- multikultopia - orwell, 04.05.2003, 10:08
- Der Wunsch, Auslaender zu verpflichten, die Sprache des Gastlandes zu lernen.... - Pudelbirne, 04.05.2003, 10:32
- Re: multikultopia - das gibts doch auf der ganzen Welt nicht, und ist es nicht - Baldur der Ketzer, 04.05.2003, 16:27
- Re: multikultopia - das gibt es doch auf der ganzen Welt nicht, aber hier! - André, 04.05.2003, 20:13
- Deutschlernpflicht und Dolmetscherbringschuld - Pudelbirne, 05.05.2003, 12:44
multikultopia
--> Multikultopia schreitet voran!
Ärzte müssen Dolmetscher für die Aufklärung
bezahlen
Ärzte müssen sicherstellen, daß ihre Patienten den Inhalt des
Aufklärungsgespräches verstehen. Bei ausländischen Patienten in der Praxis
kann das so weit gehen, daß die Ärzte die Kosten für einen Dolmetscher tragen
müssen.
Prof. Gerhard Schlund, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht (OLG)
München a.D. und Arztrechtler, betrachtet die Aufklärung als »eine Art
Bringschuld« der Ärzte. Der Mediziner habe im Gespräch mit dem Patienten
sicherzustellen, daß dieser die Aufklärung versteht, wenn er sich weder strafbar
noch zivilrechtlich haftbar machen wolle.
Wenn der Patient des Deutschen nicht oder nur eingeschränkt mächtig sei,
bestehen besondere Anforderungen an den Arzt - gleich, ob es sich um einen
operativen Eingriff oder die Verordnung eines Medikaments handelt. Der Arzt
müsse sich, den Notfall ausgenommen, gewissenhaft davon »überzeugen, daß
sein Patient seinen Ausführungen auch folgen kann.«
Bei Verständnisschwierigkeiten sollte er zumindest einen Mitarbeiter oder einen
Angehörigen hinzuziehen, der die Muttersprache des Patienten beherrscht. Im
Extremfall aber müsse ein öffentlich bestellter und vereidigter Dolmetscher
übersetzen.
Bei der Kostenübernahme für das Dolmetschen seien die niedergelassenen
Ärzte in der Pflicht: sie würden damit »keine Leistung erbringen, sondern einer
Rechtsverpflichtung nachkommen.«
Diesen Sachverhalt berichtete die »ÄRZTE-ZEITUNG« am 2.4.2003 im
Hauptartikel auf Seite 1.
Als möglicher Ausweg aus dem Aufklärungsdilemma wird die Anschaffung
fremdsprachlicher Aufklärungsformulare empfohlen.
Für Apotheker gilt logischerweise die gleiche Pflicht. Bisher hat zwar noch kein
Musterprozeß stattgefunden, aber die Ärzte und Apotheker können sich
angesichts der ausländerfreundlichen Rechtsprechung bundesdeutscher
Gerichte darauf einstellen, daß sie solche Forderungen und entsprechende
Schadenersatz- und Strafprozesse zu erwarten haben.
Von einer ultimativen Verpflichtung der AusländerInnen, die z. T. schon 10 - 20
Jahre hier leben und noch kein Wort Deutsch sprechen, die Sprache ihres
Gastlandes zu erlernen, ist nirgends die Rede.

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