- Sand im Getriebe 1 - Yak, 07.05.2003, 10:47
Sand im Getriebe 1
-->Hallo,
Nachdem es hier immer wieder heisse Diskussionen darüber gibt, weshalb und woran es wirtschaftlich krankt, werde ich hier in losen Abständen einige Beispiele und Infos dazu posten. M.E. sind es viele Faktoren, die in unserer Gesellschaft Sand ins Getriebe streuen. Aber seht selber:
Der folgende Artikel beleuchtet schön, mit welch produktiven Dingen der deutsche Unternehmer heutzutage beschäftigt ist und dabei gleich noch eine Kompanie an Richtern, Steuerberatern, Steuerliteraturverlegern, Rechtsanwälten - und wenns so weitergeht Konkursverwaltern oder Waffenherstellern - mitbeschäftigt:
Fundsache aus:
de.soc.recht.steuern+buchfuehrung
Hickhack um durchlaufende Posten (Umsatzsteuer)
von Andy Glaser am 16.04.2003 22:10
<Zitat>
Hallo!
Ich versuche gerade zu ergooglen, inwieweit a) durchlaufende Post überhaupt solche sind, b) durchlaufende Posten die EA-Rechnung belasten und c) ob die durchlaufenden Posten steuerbar sind oder nicht.
Hier ist mir nun aufgefallen, dass man sich deswegen permanent vor Gericht streitet und dass es dauernd"penible" Entscheide hierzu gibt. Etwa muss man beim Weiterberechnen von Müllgebühren die Satzung des Müllhaldenbetreibers beachten, um zu wissen, ob die Gebühren beim Müllkübelfahrer Aufwand/ Erlös sind oder nur durchlaufende Posten. Zitat daraus:"Es [das kleine Gericht] geht davon aus, dass nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. März 1967 V 54/64 (BFHE 88, 306, BStBl III 1967, 377) zur Abgrenzung von Entgelt und durchlaufendem Posten auf den Satzungsinhalt abzustellen sei...." Bei Portokosten (hier bei"Lettershops") etwa will man sogar danach unterscheiden, ob der Freimacherstempel der Frankiermaschine ein Logo des Lettershops hat (kein Durchlauf) oder das Logo einen Lettershop-Kunden (dann durchlaufende Kosten).
Ich verstehe hier erst mal den grundsätzlichen Hintergrund des Streites nicht. Es ist doch nun vollkommen wurscht, ob es Aufwand und in gleicher Höhe Erlös ist oder ob es nur durchläuft, es macht doch in der GuV überhaupt keinen Unterschied. Kann mir mal jemand sagen, weshalb"die" sich dann deswegen bis zum BFH durchstreiten? Ich versteh das einfach nicht!
Wirklich interessant (und deshalb eigentlich auch meine Suche) wird es bei der Umsatzsteuer. Aber warum soll ich bei durchlaufenden Posten keine Mehrwertsteuer draufschlagen? Es stört doch nun wirklich keinen, wenn der betroffenen"Endkunde" vorsteuerabzugsberechtigt ist. Da lieber berechne ich die Ust und führe sie ordnungsgemäß ab, bevor das FA mir die Erlöse zusammenstreicht und noch USt. haben will, die ich nie bekommen habe. Da dürfte ich im worst case Buse in Form von USt. zahlen und meinen Gewinn dahinrinnen sehen.
</Zitat>
Ciao, Yak

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