- §103 StGB Offizialdelikt??? - Wassermann, 31.03.2003, 22:05
- rate dem Hr. Becker dieselbe Aktion nochmal mit S. Hussein durchzuziehen - kingsolomon, 31.03.2003, 22:17
- §103 StGB Offizialdelikt und das Opportunitätsprinzip des Verwaltungshandelns - Baldur der Ketzer, 31.03.2003, 22:17
- Re: §103 StGB Offizialdelikt und das Opportunitätsprinzip des Verwaltungshandelns - Euklid, 31.03.2003, 22:27
§103 StGB Offizialdelikt und das Opportunitätsprinzip des Verwaltungshandelns
-->Hallo,
Hussein ist doch der Böse, also wird der vom Schutzzweck nicht erfaßt - das Gesetz gilt doch bloß für die Guten.
Das Legalitätsprinzip (verfolgen-müssen) kollidiert mit dem Opportunitätsprinzip (besser-nicht-hinfassen-weil-sonst), und bei allem braucht es immer noch das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung.
Daß dies bei dem ein öffentliches Interesse geben soll, glaubt vielleicht die Hinternkuckuckstussi und ihre Speichellecker. Aber daß die Meinungsfreiheit hinter DEM zurückstehen soll, wo er doch gar kein. ist, versteh ich nur mit Mühe.
Na ja, wieder was gelernt.
1933? Nein.
1935? Auch schon vorbei.
Wir sind irgendwo 1938-1939 angekommen.
Der rest kommt auch noch ;-(
beste Grüße vom Baldur
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