- Mehrarbeit wird steuerlich bestraft. Vorsicht Fallstrick - Euklid, 18.04.2003, 14:41
- Das wird sie doch schon immer... - Zardoz, 18.04.2003, 14:45
Mehrarbeit wird steuerlich bestraft. Vorsicht Fallstrick
-->Wenn sie als Geschäftsführer einer GmbH auch die Geschäftsführung von Schwester und Tochtergesellschaften der GmbH übernehmen, müssen Sie Ihre Tätigkeit bei der Haupt GmbH entsprechend einschränken.Wird der Anstellungsvertrag nicht den neuen Gegebenheiten angepaßt,liegt nach einem Urteil des FG Köln eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
Folge: In Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung steigt der körperschaftssteuerliche und gewerbesteuerliche Gewinn;wenn sie Pech haben,fordern andere Gesellschafter ebenfalls eine Gewinnausschüttung.
Schließen sie daher mit jeder GmbH einen extra Anstellungsvertrag ab,vereinbaren sie den konkreten Umfang Ihrer Arbeitsleistung und lassen sie sich anteilig von jeder GmbH bezahlen.
Gruß EUKLID
Ein erneutes Beispiel wieviel Bürokratie für nichts und wieder nichts erforderlich wird in diesem Absurdistan.

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