- 2-Klassengesellschaft anhand von Vermögensvergleichen - Dieter, 03.05.2003, 15:32
- So ein ausgemachter Schwachsinn! - rodex, 03.05.2003, 16:37
- man merkt, dass - No_Fear, 03.05.2003, 16:53
- Re: man merkt, dass - rodex, 03.05.2003, 16:57
- @rodex Kurze Frage ;-) Was ist Vermögen????? Das was die Sozis geplant hatten, - Luigi, 03.05.2003, 17:31
- Re: @rodex Kurze Frage ;-) Was ist Vermögen????? Das was die Sozis geplant hatten, - rodex, 03.05.2003, 17:35
- Re: @rodex Habe ich auch nicht gemeint! DANKE dafür, dass du mich wieder aus - Luigi, 03.05.2003, 17:45
- Re: @rodex Kurze Frage ;-) Was ist Vermögen????? Das was die Sozis geplant hatten, - rodex, 03.05.2003, 17:35
- Re: Die aermsten Saeue - Tassie Devil, 04.05.2003, 00:52
- @rodex Kurze Frage ;-) Was ist Vermögen????? Das was die Sozis geplant hatten, - Luigi, 03.05.2003, 17:31
- Re: man merkt, dass - rodex, 03.05.2003, 16:57
- Re: Mein lieber rodex betreffend:"So ein ausgemachter Schwachsinn!" - Luigi, 03.05.2003, 17:15
- prinzipell gibt es wirklich alles - Mat72, 03.05.2003, 17:36
- Re: So ein ausgemachter Schwachsinn? - Baldur der Ketzer, 03.05.2003, 17:39
- Kennst Du den Unterschied zwischen Verdienst und Vermögen nicht? (owT) - Dieter, 03.05.2003, 18:41
- Re: Kennst Du den Unterschied zwischen Verdienst und Vermögen nicht? (owT) - rodex, 03.05.2003, 18:47
- Re: Kennst Du den Unterschied zwischen Verdienst und Vermögen nicht? (owT) - Dieter, 03.05.2003, 19:26
- Re: Kennst Du den Unterschied zwischen Verdienst und Vermögen nicht? - Euklid, 03.05.2003, 19:57
- zu den Beamten - Dieter, 03.05.2003, 20:44
- Re: Kennst Du den Unterschied zwischen Verdienst und Vermögen nicht? - Euklid, 03.05.2003, 19:57
- Re: Kennst Du den Unterschied zwischen Verdienst und Vermögen nicht? (owT) - Dieter, 03.05.2003, 19:26
- Re: Kennst Du den Unterschied zwischen Verdienst und Vermögen nicht? (owT) - rodex, 03.05.2003, 18:47
- Re: Unternehmer leben 'in Saus und Braus'. Und sonst nur Elend allerorten. - JLL, 03.05.2003, 19:02
- man merkt, dass - No_Fear, 03.05.2003, 16:53
- Re: 2-Klassengesellschaft anhand von Vermögensvergleichen - vladtepes, 03.05.2003, 16:52
- passt ganz gut.... - No_Fear, 03.05.2003, 17:19
- so gut auch wieder nicht. - Mat72, 03.05.2003, 17:34
- Re: passt ganz gut.... - Popeye, 03.05.2003, 17:46
- ganz einfach.... - No_Fear, 03.05.2003, 17:58
- Re: ganz einfach.... - Popeye, 03.05.2003, 18:04
- ganz einfach.... - No_Fear, 03.05.2003, 17:58
- Re: passt ganz gut.... - CRASH_GURU, 03.05.2003, 23:44
- der Vergleich ist fast zutreffend. Hinweis meinerseits - le chat, 03.05.2003, 17:35
- Sozialbindung von Vermögen - Dieter, 03.05.2003, 19:07
- Re: Sozialbindung von Vermögen / mvT - Sascha, 04.05.2003, 15:48
- Re: Sozialschmarotzer, Bedürftige, Leistungsträger - und Utopia - Baldur der Ketzer, 04.05.2003, 17:56
- Re: Sozialschmarotzer, Bedürftige, Leistungsträger - und Utopia - wasil, 04.05.2003, 18:56
- kann Dir nur zustimmen (owT) - Dieter, 04.05.2003, 19:52
- Re: Sozialbindung von Vermögen / mvT - Dieter, 04.05.2003, 19:48
- Re: Sozialschmarotzer, Bedürftige, Leistungsträger - und Utopia - Baldur der Ketzer, 04.05.2003, 17:56
- Re: Sozialbindung von Vermögen / mvT - Sascha, 04.05.2003, 15:48
- Die zukünfigte Entwicklung aus meiner Sicht mvT - Sascha, 04.05.2003, 03:29
- Re: Lackmus-Test - dottore, 04.05.2003, 17:50
- So ein ausgemachter Schwachsinn! - rodex, 03.05.2003, 16:37
Re: Lackmus-Test
-->Hi,
Dieters höchst interessantes Exempel läuft auf Frage hinaus, ob absolut gesicherte, weil gesetzliche Ansprüche auf Einkommen (und sei es noch so gering) genauso ein Vermögen darstellen wie nicht gesicherte, weil nur über Markt- und ergo nicht Zwangsprozesse erzielbare Einkommen.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten, die Vermögensteuer zu erheben: Entweder nach dem Vermögen, das dann allerdings einen Ertrag (Einkommen) abwerfen muss, weil es sonst keine Vermögensteuer, sondern eine Konfiskation (Enteignung) von Vermögensteilen wäre. Oder als Konfiskation direkt.
Das GG lässt Enteignungen bekanntlich zu, aber nur gegen entsprechende Entschädigung, was in diesem Fall also keinen Sinn macht.
Also muss das Vermögen nach jeweils tatsächlichem (nicht fiktivem) Ertragswert ermittelt werden. Was würde passieren?
Bei Vermögen, deren Ertragswert ("Kapital") zu Einkommen führt, die oberhalb der gesetzlich erlaubten Untergrenze liegt, wäre die Besteuerung möglich. Da sie allerdings auch (neben Beamten usw.) Sozialhilfeempfänger treffen würde (deren"Daseinskapital" bei langjähriger, im Extremfall lebenslang garantierter Bezugsdauer beim heutigen Nettozinsniveau mindestens die von Dieter vermuteten 0,5 Mio € ausmachen dürfte), würden diese die Steuer natürlich ersetzt bekommen, da sie bei deren Zahlung (z.B. 1 % von 0,5 Mio = 5.000) dazu logischerweise nicht in der Lage wären.
Dieser Ersatz (bzw. Verzicht auf Besteuerung) würde sich nach oben fortsetzen, solange bis die 1 % VermSt nicht zu einem Nachsteuer-Zustand (Einkommen) führt, der dem Minimum des Sozialhilfesatzes entspricht.
Völlig klar wird dies bei einer Pro-Kopfsteuer, die erst greifen könnte, wenn Einkommen minus Kopfsteuer > gesetzlich garantiertes Minimum der Sozialhilfe.
Im übrigen sollte daran erinnert werden, dass
a) die Vermögensteuer aufgrund des Konstrukts von juristischen und natürlichen Personen als Besteuerungsobjekte automatisch zu Doppel- und Mehrfachbesteuerungen führt;
b) bestimmte juristische Personen (Körperschaften des öffentlichen Rechts) unbesteuert bleiben, was der Verfassung widerspricht, da ein Vermögen (staatliches Grundstück) selbst nicht vom anderen Vermögen (privates Grundstück) zu unterscheiden ist, aber das Vermögen selbst, nicht aber der Eigentümer desselben Besteuerungsgrundlage ist;
c) das BVerfG aus gutem Grund die VermSt gekippt hat (Halbteilung usw.).
Wer die VermSt wieder einführen will, sollte dann klipp und klar sagen, worauf er hinauswill: auf Konfiskation ohne Entschädigung.
Das muss er dann auch per GG-Änderung (2/3-Mehrheit) durchziehen. Die erste danach folgende Verfassungsklage würde sich dann gegen die mit gesetzlichem Anspruch auf Einkommen richten.
Gruß!

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