- Auch heute noch: Alliierte Oberhoheit über Medien und Bildungswesen - Tempranillo, 05.03.2003, 00:42
Auch heute noch: Alliierte Oberhoheit über Medien und Bildungswesen
-->Erst gestern gab es eine Diskussion, in der es darum ging, ob ein Dokument, der"Geheime Staatsvertrag von 1949", als echt zu bezeichnen ist, oder nicht doch eine Fälschung darstellt. Anders als Dimi habe ich eher für Echtheit plädiert, weil das Dokument endlich erklärt, was ansonsten rätselhaft bleibt, weshalb sich D-Land, fast 60 Jahre nach ´45, immer noch als Vasallenstaat geriert.
Soeben bin ich auf einen ähnlich gelagerten Fall gestoßen. Dem Schweizer Autor Urs Bernetti, dessen Namen ich vor wenigen Minuten zu ersten Mal gelesen habe, soll eine Kopie eines geheimen Zusatzvertrages zu den 2+4 Verhandlungen der deutschen Einheit zugespielt worden sein.
In seinem Buch"Das Deutsche Grundgesetz", eine Wertung aus Schweizer Sicht, schreibt er, daß zu dem »2+4-Vertrag« ein streng geheimes Zusatzabkommen existiere, das zwischen den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges, also England, Frankreich, den USA und der UdSSR, einerseits und Vertretern der BRD und der DDR andererseits für eine Wiedervereinigung vereinbart wurde.
Dieses Geheimabkommen sei nur einem kleinen Personenkreis bekannt und dürfe durch die Medien weder veröffentlicht noch erwähnt werden, da es sich hierbei um eines der meist gehüteten Staatsgeheimnisse der Bundesrepublik Deutschland handele. Bei den zentralen Punkten dieses Zusatzabkommens handelt es sich, Bernetti zufolge, um folgende Details:
»Die der BRD verbleibenden Dienststellen (zivil und militärisch) wie Kasernen, Flugplätze, Funkstellen und weitere Liegenschaften der obengenannten vier Siegermächte verbleiben weiterhin deren Hoheitsgebiete, was z. B. folgende Auswirkungen haben kann: Kein deutscher Ermittlungsbeamter, Staatsanwalt, Richter usw. darf in diesen Hoheitsgebieten tätig werden [...] Die Siegermächte behalten das Recht, jederzeit auf dem Territorium der BRD zeitlich begrenzte Hoheitsgebiete ohne Zustimmung deutscher Stellen einzurichten und zu unterhalten, wenn sie es zum Schutze eigener Interessen für erforderlich halten, z. B. Abflugstellen von Flugzeugen, Raketen, Aufklärungskörpern, zur Verbrechensbekämpfung usw. Die bedrückendsten Regelungen finden sich im Artikel 2 des Zusatzabkommens.
Darin ist geschrieben, daß die vorgenannten vier Siegermächte ihre Vorbehaltsrechte auf folgenden Gebieten uneingeschränkt behalten:
- die elektronischen Medien (Rundfunk, Fernsehen etc.),
- die Printmedien (Zeitungen, Magazine, Verlage), Filme, Kultur (Theater, Musik),
- das Erziehungs- und Bildungswesen (Lehrpläne etc.).«
(Autor: Urs Bernetti, Das Deutsche Grundgesetz - eine Wertung aus Schweizer Sicht, Neue Visionen, Würenlos, o. J.)
<ul> ~ Zum Nachlesen in voller Länge</ul>

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