- Festgeld ohne Freistellungsauftrag - keine Zinsen ans FA??? - BB, 18.03.2003, 22:56
- Re: Festgeld ohne Freistellungsauftrag - keine Zinsen ans FA??? - - Elli -, 18.03.2003, 23:01
- Re: Natürlich geht das!!1 - Luigi, 18.03.2003, 23:25
- Re: Natürlich geht das!! / darum ging´s nicht..... - JüKü, 18.03.2003, 23:36
- Re: darum ging´s nicht..... Ich hab schon verstanden. Aber ich hab auf der Ho - Luigi, 19.03.2003, 00:22
- Re: Übrigens BB verwirrt mich mit KQV(Karstadt-Quelle-Versicherung) und KQ-BANK! (owT) - Luigi, 19.03.2003, 00:26
- hab noch was dazu gefunden... - BB, 19.03.2003, 11:19
- Re: LOL So ein Konstrukt habe ich noch nie gesehen LOL - Luigi, 19.03.2003, 12:02
- hab noch was dazu gefunden... - BB, 19.03.2003, 11:19
- Re: darum ging´s nicht..... Ich hab schon verstanden. Aber ich hab auf der Ho - BB, 19.03.2003, 11:44
- gehört zur ERGO Versicherungsgruppe AG (owT) - BB, 19.03.2003, 11:55
- Re: Übrigens BB verwirrt mich mit KQV(Karstadt-Quelle-Versicherung) und KQ-BANK! (owT) - Luigi, 19.03.2003, 00:26
- Re: darum ging´s nicht..... Ich hab schon verstanden. Aber ich hab auf der Ho - Luigi, 19.03.2003, 00:22
- Re: PS: Paar Buchstaben Wörter zuviel oder vergesen: Kurz zusammengefasst! - Luigi, 18.03.2003, 23:36
- Re: Natürlich geht das!! / darum ging´s nicht..... - JüKü, 18.03.2003, 23:36
- Re: Festgeld ohne Freistellungsauftrag - keine Zinsen ans FA??? - zucchero, 18.03.2003, 23:43
- .........gilt nur bis 20.000 € max.....:-(( (owT) - Tierfreund, 19.03.2003, 09:20
- Erstanlagebetrag, aber - BB, 19.03.2003, 11:40
Re: Natürlich geht das!!1
-->>Auf meine Frage nach einem Freistellungsauftrag wurde mir erklärt, dass die KQV keine Zinsen ans Finanzamt abführt und ich dies in meiner Steuererklärung angeben müsse, wenn ich mehr als die per Freistellungsantrag erlaubten Zinsen erhalten habe. >
ohne Freistellungsauftrag [img][/img] geht so was überhaupt?
Natürlich geht das. Du kannst auch jederzeit deinen Freistellungsauftrag bei deiner Bank auflösen.
Den Freistellungsauftrag musst du dir so ungefähr vorstellen, als wenn du ein Kind auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen hättest:-)
Das musst du auch nicht eintragen lassen.
Also, beide Dinge Kind auf der Lohnsteuerkarte, Freistellungsauftrag haben nur einen Zweck: Deine Steuervorauszahlungen zu mindern und damit zu vermeiden, dass du Steuern zahlst, die du bei der Einkommenssteuererklärung wieder zurück bekommen würdest!
Beispiel: Gesamt-Zinsen im Jahr unter Freibetrag. Kein Freistellungsauftrag.
Bank ziht dir automatisch die Steuern ab. Die du dann aber wieder bei der Einkommenssteuer wieder zurück bekommst.
[b] Jetzt kommt aber der Clou. Wenn du aber über den Freibetrag kommst und von deinem Tagesgeldkonto nicht automatisch Steuern abgezogen werden, hast du diese Freude nur bis zur nächsten Steuererklärung:-)
Denn dann sagt dir das Finanzamt:
Vierteljährliche Steuervorauszahlung auf deine Zinsen!!!!!!!!!
Und diese Vorauszahlung ändert sich erst wieder bei der nächsten Steuererklärung: Damit meine wenn die Zinsen fallen, zahlst du trotzdem immer noch gleich viel Steuervorauszahlung!!!!
Ich gehe schon davon aus,dass du deine Zinsen beim Finanzamt angibst:-)
MFG

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