- SARS und Verschwörungstheorien - Anti-Bargeld-Kampagne - Wasi, 30.04.2003, 16:14
- dazu heute in der FAZ:"Saubere Scheine" Seite 23 - marocki4, 30.04.2003, 16:57
- Re: SARS und Verschwörungstheorien - Anti-Bargeld-Kampagne - orwell, 30.04.2003, 16:58
- Das scheint ja was ganz neues zu sein - rocca, 30.04.2003, 17:31
- Re: Das scheint ja was ganz neues zu sein - manolo, 30.04.2003, 18:16
- Der erste Schritt ist getan. - marsch, 30.04.2003, 19:20
Der erste Schritt ist getan.
--><table><table border="0" width="600"><tr><td><font face="Arial"><font size=4> </font></font><div align="Justify">
Nur für die, die es noch nicht kennen.
Ich zitiere aus untenstehendem Link:
[Ab Seite 58]
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Zentraler Bestandteil des neuen Maßnahmenpakets ist die Einrichtung eines modernen Datenabrufsystems in § 24c des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), das der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) in automatisierter Weise den Abruf von Kontenstammdaten bei den Banken ermöglicht. Die Kreditinstitute müssen zu diesem Zwecke die Daten für den elektronischen Zugriff in einer zentralen Datei zur Verfügung stellen (Name und Kontonummer des Kontoinhabers, des Verfügungsberechtigten und des abweichend wirtschaftlich Berechtigten).
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Darüber hinaus sind Finanzmarktaufsichtsbehörden in Drittstaaten, Ermittlungsbehörden und Gerichte sowie die bei Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs nach dem Außenwirtschaftsgesetz zuständigen nationalen Behörden auskunftsberechtigt.
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Durch das zu schaffende Kontenabrufsystem werden keine Bewegungsdaten, sondern lediglich Kontenstammdaten abgerufen.
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Die Institute werden daher nun kraft Gesetzes verpflichtet, mittels eines verdachtsunabhängigen internen Sicherungssystems Geschäftsvorgänge nach Risikogruppen und Auffälligkeiten zu überprüfen und adäquate geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme aufzubauen. § 25a Abs. 1 Nr. 4 KWG fordert dabei keine umfassende und permanente Überwachung aller Konten und Depotbewegungen auf Abweichungen. Vielmehr geht es in Umsetzung von internationalen Standards um aktive Nachforschungspflichten, die sich lediglich auf diejenigen Kategorien von Geschäftsbeziehungen und Risikogruppen beziehen, die aufgrund des inzwischen vorhandenen Erfahrungswissens als geldwäscheträchtig gelten.
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In meinen Augen ist mind. der erste Schritt hiermit bereits gegangen. Soll mir doch keiner erzählen, daß, wenn es hart auf hart kommt -sprich die öffentl. Kassen noch leerer werden- das Finanzamt nicht auch an"weitergehenden" Daten interessiert sein wird. Flux 'ne Gesetzesänderung -selbstverständlich im Namen der Terrorbekämpfung, wer bekommt das schon mit- und schon...... Bargeld ist da nur hinderlich!!!!!!!!
</div></td></tr></table>
<ul> ~ Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäsche und der Finanzströme des Terrorismus</ul>

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