- Das Grundgesetz und der Krieg - - ELLI -, 08.03.2003, 15:07
Das Grundgesetz und der Krieg
-->Das Grundgesetz und der Krieg
Die Bundeswehr steht nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes. Ihre Panzer rollen an der Verfassung vorbei, ihre Flugzeuge fliegen darüber hinweg. Kein Wort steht dort über die neuen Aufgaben, die deutsche Soldaten heute in aller Welt wahrnehmen: Aus einer Verteidigungsarmee ist eine Kriseninterventionsarmee geworden, ohne dass dies durch Verfassungsänderung gebilligt worden wäre. Es ist unklar geworden, wann, wo und warum die Bundeswehr eingesetzt wird und wer dies anordnet.
Die CDU/CSU hat Recht, wenn sie dies für einen untragbaren Zustand hält: Fundamentale Entscheidungen können nicht in der tiefsten politischen Gangart, also mittels irgendwelcher Richtlinien, getroffen werden; das muss in der Verfassung geschehen. Das Grundgesetz soll ein Vademecum sein und bleiben - ein Leitfaden für alle Staatsbürger also, auch für die in Uniform. Die Union ist sehr zu loben, wenn sie massiv daran erinnert. Sie ist aber noch viel mehr zu tadeln, weil sie dort, wo diese Verfassung schon jetzt und schon immer völlig eindeutig ist, so tut, als könne sie nicht lesen. Zu den Fundamentalnormen des Grundgesetzes gehört das Verbot des Angriffskrieges im Artikel 26 - und dieses Verbot ist im Strafgesetzbuch abgesichert. Die unbedingte Unterstützung des Kriegskurses von Präsident Bush durch die Union gerät in den Formenkreis der Beihilfe. Dort befindet sich die Union dann freilich in der Gesellschaft von Bundeskanzler Schröder, der die US-Amerikaner die deutschen Stützpunkte und Fazilitäten auch dann benutzen lassen will, wenn sie in einen völkerrechtswidrigen Krieg ziehen.
Ein Vademecum für den Völkerrechtsbruch ist das Grundgesetz nicht.
http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel1216.php

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