- 2-Klassengesellschaft anhand von Vermögensvergleichen - Dieter, 03.05.2003, 15:32
- So ein ausgemachter Schwachsinn! - rodex, 03.05.2003, 16:37
- man merkt, dass - No_Fear, 03.05.2003, 16:53
- Re: man merkt, dass - rodex, 03.05.2003, 16:57
- @rodex Kurze Frage ;-) Was ist Vermögen????? Das was die Sozis geplant hatten, - Luigi, 03.05.2003, 17:31
- Re: @rodex Kurze Frage ;-) Was ist Vermögen????? Das was die Sozis geplant hatten, - rodex, 03.05.2003, 17:35
- Re: @rodex Habe ich auch nicht gemeint! DANKE dafür, dass du mich wieder aus - Luigi, 03.05.2003, 17:45
- Re: @rodex Kurze Frage ;-) Was ist Vermögen????? Das was die Sozis geplant hatten, - rodex, 03.05.2003, 17:35
- Re: Die aermsten Saeue - Tassie Devil, 04.05.2003, 00:52
- @rodex Kurze Frage ;-) Was ist Vermögen????? Das was die Sozis geplant hatten, - Luigi, 03.05.2003, 17:31
- Re: man merkt, dass - rodex, 03.05.2003, 16:57
- Re: Mein lieber rodex betreffend:"So ein ausgemachter Schwachsinn!" - Luigi, 03.05.2003, 17:15
- prinzipell gibt es wirklich alles - Mat72, 03.05.2003, 17:36
- Re: So ein ausgemachter Schwachsinn? - Baldur der Ketzer, 03.05.2003, 17:39
- Kennst Du den Unterschied zwischen Verdienst und Vermögen nicht? (owT) - Dieter, 03.05.2003, 18:41
- Re: Kennst Du den Unterschied zwischen Verdienst und Vermögen nicht? (owT) - rodex, 03.05.2003, 18:47
- Re: Kennst Du den Unterschied zwischen Verdienst und Vermögen nicht? (owT) - Dieter, 03.05.2003, 19:26
- Re: Kennst Du den Unterschied zwischen Verdienst und Vermögen nicht? - Euklid, 03.05.2003, 19:57
- zu den Beamten - Dieter, 03.05.2003, 20:44
- Re: Kennst Du den Unterschied zwischen Verdienst und Vermögen nicht? - Euklid, 03.05.2003, 19:57
- Re: Kennst Du den Unterschied zwischen Verdienst und Vermögen nicht? (owT) - Dieter, 03.05.2003, 19:26
- Re: Kennst Du den Unterschied zwischen Verdienst und Vermögen nicht? (owT) - rodex, 03.05.2003, 18:47
- Re: Unternehmer leben 'in Saus und Braus'. Und sonst nur Elend allerorten. - JLL, 03.05.2003, 19:02
- man merkt, dass - No_Fear, 03.05.2003, 16:53
- Re: 2-Klassengesellschaft anhand von Vermögensvergleichen - vladtepes, 03.05.2003, 16:52
- passt ganz gut.... - No_Fear, 03.05.2003, 17:19
- so gut auch wieder nicht. - Mat72, 03.05.2003, 17:34
- Re: passt ganz gut.... - Popeye, 03.05.2003, 17:46
- ganz einfach.... - No_Fear, 03.05.2003, 17:58
- Re: ganz einfach.... - Popeye, 03.05.2003, 18:04
- ganz einfach.... - No_Fear, 03.05.2003, 17:58
- Re: passt ganz gut.... - CRASH_GURU, 03.05.2003, 23:44
- der Vergleich ist fast zutreffend. Hinweis meinerseits - le chat, 03.05.2003, 17:35
- Sozialbindung von Vermögen - Dieter, 03.05.2003, 19:07
- Re: Sozialbindung von Vermögen / mvT - Sascha, 04.05.2003, 15:48
- Re: Sozialschmarotzer, Bedürftige, Leistungsträger - und Utopia - Baldur der Ketzer, 04.05.2003, 17:56
- Re: Sozialschmarotzer, Bedürftige, Leistungsträger - und Utopia - wasil, 04.05.2003, 18:56
- kann Dir nur zustimmen (owT) - Dieter, 04.05.2003, 19:52
- Re: Sozialbindung von Vermögen / mvT - Dieter, 04.05.2003, 19:48
- Re: Sozialschmarotzer, Bedürftige, Leistungsträger - und Utopia - Baldur der Ketzer, 04.05.2003, 17:56
- Re: Sozialbindung von Vermögen / mvT - Sascha, 04.05.2003, 15:48
- Die zukünfigte Entwicklung aus meiner Sicht mvT - Sascha, 04.05.2003, 03:29
- Re: Lackmus-Test - dottore, 04.05.2003, 17:50
- So ein ausgemachter Schwachsinn! - rodex, 03.05.2003, 16:37
2-Klassengesellschaft anhand von Vermögensvergleichen
-->Ein Rechenbeispiel einer 2-Klassengesellschaft.
a) 1. Klasse (reich)
Hierzu zählen die großen Kapital-Vermögenden wie auch die Sozialhilfeempfänger,
vor allem in jungen Jahren und auch Berufspolitiker, Beamte
b) 2. Klasse (arm)
Hierzu gehören Arbeitnehmer, Unternehmer, Freiberufler
Die obige Aufteilung mag merkwürdig ausschauen, ich möchte aber anhand von Rechenbeispielen belegen, wie ich darauf komme.
Vorab natürlich die Definition von Vermögen, hier als lockere Aufzählung:
Das Geldvermögen, Aktienbesitz oder Immobilieneigentum dazu zählt (ggf. um die Schulden gekürzt), dürfte jedem klar sein. Genauso verhält es sich natürlich mit Forderungen.
Nur diese Forderungen machen die Probleme, ein paar Beispiele:
Wenn man sein Barvermögen in Staatspapiere tauscht, erhält man dafür ein Recht, staatlicherseits garantiert. Geht der Staat pleite ist das Recht und damit die Forderung wertlos geworden.
Solange der Staat keine"Insolvenz" angemeldet hat, wird dieses Recht mit dem verbrieften Recht (Nennwert) bewertet und kann als Vermögen bewertet werden. Ähnlich verhält es sich natürlich mit Aktien, Unternehmen, Immobilien, etc.
Forderungen (in der Regel der wesentlichste Bestandteil von Vermögen) sind nur aufgrund unseres Rechtssystems und Staates durchsetzbar und damit Bestandteil des Vermögens.
Dieses Rechtssystem garantiert nicht nur die Einhaltung von Verträgen, sondern sie garantiert auch die Durchsetzung von politisch gewollten Leistungen der Gesellschaft an einzelne.
Die jeweilige Gesetzeslage schafft somit Forderungen einzelner an die Gesellschaft. Forderungen dieser Art wären, Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, kostenlose Schule/Studium, usw., usw.
Kommen wir jetzt zu den fiktiven Rechenbeispielen:
Beispiel 1 ein arbeitsloser Jugendlicher 20 Jahre
Geldvermögen = 0
Immobilien = 0
Schulden (fiktiv) = 10.000
Recht auf Sozialhilfe/Wohngeld/Krankenkasse, etc. nach heutigem Recht (Werte geschätzt)
45 Jahre x 12 Monate x 1000 Euro = 540.000 Euro (Abzinsung nicht berücksichtigt)
Der Jugendliche hätte also ein Vermögen von 530.000 Euro. Würde er kurz darauf eine gut bezahlte Arbeit bekommen und somit keinerlei Anspruch auf Sozialhilfe, würde sein Vermögen aufgrund des Wegfalls der Forderung gegenüber der Allgemeinheit, zusammenfallen, bzw. erst wieder aufleben wenn er wieder arbeitslos würde.
Beispiel 2, der gleiche Jugendliche, allerdings mit ererbtem Geldvermögen
Geldvermögen = 300.000 Euro
Forderung an die Gesellschaft wie im Beispiel 1 im Wert von 540.000 - 300.000, da es Sozialhilfe erst nach Bedürftigkeit gibt.
Gesamtvermögen also 540.000 Euro
Beispeil 3, ein Beamter, 30 Jahre
da wir beim Beamten nicht von Entlohnung für Arbeit sprechen, sondern von Alimenten, besteht ein Rechtsanspruch auf Bezahlung ohne Arbeitsleistungsnachweis. Ein Beamter erhält folglich mit dem Beamtenstatus ein Recht auf monatliche Alimente sowie eine entsprechende Altersversorgung.
Das fiktive Vermögen eines Beamten könnte also sein:
Bar/Bankvermögen/Wertpapiere 40.000 Euro
Immobilie-Schulden 50.000 Euro
Forderung an den Staat/ an uns alle!!!!!! aus Alimentation, Krankenkasse, sonstige Vergünstigungen
35 Jahre bis zur Pensionierung x 12 Monate x 2.500 = 1.050.000 Euro
+ Pension incl. Krankenkasse
15 Jahre x 12 Monate x 2000 = 360.000 Euro
Das Gesamtvermögen läge also bei 1.500.000 Euro (Abzinsung nicht berücksichtigt)
und besteht zu wesentlichen Teilen aus einer Forderung an die Gesellschaft, also an uns alle.
3. Beispiel ein Immobilienbesitzer (als Erbe, 30 Jahre alt)
Verkaufswert des Mehrfamilienhauses 1.500.000 Euro
Forderungen des Staates an den Immobilienbesitzer durch gesetzliche Auflagen, die unabhängig davon ob das Objekt vermietet wird oder leer steht, erfüllt werden müssen wie Grundsteuer, Feuer/Wasservers. Straßenreinigung, etc.
Diese Forderung x Lebenserwartung des Eigentümers =
50 Jahre x 4000 Euro = 200.000 Euro
In diesem Fall wäre das Immobilienvermögen bei 1.300.000 Euro, sofern es schuldenfrei wäre.
Wie das Vermögen eines ausgeschiedenen (abgewählten oder gefeuerten) Politikers aussieht aufgrund seiner Forderungen an uns alle brauche ich hoffentlich nicht vorrechnen. Das traurige dabei ist nur, daß er sich selber diese Forderung ohne Kontrollmechanismen gegeben hat.
Nehmen wir noch einen kleinen schuldenfreien Unternehmer ohne Immobilienvermögen
Er hat ein fiktives Vorratsvermögen von 40.000 Euro
Bank/kassenbestände von 20.000 Euro
Kundenforderunge von 15.000 Euro
Anlagegüter im Verkaufswert von 100.000 Euro.
und kurzfristige Lieferantenverb. in Höhe von 15.000 Euro
Er hätte also ein fiktives Betriebsvermögen in Höhe von 160.000 Euro, wenn er keine Mitarbeiter hat.
Hat dieser Unternehmer Angestellte, so mindert sich sein Vermögen automatisch um die Lohnforderungen aufgrund des Kündigungsschutzes. Schließlich besteht ein Lohnanspruch unabhängig davon ob es Arbeit gibt oder nicht.
Wären es z.B. 5 langjährige Mitarbeiter mit einer Kündigugnszeit von bspw. 6 Monaten, so wäre deren Lohnfortzahlungsanspruch incl. Sozialvers. bei ca. 5x6x4000 = 120.000 Euro.
Dieser Kleinunternehmer hätte demnach, solange er unternehmerisch tätig wäre ein Gesamtvermögen von 40.000 Euro und gehört damit zu den ärmsten im Lande.
Die Quintessenz der Überlegungen ist, daß die wirklich armen Menschen in diesem Land, alle sind, die arbeiten oder viele Arbeiter beschäftigen. Sie sind zwar reich an Selbstbestätigung und ggf. auch Arbeitsfrust, aber arm an Vermögen, da gerade ihr Forderungsteil gering ist.
Vor diesem Hintergrund wird es auch schwer, gerechte Lösungen bei einer Vermögensteuer zu finden.
Gruß Dieter

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