- 600 deutsche Konten im ''Vollwaschgang'' der Fahnder - kizkalesi, 11.05.2003, 10:47
- Re: 600 deutsche Konten im ''Vollwaschgang'' der Fahnder---DDR die zweite - Baldur der Ketzer, 11.05.2003, 13:45
- Das war Spiiiiiiiiiiiitze Baldur;-)) - Euklid, 11.05.2003, 13:49
- frei nach Walter Ulbricht: niiemand hat die Absicht, Euch Eure Kohle abzunehmen (owT) - Baldur der Ketzer, 11.05.2003, 13:55
- Das war Spiiiiiiiiiiiitze Baldur;-)) - Euklid, 11.05.2003, 13:49
- was passiert den Banken, - Dieter, 11.05.2003, 16:18
- Re: 600 deutsche Konten im ''Vollwaschgang'' der Fahnder---DDR die zweite - Baldur der Ketzer, 11.05.2003, 13:45
600 deutsche Konten im ''Vollwaschgang'' der Fahnder
--><font size="5">600 Millionen Konten im Vollwaschgang </font>
Hunderte Fahnder und raffinierte Computerprogramme gehen täglich auf die Jagd nach Schwarzgeld.
Aber: Trotz immer schärferer Gesetze halten sich die Erfolge des BKA in Grenzen
Auszüge (der ganze Report im link)
......."Allein in der Zentrale in Frankfurt", erläutert Thomas Spieß, Geldwäschebeauftragter der Deutschen Bank,"befassen sich 40 Mitarbeiter mit der Bekämpfung von Geldwäsche." Weitere 60 Bankmitarbeiter sind in Filialen, Niederlassungen und Tochterunternehmen rund um den Globus in Sachen Geldwäschebekämpfung tätig.
........Doch der Erfolg der Banken-Fahnder ist zumindest fraglich. Der Frankfurter Oberstaatsanwalt Günter Wittig, Geldwäsche-Experte:"In der Geldwäsche-Bekämpfung ist es bisher in Deutschland auf Grund von Verdachtsanzeigen der Banken noch zu keiner Verurteilung wegen Geldwäsche gekommen. Die in der Vergangenheit ergangenen Urteile beruhen auf so genannten verfahrensintegrierten Ermittlungen, das heißt auf Erkenntnissen, über die die Polizei bereits ohnehin verfügt
.......Weil die Erfolge ausbleiben und der Kampf gegen den internationalen Terrorismus verstärkt werden soll, implementierte die Bundesregierung eine Reihe von Gesetzesvorhaben.
....So wurden die Kontrollpflichten der Banken erweitert: Geldinstitute müssen nun sämtlichen Konten mit Hilfe so genannter Risk-Management-Systeme systematisch und permanent nach Verdachtsfällen durchrastern - genannt Screening und Monitoring. Für jeden Kunden ist somit von Banken ein typisierendes Profil zu erstellen.
Kontenbewegungen, die gemessen an den üblichen Transaktionen des Kunden auffällig sind, sollen automatisch herausgefiltert und gemeldet werden. Da fallen auch unbescholtene Bankkunden mit einem höheren Geldbetrag durch das Raster und wundern sich, dass die Bank die Geschäftsverbindung aufkündigt.
Zudem sind <font size="4">mehr Branchen kontrollpflichtig: Zum"Deputy der Strafverfolgungsbehörde" degradiert wurden Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler, Küchenstudios, Edelmetallhändler, Versicherungsmakler, Diamantenhändler, Autoverkäufer, Juweliere, Auktionäre, Spielbanken und Kunsthändler.</font>
All diese müssten eigentlich Verdächtige melden, sollten bei Bargeschäften im Wert von mindestens 15 000 Euro (bei Spielbanken ab 1000 Euro) die Identität des Kunden feststellen und diese Personalien sechs Jahre lang aufbewahren. Verdächtige müssen auch bei kleineren Summen den Ermittlungsbehörden angezeigt werden. Die Betroffenen dürfen davon nicht in Kenntnis gesetzt werden, so die Auflagen.
Richtig unangenehm wird es durch den Paragrafen 24 c des Kreditwesengesetzes"Automatisierter Abruf von Kontoinformationen": Seit dem ersten April 2003 kann die neue Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen über ein Datenabrufsystem bei den Kreditinstituten gespeicherte, persönliche Daten der Bankkunden abrufen........
.......Jedes Kreditinstitut hat auf eigene Kosten eine Datei über alle ihre Konten zu führen, aus der Kontonummer, Einrichtungs- und Auflösungsdatum, Name des Kontobesitzers, Geburtstag, Verfügungsberechtigte und abweichend wirtschaftlich Berechtigte zu ersehen...... sind.
<ul> ~ hier alles: bitte k l i c k e n - Warnhinweis ist aus der Wams</ul>

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