- öha und sappralott - wovor haben die so Muffensausen? Von der Bürgerlein? - Baldur der Ketzer, 12.04.2003, 00:00
- Re: aus gleicher Quelle - dafür gibt es keine Worte mehr, das ist nur noch krank - Baldur der Ketzer, 12.04.2003, 00:22
- Re:... keine Worte mehr, nur krank - auch Kartoffeln können töten, gesund (owT) - Jagg, 12.04.2003, 00:46
- Demokratie ist nicht Dämmokratie - die Schwarzen wissen es aber einfach nicht (owT) - Turon, 12.04.2003, 01:28
- CDU Homepage - bessere Wortwahl als Bush:"The Day After"! - Turon, 12.04.2003, 01:08
- Re: aus gleicher Quelle - dafür gibt es keine Worte mehr, das ist nur noch krank - Baldur der Ketzer, 12.04.2003, 00:22
Re: aus gleicher Quelle - dafür gibt es keine Worte mehr, das ist nur noch krank
-->Fundsache
Datum: 06.04.2003 18:07:10 Autor: Ein CDU-Wähler ©
Verfassungsgericht zum WaffG
@esk: Keine Propaganda und Desinformation - sinnlose Beschränkungen
(......)
Ich bleibe dabei: Die Absurdität deutscher Vorschriften ist langsam
nicht mehr zu überbieten. Hierdurch wird keine Sicherheit geschaffen
sondern es werden nur völlig legitime Tätigkeiten massiv behindert.
Wenn nicht bald der diskutierte Bürokratie-ABBAU begonnen wird,
sehe ich schwarz.
Und etliche Bestimmungen wären bei genauer Prüfung vermutlich als verfassungswidrig anzusehen.
Es ist z.B. verfassungsrechtlich gesehen sehr bedenklich, dass der
Gesetzgeber es beliebigen Ausländern nach § 1 Abs. 4 1. SprengV erlaubnisfrei und ohne weitere Voraussetzungen und Überwachung gestattet, mit JEWEILS 0.5 KILOGRAMM Schwarzpulver oder NC-Pulver einzureisen
und diese zu verwenden, während er in § 2 Fachleuten, die etwa an einem Max-Planck-Institut mit über 100 Beschäftigten mit weitaus harmloseren Stoffen (wie Ammoniumperchlorat) zur Forschungszwecken umgehen müssen, aus Gründen der Inneren Sicherheit nur den Umgang mit 100 GRAMM INSGESAMT gestattet.
Immerhin stehen Forschung und Lehre im Unterschied zum Geballer
ausländischer Jagdgäste unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 3 GG.
Was dafür gilt, müsste eigentlich erst Recht für Forschung und Lehre
gelten.
Wie ist es angesichts Art. 5 Abs. 3 GG zu rechtfertigen, dass dank
einer Änderung von § 40 ff SprengG im September 2002 jedes chemische Experiment zur Herstellung einer Wunderkerze als Straftat geahndet werden kann?
Wegen Vergiftungsfällen von ganzen VIER Kleinkindern in der EU durch
gefärbtes Lampenöl erliess die EU eine Beschränkung, dass diese Ã-le nur noch in etwas grösseren Gebinden verkauft werden dürfen, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass Privatleute sie kaufen.
Daraus hat man in Deutschland kürzlich per Änderung von Abschnitt 5 des Anhangs zu § 1 ChemVerbotsV ein komplettes Abgabeverbot
von Farb- und Duftstoffen an Industrieunternehmen nebst Ahndung von Verstössen als Straftat mit bis zu 5 Jahren Haft gemacht. Vorher war
nur die Abgabe an Privatpersonen verboten.
Offizielle Begründung war, dass sonst ein Gastwirt als Gewerbetreibender
die Farb- und Duftstoffe kaufen und selbst gefärbtes Ã-l herstellen
könne. Bloss hat man dabei leider übersehen, dass JEDER die Ã-le in etwas grösseren Packungen kaufen darf. Das Verbot ergibt daher überhaupt
keinen Sinn. Trotzdem geht es so weiter: Immer verklausuliertere Vorschriften mit immer mehr Verboten ohne jeden Sinn.
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Ende Fundsache

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