- Versicherungsprodukte:"Schluß mit den Halbwahrheiten!" - Nickelman, 17.03.2003, 14:37
- Re: Aktuelles Beispiel - vom Planquadrat 'Sachwerte' - Lullaby, 17.03.2003, 15:02
- Re: Aktuelles Beispiel - vom Planquadrat 'Sachwerte' - Euklid, 17.03.2003, 15:14
- Euklid, lieber Euklid, Du hast wohl noch nie einem Immo-Drücker gelauscht... - Ricoletto, 17.03.2003, 15:58
- Re: Euklid, lieber Euklid, Du hast wohl noch nie einem Immo-Drücker gelauscht... - Euklid, 17.03.2003, 16:43
- Euklid, lieber Euklid, Du hast wohl noch nie einem Immo-Drücker gelauscht... - Ricoletto, 17.03.2003, 15:58
- Re: Aktuelles Beispiel - vom Planquadrat 'Sachwerte' - Euklid, 17.03.2003, 15:14
- Re: Aktuelles Beispiel - vom Planquadrat 'Sachwerte' - Lullaby, 17.03.2003, 15:02
Versicherungsprodukte:"Schluß mit den Halbwahrheiten!"
--> BUND ANLEGER-ORIENTIERTER VERMITTLER e.V
Verehrte Leser,
nirgendwo werden unseres Erachtens so viele Unwahrheiten und Halbwahrheiten verbreitet wie im Zusammenhang mit Geld, Versicherung und Steuern. Es ist kaum zu glauben, mit welcher Dreistigkeit in der Finanzbranche vorgegangen wird - frei nach dem Motto „WIR WOLLEN NUR IHR BESTES“ (nämlich Ihr Geld).
Erstaunlicher Weise leistet der Staat mit seinen Gesetzen diesen Schwindeleien auch noch Vorschub: Der geregelte Kapitalmarkt (unter den alle staatlich kontrollierten Angebote fallen) sieht keine Bestrafung gemäß Â§ 264 a StGB vor. Dieser besagt: Wer im nicht kontrollierten Kapitalanlagebereich negative Tatsachen verschweigt oder unwahre, also geschönte Angaben macht, begeht Kapitalanlagebetrug. Eine solche Gesetzesnorm gibt es für Bank-, Bauspar- und Versicherungsprodukte nicht, sofern diese eine staatliche Vertriebszulassung in unserem Lande haben.
Dennoch - oder vielleicht gerade deshalb - wird in diesem staatlich genehmigten und kontrollierten Bereich gelogen und getäuscht, dass sich die Balken biegen. Der BAV-Verband möchte mit dieser Rubrik dazu beitragen, dass endlich
mehr Klarheit und Wahrheit im Finanzgeschäft
herrscht und dass immer mehr Verbraucher gewarnt werden vor den Täuschungsmanövern bestimmter Provisions- und Geldhaie. Daß diese dabei sogar Schützenhilfe aus den Kreisen der Medien erhalten, ist für uns besonders enttäuschend. Dies wird uns erst recht immer wieder Ansporn sein, hier den Finger in die Wunde zu legen und Aufklärungsarbeit zu betreiben.
Falsch!:
Nr. 1 Lebensversicherungen sind mit die sichersten Sparformen
Richtig!:
Lebensversicherungen sind unsichere Anlagen!
Da es sich bei einer Kapital- oder Privatrentenversicherung um langfristige Investitionen handelt (oft 30 Jahre und mehr), zählen diese zu Unrecht gelobten Produkte eher zu den unsicheren Sparformen, wenn man zwei gravierende Gefahren ins Auge faßt:
A) Wer garantiert Ihnen, daß die"Esperanto-Währung" Euro für die nächsten 30 Jahre stabil ist oder überhaupt noch existiert? Die Lebensversicherer legen zwar ein Großteil der Gelder auch in Sachwerten an, doch bei der Inflation 1923 und der Währungsreform 1948 gehörten die Lebensversicherten zu den Verlierern. Die Sachwerte gehörten nicht ihnen, sondern den Konzernen. Gegen Inflation und Währungsreform sind solche Geldwert-Anlagen keineswegs geschützt, im Ernstfall platzt Ihre Altersversorgung wie eine Seifenblase! Unser Rat: Fragen Sie doch mal Ihre Großeltern, wie das damals war!
B) Da Sie keine Sparform im herkömmlichen Sinn haben, sondern ein Stück Papier mit einem Versprechen (garantierte Versicherungssumme bei Tod und bei Erleben) in Ihrem Ordner haben, kann dieses Versprechen doch nur eingelöst werden, wenn Ihr Vertragspartner zum Auszahlungszeitpunkt noch existiert. Gerade in der heutigen Zeit treten aber in der LV-Branche immer mehr Bedenken auf, ob denn alle Gesellschaften ihren Zahlungsverpflichtungen überhaupt noch nachkommen können. Wenn alle Versicherten sich ihr derzeitiges Guthaben auszahlen lassen wollten, wäre ein Großteil der Versicherer zahlungsunfähig! Deshalb können z.B. Immobilienfinanzierungen mit Tilgung durch LV's in einem finanziellen Chaos enden.
MERKE: Lebensversicherungen sind nur ein Stück Papier, und das ist nicht viel wert!
Falsch!:
Nr. 2 Lebensversicherungen bringen hohe Renditen
Richtig!:
Lebensversicherungen bringen schlechte Renditen
Unter hohen Renditen verstehen wir vom BAV-Verband Größenordnungen von jährlich 8 Prozent und mehr. Die Lebensversicherer werben mit Renditen von 6 bis 7 Prozent, wobei sie verschweigen, daß dieser Ertrag nicht auf die eingezahlten Beiträge zu rechnen ist, sondern nur auf die vom Versicherer getätigten Kapitalanlagen. Ehe jedoch überhaupt Geld am Kapitalmarkt angelegt wird, ziehen sich die Versicherer zwischen 30 und 50 Prozent* an Kosten und Rückstellungen ab. So werden im günstigsten Fall von 100 Euro, die Sie einzahlen, nur 70 Euro angelegt. Wenn diese dann 7 Prozent erwirtschaften, beträgt Ihre Beitragsrendite (und nur um diese geht es ja überall) nur 4,9 Prozent pro Jahr!
* Mit diesen Werten müssen Sie rechnen, wenn Sie sich nichts vormachen (lassen) wollen!
MERKE: Mit einer LV erreichte man bisher eine Verdopplung seiner Einzahlungen nach 25 Jahren, was einer Rendite von ca. 5 Prozent entspricht. In Zukunft ist mit spürbar weniger zu rechnen.
Falsch!: Nr. 3 Bei der LV sind 3,25 % Rendite garantiert
Richtig!:
Bei der LV sind (noch) 3,25 % auf ca. 60 % des Beitrags garantiert. Bezogen auf den Beitrag ist das eine Minusrendite, auch"Rückwärtssparen" genannt.
Bevor überhaupt ein Cent Ihres Geldes angelegt wird, zieht sich der Versicherer diverse Kosten von Ihren Beiträgen ab. Der Rest (Sparanteil = ca. 50 bis 60 % des Beitrags) wird mit dem so genannten"Rechnungszins" (derzeit 3,25 % p.a.) verzinst.
Aufgrund des schwachen Kapitalmarktes soll dieser auf 3 % oder sogar 2,8 % gesenkt werden.
Merke: Der jeweils gültige garantierte Zins wird nur auf den"Sparanteil" des Beitrags gewährt!
Falsch!:
Nr. 4 Durch Kündigung einer LV verlieren Sie viel Geld
Richtig!:
Mit jeder Beitragszahlung verlieren Sie viel Geld
Genau hier setzt ja das inzwischen allseits in den Medien verbreitete BGH-Urteil zur Intransparenz der Versicherungsbedingungen an: Als LV-Kunde wurden Sie bis zur Veröffentlichung dieses Urteils (siehe auch unter unserer Rubrik „Aufreger des Monats April 2002“) nicht eindeutig über die Höhe der Abschlusskosten informiert. In den neuen Bedingungen wird nun die Größenordnung (meist bis zu 4 % der für die gesamte Vertragsdauer zu zahlenden Beiträge) genannt. Wenn nun diese Kosten von Ihren Beiträgen der ersten 2 Vertragsjahre bezahlt werden, dann ist es logisch, dass Ihr „Versicherungskonto“ in dieser Zeit kein Plus, sondern ein kräftiges Minus aufweist!
Hinzu kommen aber ab Ihrer ersten Beitragszahlung auch noch weitere Kosten, nämlich für die Verwaltung und für die Risikoabsicherung (Deckungsrückstellung für den Todesfall bei der KLV oder für das Langlebigkeitsrisiko bei der Privatrenten-LV). So sind aufgrund dieser Kostenbelastung meist die Beiträge für die ersten 2 Jahre verloren! Dies geschieht logischer Weise nicht erst bei Kündigung, sondern bei jeder Beitragszahlung!
Falsch!:
Nr. 5 Es ist sinnvoller, eine ungünstige LV beitragsfrei weiter laufen zu lassen anstatt zu kündigen*.
Richtig!:
Bei den massiven Problemen der deutschen Lebensversicherer in letzter Zeit sind solche abgedroschenen Sprüche nicht mehr akzeptabel. Tatsache ist doch, dass manche Versicherer bereits sämtliche stille Reserven aufgebraucht haben und zahlungsunfähig wären, wenn alle Versicherten ihre Guthaben auf einen Schlag ausgezahlt haben wollten.
Diese Versicherer haben sogar teilweise schon Probleme, den gesetzlich vorgeschriebenen Garantiezins von 3,25 % auf das mit dem sog. Sparanteil aufgebaute Guthaben zu zahlen. Aus diesem Grund kann es einfach nicht sinnvoll sein, sein bisher oft unter den eingezahlten Gesamtbeiträgen liegendes Guthaben mit einem „Hungerzins“ bis zum Vertragsablauf (oft noch 10, 20 oder gar 30 Jahre) verschimmeln zu lassen.
Da lohnt es sich meist*, dieses Geld besser anzulegen. Ein erfahrener und vor allem unabhängiger Vermittler hat da gewiss attraktive Angebote parat. Individuelle Beratung ist hier unabdingbar.
ACHTUNG - auch die beitragsfreie LV verursacht laufende Kosten! Es klingt makaber, aber es stimmt: Der Versicherer berechnet auch für Ihren beitragsfreien oder ruhenden Vertrag Risiko- und Verwaltungskosten. Die Risikokosten werden auf den reduzierten Versicherungsschutz** berechnet und zusammen mit den Kosten für die laufende Verwaltung des Vertrages dem Guthaben entnommen. Deshalb warnt der ehrliche Versicherungsvertreter Sie bei einem Vertrag mit langer Restlaufzeit wie folgt vor den Nachteilen einer Beitragsfreistellung:
„Herr/Frau Kunde, es besteht die Gefahr, dass Ihr Vertrag sich von selbst aufzehrt, weil Ihr geringes Guthaben und der Garantiezins nicht ausreichen, die Kosten für den Risikoschutz und die Verwaltung des Vertrages zu decken. Die Gesellschaft teilt Ihnen das dann aber mit, wenn es so weit ist.“
* Ausnahmen:
1) Wenn für Sie bisher ein hoher Todesfallschutz für die Hinterbliebenen eine Rolle spielte oder eine nennenswerte Berufsunfähigkeits-Zusatzrente mit vereinbart war, sollte erst einmal geklärt werden, zu welchen Bedingungen/Kosten entsprechende Alternativen für Sie möglich sind! Es wäre tragisch, wenn Sie Ihren bisherigen Schutz abrupt aufgäben und keine vernünftigen Anschlussverträge hätten! Unser Rat: siehe „WICHTIGER TIPP FÜR ALLE FÄLLE“ am Ende dieser Ausführungen!
2) Bei einem Vertrag, der in wenigen Jahren abläuft, kann eine Beitragsfreistellung Sinn machen. Dann sollte aber unbedingt schriftliche Auskunft vom Versicherer verlangt werden, wie hoch die aktuelle Verzinsung des „eingefrorenen“ Guthabens ist, welche jährlichen Verwaltungskosten und Risikobeiträge dem Guthaben entnommen werden und wie hoch der garantierte Schlussüberschuss ist.
** Vereinfachte Berechnung einer beitragsfreien Versicherungssumme:
Das aktuelle Deckungsguthaben Ihres Vertrages (also Ihre bisher gezahlten Beiträge abzüglich aller Kostenanteile zuzüglich bisheriger Zinsen und Überschüsse) wird ab dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung mit dem „Garantiezins“ (z.Zt. 3,25 % p.a.) hochgerechnet und gilt als zukünftig garantierte Versicherungssumme für den Erlebens- oder Todesfall. Da keine Überschüsse garantiert werden, bewegt sich der Kunde auf dünnem Eis, besonders wenn es sich um einen Versicherer handelt, der zu den „Wackelkandidaten“ gehört (lesen Sie hierzu unbedingt unseren „Aufreger des Monats September 2002“!).
Bei Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen stellt sich als Entscheidungskriterium die Frage nach den zur Auswahl stehenden Fonds (konzerneigene Palette oder Welt-Spitzenfonds? Ablaufmanagement mit Sicherungsfonds?) und deren Kostenstruktur. Hier sollte anhand bisheriger Langzeit-Erfahrungen nach Abzug aller Kosten eine zu erwartende Rendite von mindestens 8 % per anno darstellbar sein, um die Beitragsfreistellung einer Kündigung vorzuziehen.
WICHTIGER TIPP FÜR ALLE FÄLLE:
LASSEN SIE SICH BEZÜGLICH EINER SOLCHEN ENTSCHEIDUNG AUSSCHLIESSLICH VON FACHLICH VERSIERTEN UND VOR ALLEM U N A B H Ä N G I G E N SPEZIALISTEN BERATEN! GERN HILFT IHNEN EIN BAV-MITGLIED AUS IHRER NÄHE MIT RAT UND TAT BEI IHREM PROBLEM!
<ul> ~ Schluss mit den Halbwahrheiten!</ul>

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