis dahin nie dagewesenen Spekulationsblase stiegen die Kurse in der Folge (Ende 1719 und anfangs 1720) auf bis zu 20 000 Livres. Im ersten Halbjahr 1720 stürzte der Aktienkurs dann aber ins Bodenlose. Am 10. Oktober 1720 wurde das Papier außer Kurs gesetzt, was auch das Ende der Banque Royale war. Der Konkurs erbrachte eine Quote von etwa 1 Prozent.</font>
<font size="2"><font color="FF0000">[Seite 376]:</font>
<font size="3">Es besteht [übrigens] kein Zweifel daran, daß Law inmitten dieses Durcheinanders auch seine Habgier zufriedenstellte. Er hatte über 40 Millionen Livres in Bargeld beziehungsweise in adeligem bzw. königlichem Grundbesitz erworben.</font>
<font size="2"><font color="FF0000">[Forts. S. 199f]</font>
<font size="3">Zur selben Zeit erlebte [übrigens auch] England ein Spekulationsfieber in Hunderten von neu gegründeten Firmen, darunter viele, keineswegs jedoch alles Schwindelgeschäfte. Die Periode endete indes mit dem Krach der 1711 gegründeten South Sea Company, die mit ihrem Aktienkapital von zwölf Millionen Pfund viel größer war als die Bank of England (Gründungskapital: fünf Millionen Pfund) und die ebenfalls die Staatsschulden ablösen wollte. Die 100 Pfund Aktie dieser South Sea Company stieg nach wenig spektakulären Anfängen von 1719 bis Mitte Juli 1720 auf bis zu 1 000 Pfund, stürzte dann bis Oktober auf etwa 200 Pfund und fing sich 1721 bei rund 70 Pfund je Aktie...</font>
<font size="2"><font color="FF0000">[S. 317]:</font>
<font size="3">[Von diesen ganzen Vorgängen wurde natürlich auch] der Ruf des Herzogs von Orléans... befleckt. Es gab keine Verleumdung und keine noch so abscheuliche Verunglimpfung, die nicht gegen ihn erfunden, ausgesprochen und geglaubt wurde. Es ist dies eine einprägsame Lektion über die Ungerechtigkeit menschlicher Urteile: Nachdem über Ludwig XIV. alle Elogen geschrieben und alle Redekunst für Lobreden aufgebracht worden waren, bekam dieser den Beinamen »der Große«, den er sicherlich verdiente. Philipp von Orléans aber, der ohne Zweifel ein sterbendes Frankreich vorfand, hinterließ es gesund. Statt an einen ruhmreichen Namen gedenkt man seiner indes mit Abscheu. Das ist nicht so seltsam, wie es zu sein scheint: Ich habe (es sei mir bei aller Ernsthaftigkeit des Themas ein Scherzwort erlaubt) die Menschen noch immer die Ärzte verdammen sehen; nicht die Freundinnen.</font><font size="2">52</font>
<font size="2"><font color="FF0000">Fußnote 52:</font>
<font size="3">Galiani spielt hier auf die Gerüchte an, die sich seinerzeit hartnäckig hielten, Philipp von Orléans habe ein inzestuöses Verhältnis mit seiner Tochter, der Herzogin von Berry, unterhalten und habe auch seine Finger bei den rasch aufeinanderfolgenden Todesfällen im Spiel gehabt, die sämtliche vor ihm gereihten Anspruchsberechtigten auf den Thron Frankreichs hinwegrafften. Für solche Anschuldigungen fehlt allerdings jeder Beweis und man muß zugeben, daß der Herzog seine Sache als Regent in der Tat nicht schlecht gemacht hat. Dennoch hat die miserable Presse, die Philipp in der Geschichte zuteil wurde, nachvollziehbare Gründe:
Zwar hatte er zweifellos auch seine Qualitäten: Er war intelligent, besaß Ehrgeiz und hatte Talent. Er interessierte sich... für naturwissenschaftliche Fragen, etwa für Chemie und Physik... Andererseits scheint Philipp von Orléans auch zügellos und wenig charakterfest gewesen zu sein. Ludwig XIV. hielt ihn jedenfalls für einen pflichtvergessenen Blender und verabscheute ihn; nicht zuletzt wegen des schamlosen Verhaltens, das er seiner Gemahlin gegenüber, der Tochter des Königs, an den Tag gelegt hatte. Philipp war außerdem offenbar Alkoholiker. Bemerkenswert auch das Bild, das Liselotte von der Pfalz, seine Mutter (bei aller Mutterliebe, die in ihren Zeilen auch sichtbar ist, die wir im folgenden jedoch übergehen), von ihrem damals 25jährigen Sohn entwirft: »... Er geht lieber mit gemeinen Leuten, mit Malern und Musikanten um, als mit etwas Rechts... Er folgt nie keinem guten Rat, allezeit dem schlimmen... Er kennt die Tugend wohl, meint aber, es sei artig, solches zu verachten und die Laster zu approbieren...« (Brief an die Kurfürstin Sophie vom 26. Juli 1699...).</font>
Gruß
G.

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