- Looters Ransack Baghdad's Antiquities Museum - Popeye, 12.04.2003, 18:07
- Scheint mir rechtlich einwandfrei - Miesespeter, 12.04.2003, 19:05
- Re: Scheint mir rechtlich einwandfrei - PuppetMaster, 12.04.2003, 20:43
- Re: Scheint mir rechtlich einwandfrei - Miesespeter, 12.04.2003, 20:54
- Haager Landkriegsordnung - Auszug - Popeye, 12.04.2003, 21:33
- Re: Die Bevölkerung als Eigentümer - hübsch! - dottore, 13.04.2003, 19:43
- Haager Landkriegsordnung - Auszug - Popeye, 12.04.2003, 21:33
- Re: Scheint mir rechtlich einwandfrei - Miesespeter, 12.04.2003, 20:54
- Re: Scheint mir rechtlich einwandfrei - PuppetMaster, 12.04.2003, 20:43
- Scheint mir rechtlich einwandfrei - Miesespeter, 12.04.2003, 19:05
Re: Die Bevölkerung als Eigentümer - hübsch!
-->Sehr schön!
Das Privateigentum, zu dem nach dem Fall des Gewaltmonopols eines Staates interessanterweise auch seine"Kunstschätze" gehören, darf nicht"eingezogen" werden. Es wurde auch nicht eingezogen, denn die"einziehende" Macht könnte immer nur die Besatzungsmacht sein, die weder eingezogen noch geplündert hat.
Eine Bevölkerung kann nichts"einziehen", sie holt sich einfach ab, was ohnehin ihr, der Bevölkerung alias"dem Volk" gehört.
Es kann aus dem Volk auch gar nicht mehr verschwinden, weil die Gegenstände (Golddolche aus den Königsgräbern in Ur!) bestens bekannt sind und nicht außerhalb des Volkes vermarktet werden könnten (Sotheby's o.ä.), siehe Unidroit pp.
Außerdem: Wie begründet der Staat die Inbesitznahme von Eigentum, das ihm nur deshalb zugerechnet wird, weil er das Machtmonopol über das Staatsgebiet hat? Der Staat kann Kunst rechtmäßig nur über Kauf, aber nicht durch Requisition oder Konfiskation erwerben.
Außerdem steht klar und deutlich zu lesen:"Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann." Da die staatlicherseits angeeigneten Kunstschätze nicht in einem solchen Gebiet lagen, geht alles mit völlig richtigen Dingen zu.
Naturrecht pur: Jeder kann sich aneignen, worüber er selbst die Gewalt ausüben kann.
Die Plünderung lt. Art. 47 bezieht sich ausdrücklich nicht auf die jeweilige Bevölkerung, sondern auf die besetzende Macht. Schließlich hat sich auch niemand die Räumlichkeiten angeeignet - oder?
So läuft das eben. Ein besonders delikates Kapitel zum Thema"Beutekunst": Das Volk beutet sich mal selbst aus - wie hübsch.
Gruß!

gesamter Thread: