- Millionen-Klagen in den USA: Unbedingt beteiligen! - patrick, 17.03.2003, 14:27
- irgendwie finde ich, ein Faden zum Thema Mobilfunkt genügt doch... - Mat72, 17.03.2003, 14:30
- München plant Mikrozellen zur Minderung der Strahlenbelastung - patrick, 17.03.2003, 14:31
- @mat 72 - patrick, 17.03.2003, 14:34
- irgendwie finde ich, ein Faden zum Thema Mobilfunkt genügt doch... - Mat72, 17.03.2003, 14:30
Millionen-Klagen in den USA: Unbedingt beteiligen!
-->Noch ca. 150 Kläger gesucht, Sammelklagen gefährdet wegen bisher noch zu geringer Teilnehmerzahl
Wichtige Mitteilung von Rechtsanwalt Kaiser, Baden-Baden
Wie vor längerer Zeit schon einmal mitgeteilt, wird eine größere Gruppe von deutschen Klägern eine Sammelklage gegen deutsche Mobilfunkbetreiber in den USA durchführen. Eine bekannte amerikanische Umweltrechts-Kanzlei hat sich bereit erklärt, den Hauptteil der Kosten zu übernehmen. Es werden ca. 200 Kläger benötigt. Momentan haben bereits über 50 Kläger ihre Teilnahme an der Klage zugesagt, das Zustandekommen der Millionenklagen ist daher momentan noch gefährdet, wenn sich in der nächsten Zeit nicht noch genügend Mitkläger melden.
Bei 200 Klägern wird das maximale Kostenrisiko pro Kläger ca. 250 Euro betragen. Dieser Betrag soll für Recherchen der Vermögensverhältnisse der einzelnen Betreiber in den USA verwendet werden.
Ansonsten übernimmt die amerikanische Kanzlei das volle Kostenrisiko. Nach amerikanischem Recht ist das so, die Kanzlei verdient nur etwas, wenn sie den Prozess gewinnt.
Die Klage wird ihren Schwerpunkt auf der Wertminderung der Grundstücke und Häuser/Wohnungen der Kläger haben, da die amerikanische Kanzlei hierin die momentan besten Erfolgsaussichten zur Durchsetzung der Interessen der Kläger sieht. Hat die Klage Erfolg, wird sie mit Sicherheit Signalwirkung haben. Als Kriterium für Nähe ist in der Regel Sichtkontakt zu verstehen.
Wichtig ist noch folgendes: Es können Kläger (nicht nur aus Deutschland teilnehmen), die durch Mobilfunksender von Betreibern geschädigt werden, die Vertretungen oder Partnerschaften in den USA haben. In Deutschland wäre das z.B. für T-Mobile (Voicestream) und Vodafone (Verizon) der Fall, bei diesen Betreibern sind Sammelklagen in den USA möglich. In Ã-sterreich wäre das bei T-Mobile Austria ebenfalls möglich (Voicestream). Ebenso in allen Ländern mit Vodafone-Antennen oder Vodafone-Partnern. Genaue Auskünfte erteilt RA Kaiser.
Diese Klagen müssen unbedingt stattfinden! Sie sind eine gute Chance, die Betreiber auf dem finanziellen Weg empfindlich zu schwächen und die drastische Reduzierung der Strahlenbelastung oder die Beseitigung/Verlegung der Antennen zu erzwingen.
Bitte nehmen Sie deshalb unbedingt so schnell wie möglich Kontakt mit Rechtsanwalt Kaiser auf! Diese Chance darf nicht ausgelassen werden! Auch wir werden uns auf jeden Fall an der Klage beteiligen.
Kontaktaufnahme zur Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt
Lutz Kaiser, LL.M.
Rheinstr. 2
76532 Baden-Baden
Tel. 07221 - 992390
Fax. 07221 - 992391
E-Mail: mobilfunk@k-law.de

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