- Überflugrechte sollen bedingungslos gewährt werden - kingsolomon, 10.03.2003, 16:20
- Re: Warum sich D-Land an einem Angriffskrieg beteiligt - Tempranillo, 10.03.2003, 16:47
- Re: Nachtrag: Warum sich D-Land an einem Angriffskrieg beteiligt - Tempranillo, 10.03.2003, 17:07
- Ich verstehe das auch nicht - Dreiherrenstein, 10.03.2003, 17:27
- Re: Ich verstehe das auch nicht - Pulpo, 10.03.2003, 19:21
- und was ist bei Uneinigkeit der Siegermächte??? - BB, 10.03.2003, 17:31
- Re: und was ist bei Uneinigkeit der Siegermächte??? - Tempranillo, 10.03.2003, 17:48
- stimmt nicht: kohl und brandt haben bereits rechte verweigert - Bär, 11.03.2003, 11:34
- Ich verstehe das auch nicht - Dreiherrenstein, 10.03.2003, 17:27
- Re: Nachtrag: Warum sich D-Land an einem Angriffskrieg beteiligt - Tempranillo, 10.03.2003, 17:07
- Re: Warum sich D-Land an einem Angriffskrieg beteiligt - Tempranillo, 10.03.2003, 16:47
Re: Warum sich D-Land an einem Angriffskrieg beteiligt
-->Hi Kingsolomon,
vor wenigen Minuten habe ich mir überlegt, ob ich nicht den Spiegel-Beitrag reinstellen soll? Die Entscheidung hast Du jetzt vorweggenommen. ;-)))
Die wirklich interessante Frage wird vom Spiegel leider nicht einmal angetippt: Warum sich D-Land indirekt, durch Gewährung von Überflugrechten und demnächst bestimmt durch Zahlungen, an einem Angriffskrieg beteiligt, obwohl es vom GG verboten ist? Weil die Bundesrepublik gar nicht anders kann, weil es dieses Land, im Sinne einer eigenstaatlichen Existenz möglicherweiese überhaupt nicht gibt!
Wir sind ein Vasallenstaat. Das wesentlichste Kennzeichen eines Vasallenstaates ist, daß er gezwungen ist, im Auftrag fremder Mächte in den Krieg zu ziehen oder sich in anderer Form an einem Krieg zu beteiligen, der überhaupt nicht in seinem Interesse liegt.
Weshalb sich jede Bundesregierung als Statthalter-Regime der Siegermächte geriert, obwohl sie das Stimmvieh immer vom Gegenteil zu überzeugen versucht, beantwortet der schweizerische Autor Urs Bernetti in seinem Buch"Das Deutsche Grundgesetz - eine Wertung aus Schweizer Sicht". Die entsprechenden Absätze habe ich vor einigen Tagen schon mal gepostet, angesichts der ungeahnten Aktualität riskiere ich eine Wiederholung:
Urs Bernetti:
"Zum »2+4-Vertrag« anläßlich der deutschen Einheit soll ein streng geheimes Zusatzabkommen existieren, das zwischen den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges, also England, Frankreich, den USA und der UdSSR, einerseits und Vertretern der BRD und der DDR andererseits für eine Wiedervereinigung vereinbart wurde. Dieses Geheimabkommen sei nur einem kleinen Personenkreis bekannt und dürfe durch die Medien weder veröffentlicht noch erwähnt werden, da es sich hierbei um eines der meist gehüteten Staatsgeheimnisse der Bundesrepublik Deutschland handele. Bei den zentralen Punkten dieses Zusatzabkommens handelt es sich, Bernetti zufolge, um folgende Details:
»Die der BRD verbleibenden Dienststellen (zivil und militärisch) wie Kasernen, Flugplätze, Funkstellen und weitere Liegenschaften der obengenannten vier Siegermächte verbleiben weiterhin deren Hoheitsgebiete, was z. B. folgende Auswirkungen haben kann: Kein deutscher Ermittlungsbeamter, Staatsanwalt, Richter usw. darf in diesen Hoheitsgebieten tätig werden [...]
Die Siegermächte behalten das Recht, jederzeit auf dem Territorium der BRD zeitlich begrenzte Hoheitsgebiete ohne Zustimmung deutscher Stellen einzurichten und zu unterhalten, wenn sie es zum Schutze eigener Interessen für erforderlich halten, z. B. Abflugstellen von Flugzeugen, Raketen, Aufklärungskörpern, zur Verbrechensbekämpfung usw.
Die bedrückendsten Regelungen finden sich im Artikel 2 des Zusatzabkommens. Darin ist geschrieben, daß die vorgenannten vier Siegermächte ihre Vorbehaltsrechte auf folgenden Gebieten uneingeschränkt behalten:
- die elektronischen Medien (Rundfunk, Fernsehen etc.),
- die Printmedien (Zeitungen, Magazine, Verlage), Filme, Kultur (Theater, Musik),
- das Erziehungs- und Bildungswesen (Lehrpläne etc.)."
<ul> ~ Quelle</ul>

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