- Hört - hört: Kontrollmitteilungen sind vom Tisch - kizkalesi, 19.03.2003, 08:19
Hört - hört: Kontrollmitteilungen sind vom Tisch
--><font size="5">Regierung ändert überraschend Pläne für die Zinsbesteuerung
Keine Kontrollmitteilungen mehr geplant</font>
von Cornelia Wolber
Berlin - Die Bundesregierung hat sich offenbar entschlossen auf die umstrittene Einführung von Kontrollmitteilungen zu verzichten. Das verlautete gestern aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. Im Referentenwurf zur Neuregelung der Zinsbesteuerung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit, den das Kabinett am 9. April verabschieden soll, ist davon keine Rede mehr. Zu dem sollen der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale in vollem Umfang erhalten bleiben. Ursprünglich hatte das Bundesfinanzministerium geplant, diese Vergünstigung nach Einführung der Abgeltungssteuer nur noch jenen zu gewähren, die ihre Kapitalerträge auch künftig im Rahmen der Einkommensteuer versteuern, weil ihr persönlicher Satz unter dem der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent liegt. Grund für die Änderung seien vor allem"soziale Aspekte" gewesen, hieß es in den Kreisen.
In beiden Fällen werden auf die Zinssteuerschuld jedoch noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag erhoben. Für die fällige Kirchensteuer soll es ein neues Formular im Rahmen der Einkommensteuer geben. Darin trägt der Steuerpflichtige die von den Banken abgegoltene Summe der Kapitalerträge ein, auf die dann wiederum die Kirchensteuer erhoben wird. Dieses Prozedere sei mit den Kirchen einvernehmlich abgesprochen, hieß es in den Kreisen.
Statt der geplanten Einführung von Kontrollmitteilungen, die auf eine Abschaffung des Bankgeheimnisses hinausgelaufen wären, soll das Zugriffsrecht auf die Kontenevidenzzentrale erweitert werden. Die Einrichtung war nach den Anschlägen vom 11. September zum Kampf gegen die organisierte Kriminalität eingerichtet worden. Auf der Datenbank sind Namen und Daten aller Kontoinhaber in Deutschland gespeichert. Bislang darf darauf nur bei Strafrechtsverfahren zurückgegriffen werden. Dieses Recht soll nun auf das allgemeine Steuerverfahren ausgedehnt werden.
Neben der Einführung der Abgeltungssteuer ab 1.1.2004 umfasst der Gesetzentwurf auch die geplante Amnestie für Steuerflüchtlinge. Diese sollen ihr zwischen 31. Dezember 2002 und 1. Januar 2002 hinterzogenes Einkommen gegen Abgabe einer Strafbefreienden Erklärung zurückholen und binnen bestimmter Fristen pauschal versteuern können.

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