- nanu, ne Bank kollabiert, und kein spike am Elliottwave-Forums-Seismographen? - Baldur der Ketzer, 09.04.2003, 19:30
nanu, ne Bank kollabiert, und kein spike am Elliottwave-Forums-Seismographen?
-->Aufsicht ordnet Schließung von BFI Bank an
07. Apr 2003 17:59, ergänzt 21:12
Die Finanzaufsicht greift bei der sächsischen BFI Bank zu harten Mitteln: Sie verhängte ein Moratorium über das Institut, dem damit die Handlungsfähigkeit entzogen ist.
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat ein Moratorium über die BFI Bank AG mit Sitz in Dresden verhängt. Dies beinhaltet ein Verbot für die Geschäftsführung. Die Bank darf keine Zahlungen und Veräußerungen mehr vornehmen und ist für den Kundenverkehr geschlossen, wie die Bafin am Montagabend mitteilte.
Der Schritt sei nötig geworden, weil ungedeckter Wertberichtigungsbedarf mehr als die Hälfte des haftenden Eigenkapitals aufgezehrt habe und vorgeschlagene Maßnahmen zur Verbesserung nicht ausreichend gewesen seien, hieß es weiter. Die Maßnahme eröffne dem Unternehmen die Möglichkeit, seine Sanierungsbemühungen
fortzusetzen.
Eingeschränkte Entschädigung
Zum Februar 2003 wies das Institut den Angaben zufolge Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, wie etwa Fest- und Termingelder, in Höhe von rund 216 Millionen Euro aus, davon knapp 27 Millionen Euro Spareinlagen. Das das Institut nicht dem Einlagensicherungsfonds angehört, gibt es nur einen eng begrenzten Entschädigungsanspruch.
Den Angaben zufolge gehört das Institut der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) in Berlin an. Der Entschädigungsanspruch sei demnach je Kunde auf 90 Prozent der Einlagen und den Gegenwert von maximal 20.000 Euro begrenzt.
Warten auf Spargelder
Die Bank arbeitete vor allem im Bereich der Immobilien- und Wohnungsbau-Finanzierung sowie der Provisions-Vorfinanzierung für Vertriebsgesellschaften. Ferner finanzierte die Bank Anteilszeichnern den Erwerb verschiedener geschlossener Immobilienfondsanteile.
Die Bafin wies darauf hin, dass die Bankkunden sich auch bei sozialen Härtefällen vorläufig kein Geld auszahlen lassen können. Bevor es zu einer Auszahlung der Kundengelder komme, müsse sie selbst den so genannten Entschädigungsfall feststellen. Dies sei dann der Fall, wenn ein Institut nicht mehr in der Lage sei, die Einlagen zurückzuzahlen. Die Kunden müssten ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank aber weiter nachkommen und etwa ihre Darlehen weiter tilgen. (nz)
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<ul> ~ Quelle: Netzzeitung.de</ul>

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