- Frage an Steuerexperten: Bilanzierung immaterieller Güterrechte - PuppetMaster, 07.05.2003, 12:07
- Re: Frage an Steuerexperten: Bilanzierung immaterieller Güterrechte - Dieter, 07.05.2003, 12:34
- Re: Frage an Steuerexperten: Bilanzierung immaterieller Güterrechte - sensortimecom, 07.05.2003, 12:53
- Re: Frage an Steuerexperten: Bilanzierung immaterieller Güterrechte - Pega53, 07.05.2003, 14:01
- Re: Frage an Steuerexperten: Bilanzierung immaterieller Güterrechte - Dieter, 07.05.2003, 12:34
Re: Frage an Steuerexperten: Bilanzierung immaterieller Güterrechte
-->>mich würde interessieren, wie immaterielle güterrechte steurlich und bilanztechnisch behandelt werden.
>z.b.
>fall 1: eine band hat mehrere tonträger veröffentlicht und generiert damit laufend verkaufserlöse. zusätzlich fliessen regelmässig erträge von der urheberrecht-geldeintreibeanstalt (gema). werden die kompostitionen/tonaufzeichungen dieser band als kapital/vermögen bewertet?
>fall 2: ein software-entwickler stellt eine software her. davon verkauft er 1 nutzungslizenz. der software-entwickler hat sich dem kunden verpflichtet, auf dessen verlangen die änderungs- und unlimitierten nutzungsrechte gg. bezahlung einer pauschale von z.b. 50'000€, dem kunden zu übertragen. ist die software/quellcode ein aktivum in der bilanz des software-entwicklers?
>
>mich interessiert, ob"besitzer" und hersteller immaterieller (aber ertragsabwerfender) güter gegenüber besitzern und produzenten materieller güter steuerlich (vermögenssteur, erbschaft u.s.w.) begünstigt sind.
>danke im voraus für etwaige antworten.
>gruss
Hallo, ich kann Dir nur über die steuerliche Behandlung von Nutzungsrechten in der Medienbranche etwas sagen:
1) Es kommt darauf an, ob der Eigentümer der Rechte
a) selbst ihr Hersteller ist oder ob er
b) Erwerber
der Rechte ist.
Im Falle a)gilt das AktivierungsVERBOT für die Herstellkosten der Rechte (=des immateriellen Wirtschaftsgutes), d.h. die Herstellkosten MÜSSEN im Jahr ihrer Entstehung zu 100 % abgeschrieben werden. Sämtliche Erlöse aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes müssen allerdings in der Folge voll versteuert werden. Womit sich die Frage nach einer zusätzlichen Bewertung eigentlich erübrigt."Wert" WAR das, was als Summe aller Verkaufserlöse herausgekommen ist. (Man weiß ja bei Medienprodukten ja nie, ob das Erzeugnis auch in Zukunft noch Erlöse einspielen wird.)
Im Falle b) gilt eine Abschreibungsdauer über 50 Jahre.
Somit sind die HERSTELLER dieser (immateriellen) Güterart deutlich im Vorteil (wenn Gewinne gegengerechnet werden können, anderenfalls werden die Verluste vorgetragen) gegenüber den Herstellern materieller Güter. Ich glaube, mich zu erinnern, daß auch bei der Übertragung solchen immateriellen Vermögens (Erbschaft, Sonstiges) interessante Freibeträge existieren.
Gruß Pega
P.S.: Bezüglich Deiner Antwort auf mein Posting von Anfang April (Konstruktivismus, Wahrnehmung etc.) werde ich Dir noch gesondert antworten. Ich war nur zwischenzeitlich in Urlaub und auf einer"anderen Baustelle" beschäftigt. Erst mal Danke!

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