- Super..äh...Minister Clement macht endlich ernst mit Vereinfachung - Baldur der Ketzer, 05.05.2003, 10:15
- Clement weiss sich halt den intellekt. Bedürfnissender Mini-Jobber anzupassen oT - kingsolomon, 05.05.2003, 10:26
Super..äh...Minister Clement macht endlich ernst mit Vereinfachung
-->hussassassassa, was für ein Prachtkerl.
Hat er sich doch die systematische Auslichtung des Bürokratie-Dickichts auf die Fahnen geschrieben - oder wars aufs Klopapier?
Im *ersten Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt* heißt es betr. Minijobs:
Bei Arbeitnehmern, die gegen ein monatliches Arbeitsentgelt bis zum oberen Grenzbetrag der Gleitzone mehr als geringfügig beschäftigt sind, ist beitragspflichtige Einnahme der Betrag, der sich aus folgender Formel ergibt: F x 400 + (2 - F) x (AE400).
Dabei ist AE das Arbeitsentgelt und F der Faktor, der sich ergibt, wenn der Wert 25 vom Hundert durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz (§ 163 Abs. 10 Sechstes Buch) des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf das Arbeitsentgelt entstanden ist, geteilt wird.
Isses nicht herrlich? Erfrischend? Könnte man die nicht alle zum Pfeffereinlauf schicken?
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes hat beim Proberechnen ermittelt, daß zum Beispiel für den Arbeitnehmer bei 750 Euro Monatsverdienst nur 729,98 Euro sozialversicherungspflichtig sind, damit kann jeder Empfänger dieser Summe jeden Monat VIER Euro sparen!
Wie hoch der Mehraufwand im Lohnbüro des Arbeitgebers ist, läßt sich unschwer erahnen.
Der Affenstall hat fertig. Nicht erst seit gestern. Und deswegen gehts den Bach runter, weils die Leut ankotzt!
beste Grüße vom Baldur

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