- Festgeld ohne Freistellungsauftrag - keine Zinsen ans FA??? - BB, 18.03.2003, 22:56
- Re: Festgeld ohne Freistellungsauftrag - keine Zinsen ans FA??? - - Elli -, 18.03.2003, 23:01
- Re: Natürlich geht das!!1 - Luigi, 18.03.2003, 23:25
- Re: Natürlich geht das!! / darum ging´s nicht..... - JüKü, 18.03.2003, 23:36
- Re: darum ging´s nicht..... Ich hab schon verstanden. Aber ich hab auf der Ho - Luigi, 19.03.2003, 00:22
- Re: Übrigens BB verwirrt mich mit KQV(Karstadt-Quelle-Versicherung) und KQ-BANK! (owT) - Luigi, 19.03.2003, 00:26
- hab noch was dazu gefunden... - BB, 19.03.2003, 11:19
- Re: LOL So ein Konstrukt habe ich noch nie gesehen LOL - Luigi, 19.03.2003, 12:02
- hab noch was dazu gefunden... - BB, 19.03.2003, 11:19
- Re: darum ging´s nicht..... Ich hab schon verstanden. Aber ich hab auf der Ho - BB, 19.03.2003, 11:44
- gehört zur ERGO Versicherungsgruppe AG (owT) - BB, 19.03.2003, 11:55
- Re: Übrigens BB verwirrt mich mit KQV(Karstadt-Quelle-Versicherung) und KQ-BANK! (owT) - Luigi, 19.03.2003, 00:26
- Re: darum ging´s nicht..... Ich hab schon verstanden. Aber ich hab auf der Ho - Luigi, 19.03.2003, 00:22
- Re: PS: Paar Buchstaben Wörter zuviel oder vergesen: Kurz zusammengefasst! - Luigi, 18.03.2003, 23:36
- Re: Natürlich geht das!! / darum ging´s nicht..... - JüKü, 18.03.2003, 23:36
- Re: Festgeld ohne Freistellungsauftrag - keine Zinsen ans FA??? - zucchero, 18.03.2003, 23:43
- .........gilt nur bis 20.000 € max.....:-(( (owT) - Tierfreund, 19.03.2003, 09:20
- Erstanlagebetrag, aber - BB, 19.03.2003, 11:40
Re: PS: Paar Buchstaben Wörter zuviel oder vergesen: Kurz zusammengefasst!
-->Paar Buchstaben Wörter zuviel oder vergesen: Kurz zusammengefasst!
Der ganze Summs Freistellungsauftrag ZAST etc etc etc!
Ist nicht mehr als eine Regelung zur Steuervorauszahlung. Und natürlich auch für die Leute die bis 1993 in ihrer Steuerklärung max. 600/700 Mark Zinsen angegeben haben.
Falls du Zinsen(>Freibetrag) bei der Steuer angibst zahlst du Steuervorauszahlung: Entweder erledigt dass deine Bank automatisch oder das Finanzamt verdonnert dich zur Vierteljährlichen Vorauszahlung!
MFG

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