- @offtopic: Gibt es irgendwo zyankali frei zu kaufen?? (owT) - Optimus, 10.05.2003, 21:51
- Re: @offtopic: Gibt es irgendwo zyankali frei zu kaufen?? (owT) - vladtepes, 10.05.2003, 21:56
- @vladtepes: - Optimus, 10.05.2003, 21:59
- Re: @vladtepes: - vladtepes, 10.05.2003, 22:04
- @vladtepes: - Optimus, 10.05.2003, 21:59
- Wohl nicht so leicht zu beschaffen - HB, 10.05.2003, 22:05
- Re: Wohl nicht so leicht zu beschaffen - vladtepes, 10.05.2003, 22:26
- Re: Wohl nicht so leicht zu beschaffen - Baldur der Ketzer, 10.05.2003, 22:47
- Re: Wohl nicht so leicht zu beschaffen - Oldy, 11.05.2003, 08:44
- Re: Wohl nicht so leicht zu beschaffen - Baldur der Ketzer, 10.05.2003, 22:47
- Re: Wohl nicht so leicht zu beschaffen - vladtepes, 10.05.2003, 22:26
- Re: @offtopic: Gibt es irgendwo zyankali frei zu kaufen?? (owT) - crosswind, 10.05.2003, 23:34
- Re: Nein - Hirscherl, 11.05.2003, 12:01
- Nikotin - R.Deutsch, 11.05.2003, 12:45
- Giftmord mit Nikotin: Begründung der modernen Toxologie - HB, 11.05.2003, 13:28
- Hier noch mal ausführlicher - HB, 11.05.2003, 14:12
- Giftmord mit Nikotin: Begründung der modernen Toxologie - HB, 11.05.2003, 13:28
- Nikotin - R.Deutsch, 11.05.2003, 12:45
- Re: @offtopic: Gibt es irgendwo zyankali frei zu kaufen?? (owT) - vladtepes, 10.05.2003, 21:56
Hier noch mal ausführlicher
-->Hans Pfeiffer schreibt dazu in"Die Sprache der Toten":
................................................................................
Die Nikotinmörder
Hätte sich der Fall des Grafen de Bocarme nicht tatsächlich zugetragen,
könnte man ihn für einen romantischen Schauerroman
halten. Und es ließe sich auch keine bessere Kulisse für
diese Mordtat ausdenken, als sie das belgische Schloß Bitremont
bietet. Solche Schlösser mögen Dore zu seinen düster-fantastischen
Zeichnungen für Balzacs TOLLDREISTE GESCHICHTEN
angeregt haben. Ein bleiern wirkender ver-
sumpfter See, dahinter, von Ulmen und Pappeln umstanden,
die niedrige breite Vorderfront des Schlosses, seine schmalen
dunklen Fenster, die gedrungenen Türme mit ihren Spitzdächern,
die von Kreuzen und Wimpeln gekrönt werden - so sah
der Schauplatz einer tatsächlich »tolldreisten Geschichte« aus.
An einem Novembertag 1850 besuchte Gustav Fougnies, ein
vom väterlichen Erbe lebender junger Mann, seine Schwester
Lydie auf Schloß Bitremont.
Lydie war seit sieben Jahren mit dem Schloßbesitzer, dem
Grafen Hippolyte de Bocarme, verheiratet. Lydie, Tochter
eines Apothekers, hatte in der Heirat mit dem Grafen die
Erfüllung ihrer Träume gesehen. Geschah es doch selten
genug, daß ein Adliger ein bürgerliches Mädchen zur Frau
nahm. Sie hatte damals allerdings nicht geahnt, daß den Grafen
allein ihr Vermögen interessierte, mit dem er seinen
heruntergewirtschafteten Besitz sanieren wollte. Bocarme war
ein wilder, hemmungsloser Mensch, der kaum lesen und
schreiben konnte. Er hatte jahrelang in Amerika ein unstetes
Leben geführt. Nach seiner Rückkehr hatte er sich auf Schloß
Bitremont niedergelassen. Hier beschäftigte er sich mit
naturwissenschaftlichen Experimenten. Zu diesem Zweck hatte
er sich in der Waschküche ein Laboratorium eingerichtet. Hier
hantierte er mit Gläsern, Kolben und Apparaten. Sein Gärtner
Deblicqui half ihm dabei. So hatte Deblicqui in den Monaten,
die dem Besuch des Schwagers von Bocarme vorausgingen,
dem Grafen auch bei der Herstellung von Eau de Cologne
geholfen und mit ihm viele Tage und Nächte beim Destillieren
zugebracht.
Nun also, am 20. November, traf der Schwager gegen Mittag
in Bitremont ein. Gustav wollte seiner Schwester und ihrem
Mann mitteilen, daß er in Kürze heiraten wolle. Schon im
Frühjahr hatte Gustav seine Schwester davon in Kenntnis gesetzt,
daß er das Schloß einer verarmten Adelsfamilie gekauft
und sich mit der Besitzerin verlobt hatte. Gustav ahnte nicht,
welche Reaktion seine Mitteilung über die bevorstehende Heirat
bei Schwester und Schwager auslöste. Die Rente, die Lydie
nach dem Tode des Vaters geerbt hatte, reichte nicht aus, um
Bocarmes riesige Schulden zu decken. Der Graf liebte ein ausschweifendes
Leben. Prunksucht und Zechgelage hatten ihn
längst ruiniert. Er mußte ein Stück Land nach dem anderen verkaufen,
ohne jedoch von seinen Schulden loszukommen. Gu-stav
aber hatte den größten Teil des väterlichen Vermögens erhalten.
Heiratete er nun, hatte Lydie keine Aussicht, einst ihren
Bruder zu beerben. Diese Hoffnung, den Bruder zu beerben,
war durchaus nicht utopisch. Gustav war sehr krank. Nach der
Amputation eines Unterschenkels ging es mit ihm gesundheitlich
immer mehr bergab. Lydie rechnete mit seinem baldigen
Tod. Und nun durchkreuzten seine Heiratspläne alle Hoffnungen
der beiden Bocarmes auf sein Vermögen.
Gegen Mittag des 20. Novembers sah Emmerance Bricourt,
die Zofe der Gräfin, den Wagen mit Gustav Fougnies
vorfahren. Der blasse Mann mit dem tiefschwarzen Haar und
dem Bärtchen auf der Oberlippe entstieg nur mit Mühe dem
Wagen - er ging auf Krücken. Am Nachmittag, als das Essen
zubereitet war, wunderte sich Emmerance, daß die
Dienerschaft die Speisen nur in den Vorraum des
Speisezimmers bringen durfte. Dort nahm die Gräfin die
Schüsseln in Empfang und trug, sie selbst hinein. Die Kinder,
die sonst zusammen mit den Eltern das Essen einnahmen,
mußten diesmal in der Küche essen.
Eine halbe Stunde später hörte Emmerance im Speisesaal
ein dumpfes Gepolter und bald darauf einen schrecklichen
Schrei, dem einige gurgelnde Rufe folgten. Als Emmerance
zum Speisesaal eilte, trat die Gräfin heraus und forderte:
»Schnell, heißes Wasser, Gustav stirbt!« Sie schloß die Tür
hinter sich und lief an Emmerance vorbei in die Küche.
Emmerance betrat den Speisesaal. Sie sah Gustav auf dem
Boden liegen, neben ihm seine Krücken. Er bewegte sich nicht
mehr.
Graf Bocarme keuchte und war völlig außer Atem. Seine
Hände waren voller blutiger Kratzer. Bocarme befahl Emmerance,
den Kutscher Gilles zu holen.
Als Gilles erschien, trug ihm der Graf auf, aus dem Keller
eine Flasche Weinessig zu holen. Dann mußte Gilles den Toten
nackt ausziehen und ihm Weinessig in den Mund gießen.
Schließlich sollte er über den ganzen Körper Essig schütten.
Emmerances Entsetzen wuchs, als Gilles auf Anordnung des
Grafen Gustavs Leiche in ihr Zimmer schaffte und auf ihr Bett
legte. Aber sie wagte nicht zu widersprechen. Die Anwesenheit
des Toten in ihrer Kammer und der Anblick seines
zerfressenen Gesichts trieben Emmerance hinaus. Sie
beobachtete, was nun weiter geschah.
Die ganze Nacht über waren der Graf und seine Frau damit
beschäftigt, Spuren im Speisesaal zu beseitigen. Sie scheuerten
die Holzdielen und kratzten mit dem Messer breite Späne ab.
Die Gräfin trug Gustavs Kleidung in die Waschküche und warf
sie in kochendes Seifenwasser.
Am nächsten Morgen nahm Emmerance all ihren Mut zusammen
und ging zum Pfarrer. Sie berichtete, was sie gesehen
hatte, und fragte, was sie nun tun solle. In diesem Augenblick
kam ein Bote aus Tournai und teilte dem Pfarrer mit, der Untersuchungsrichter
werde am nächsten Tag nach Schloß Bitremont
kommen, er habe gehört, dort härten sich merkwürdige
Dinge ereignet.
Untersuchungsrichter Heughebaert erschien am 22. Novem-
her mit mehreren Gendarmen und drei Ärzten im Ort. Er begab
sich zuerst allein ins Schloß. Aber der Graf war nicht zu sprechen.
Heughebaert ließ sich von der Gräfin den Toten zeigen.
Als er Gustavs entstelltes Gesicht sah, wurde ihm klar, daß ein
Verbrechen geschehen war. Der Verdacht verstärkte sich noch,
als der Graf schließlich erschien und Heughebaert seine verletzten
Hände sah. Er ließ die Ärzte ins Schloß kommen und
den Toten untersuchen.
Die Ärzte überzeugten sich davon, daß Gustav keines natürlichen
Todes gestorben war. Sie fanden Gesicht, Mund,
Speiseröhre und Magen so stark verätzt, daß sie eine Vergiftung
durch Schwefelsäure vermuteten. Heughebaert hielt es für
notwendig, eine toxikologische Untersuchung vornehmen zu
lassen. In seiner Anwesenheit wurden die entsprechenden
Organe, vor allem die verätzten, entnommen.
Heughebaert brachte noch am gleichen Abend das Material
nach Brüssel. Er hatte sich erinnert, daß an der Militärschule
ein Chemiker namens Jean Servais Stas arbeitete, der durch
wissenschaftliche Abhandlungen bekannt geworden war. Stas
hatte, vom Dichter Dumas finanziell unterstützt, bei Orfila und
anderen Kapazitäten in Paris studiert und einige beachtliche
Beiträge zur theoretischen Chemie veröffentlicht. In unermüdlicher
Kleinarbeit hatte er sich ein eigenes Laboratorium
eingerichtet.
Hierhin brachte der Untersuchungsrichter die entnommenen
Organe zur toxikologischen Untersuchung. Er teilte Stas mit,
daß die Ärzte eine Vergiftung durch Schwefelsäure vermuteten.
Stas hat später selbst über seine Untersuchung der asservierten
Organe berichtet. Deshalb wissen wir heute genau, in welchen
Stufen Stas dieses raffinierte Verbrechen aufdeckte.
Dabei gelang ihm eine Entdeckung, die bis dahin für
unmöglich gehalten wurde.
Zuerst einmal wies Stas nach, daß nicht Schwefelsäure die
Verätzungen erzeugt hatte.
Ihm fiel der Essiggeruch an den Organen auf. Heughebaert
erklärte Stas, große Mengen von Weinessig seien dem Toten in
den Mund gegossen worden. Stas meinte, auch Essigsäure
könne das Gewebe nicht so tief zerstören. Vielleicht sollte der
aufdringliche Essiggeruch nur ein anderes Gift verdecken? Mit
dieser unbestimmten Vermutung ging Stas nun an die eigent-
liche Arbeit.
Aus dem Inhalt von Magen und Darm stellte er durch
Destillieren und Filtern einen dicken Extrakt her, der seinen
Essiggeruch beibehielt. Einer Probe des Extrakts setzte er
Kalilösung zu. Dabei veränderte sich der Geruch. Es war, wie
Stas sagte, der Geruch von Mäuseharn. Dieser Geruch tritt
beispielsweise auch bei Koniin, dem giftigen Alkaloid des
Schierlings, auf. Stas mußte in diesem Augenblick betroffen
innegehalten haben. Wenn er soeben tatsächlich auf ein
Alkaloid gestoßen sein sollte, hatte er damit eine bedeutsame
Entdeckung gemacht: nämlich ein organisches Gift, ein
Pflanzengift, in einem Leichnam nachzuweisen. Das war bisher
noch niemandem gelungen.
Alkaloide sind stickstoffhaltige Substanzen, die in bestimmten,
meist tropischen oder subtropischen Pflanzen enthalten
sind. Sie sind basischer Natur, häufig kristallin und in Wasser
meist schwer löslich. Morphin, Kokain, Strichnin, Koniin
gehören zu diesen Alkaloiden. In geringster Menge haben
manche von ihnen eine heilsame Wirkung und sind Bestandteil
von Arzneimitteln oder Arzneimittel selbst. In größerer Menge
wirken sie tödlich - wobei diese »größere« Menge oft nur
Milligramme, höchstens Zehntelgramme beträgt.
Stas wiederholte seinen Versuch. Er setzte einer Probe des
Extrakts nochmals Wasser und Alkohol zu, filtrierte, gab Kalilösung
hinein, verdampfte, versetzte mit reinem Äther, bis
eine Emulsion entstand. Dann füllte er den Äther, nachdem er
sich von der übrigen Flüssigkeit wieder getrennt hatte, in eine
Schale. Als der Äther verdunstet war, blieb ein brauner Bodensatz
zurück. Sein stechender Geruch erinnerte an Tabak. Eine
winzige Spur davon machte Stas' Zunge für einige Stunden
taub. Stas wiederholte die Prozedur sechsmal. Er kam immer
wieder auf den gleichen Bodensatz mit dem typischen Tabakgeruch
zurück. Er vermutete, daß er Nikotin gefunden hatte.
Nun führte er alle bekannten Nikotinnachweise durch. Da-
nach war er sich völlig sicher, daß er im Körper des Toten Ni-
kotin nachgewiesen und damit ein Verfahren zur Feststellung
organischer Gifte im menschlichen Körper entdeckt hatte.
Stas begründete seine Entdeckung später theoretisch. Er erkannte,
daß sich dabei der Zufall mit dem systematischen Vorgehen
des Chemikers verbunden harte. Für diesen Nachweis
war nämlich nicht nur reiner Äther, sondern auch das Vorhandensein
einer Säure notwendig. Das war die Essigsäure gewesen,
die den Organen des Ermordeten anhaftete. Es lag eine besondere
Ironie darin, daß der Mörder mit der Essigsäure die
Nikotinvergiftung tarnen wollte und damit den Beweis seines
Verbrechens ermöglichte.
So konnte Stas wenige Tage später dem Untersuchungsrichter
Heughebaert beweisen, daß Gustav Fougnies mit Nikotin
vergiftet worden war. Bereits fünfzig Milligramm reiner Nikotinbase
genügen, um einen Menschen zu töten. Fougnies war
das Vielfache dieser Menge eingeflößt worden.
Nun konnte die kriminalistische Ermittlung auf den Erkenntnissen
von Stas aufbauen. Heughebaert erbrachte Schritt
für Schritt die Beweise für den Giftmord. Als er vom Gärtner
Deblicqui erfuhr, daß dieser dem Grafen bei der Herstellung
eines »Eau de Cologne« geholfen und Bocarme dazu große
Mengen von Tabakblättern verwendet hatte, wußte er, daß er
nun auf der richtigen Spur war.
Bocarme, so stellte Heughebaert fest, hatte im Frühjahr in
Cent einen Chemiker aufgesucht. Der Graf hatte ihm erzählt,
seine in Amerika lebenden Verwandten wären Angriffen von
Indianern ausgesetzt, die pflanzliche Pfeilgifte, u. a. auch Nikotin,
verwendeten. Er wolle ein Gegengift herstellen. Nachdem
Bocarme von dem Chemiker erfahren hatte, daß sich organische
Gifte wie Nikotin im Körper nicht nachweisen ließen,
hatte er sich die Herstellung von Nikotin aus Tabakblättern genau
beschreiben lassen. Er beschaffte sich dann die notwendigen
Apparaturen und stellte in seinem Waschküchenlabor das
Nikotin her. Den Gärtner aber ließ er glauben, es handele sich
dabei um Eau de Cologne.
Bei einer äußerst gründlichen Hausdurchsuchung entdeckte
Heughebaert die Apparate und einen Rest des Giftes in einem
Versteck in der Deckentäfelung.
Im Mai 1851 begann der Prozeß gegen das Mörderehepaar
vor dem Schwurgericht in Mons. Die Mörder versuchten zu
leugnen und sich gegenseitig zu beschuldigen. Die Beweise
waren unwiderlegbar. Die Geschworenen sprachen Bocarme
des Mordes schuldig. Er wurde zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Da in Frankreich die Geschworenen damals eine
Frau, zudem eine Dame der Gesellschaft, ungern aufs Schafott
schickten, sprachen sie Lydie - obwohl sie schließlich zugegeben
hatte, am Mord beteiligt gewesen zu sein - frei.
Bocarmes Einfall, Nikotin für einen Giftmord zu verwenden,
erschien damals neuartig und sensationell. In unserem
Jahrhundert dagegen sind eine größere Anzahl vorsätzlicher
Vergiftungen mit Nikotin bekannt geworden. Bereits Anfang
der dreißiger Jahre, als immer mehr nikotinhaltige Schädlings-bekämpfungsmittel
verwendet wurden, hörte man immer öfter
von tödlichen Nikotinvergiftungen. In manchen Pflan-zenschutzmitteln
befindet sich Nikotin in einer Konzentration
von 95 bis 100 Prozent, und zwar in Form von Nikotinbase.
Davon wirken, wie schon Stas feststellte, bereits fünfzig Milligramm
tödlich. Das sind nur wenige Tropfen. Die Nikotinbase
wird rasch von den Schleimhäuten absorbiert.
Bocarme hatte damals aber wahrscheinlich nicht Nikotinbase
benutzt, sondern Tabaksud. Tabak wird mit Wasser
übergossen. Die dann filtrierte Lösung enthält geringer konzentriertes
Nikotin. Obwohl es deshalb nicht so stark ist, hat es
ebenfalls eine Reihe von Todesfällen verursacht.
Da Nikotin, ob als Base oder als Sud, widerlich und beizend
schmeckt, ist es als Mordgift ungeeignet. Wenn trotzdem
Mordversuche mit Nikotin unternommen werden, so geschehen
sie meist zugleich mit einem gewaltsamen tätlichen Angriff auf
das Opfer. Schon Bocarme und seine Frau hatten Gustav zu
Boden geworfen und ihm das Gift gewaltsam in den Mund
geschüttet.
Das Landesinstitut für gerichtliche Chemie in Budapest berichtete
über einige Fälle, in denen die Täter ähnlich vorgingen.
Der eine Fall ereignete sich 1968. Ein älterer Mann geriet mit
seinem Sohn in Streit. Dabei griff der Vater nach einer Flasche
und schüttete dem Sohn die darin enthaltene Flüssigkeit auf
Gesicht und Kleidung. Verätzungen im Gesicht zwangen den
Sohn, eine Klinik aufzusuchen. Dort traten Lähmungserscheinungen
in den Beinen auf. Heftiges Erbrechen folgte. Dann
stellten sich Bewußtseinsstörungen ein. Im Erbrochenen fand
sich Nikotin. Es gelang, den Patienten am Leben zu erhalten.
Bei seiner Vernehmung erklärte der Vater, er habe aus etwa
zwanzig Zigarettenstummeln einen Nikotinsud hergestellt.
Daraufhin wurde auch der Pullover des Sohnes untersucht.
Bereits der beizende Geruch des Pullovers deutete daraufhin,
daß für den Anschlag nicht Tabaksud, sondern Nikotinbase
verwendet worden war. Es wurde dann auch spektroskopisch
und chemisch Nikotin nachgewiesen, und zwar am Pullover in
einer Gesamtmenge von 2,55 Gramm. Es war tatsächlich Nikotinbase
und stammte in hochkonzentrierter Form von einem
Pflanzenschutzmittel.
Ein anderer Fall zeigte die gleichen Merkmale eines
tätlichen Angriffs. Ein Ehepaar war wegen zerrütteter Ehe
geschieden worden. Der Mann wollte sich nicht mit der
Scheidung abfinden und bewog seine Frau, zu ihm
zurückzukehren. Aber es änderte sich nichts, die Spannungen
eskalierten. Eines Nachts, als beide im Bett lagen, kam es
erneut zu Auseinandersetzungen. Die Frau nahm ein Flacon
und spritzte ihrem Mann eine Flüssigkeit ins Gesicht. Er schrie
auf und wollte sich auf die Frau stürzen, aber sie entkam. Es
gelang ihm, sie einzuholen. Er schlug sie, und sie spritzte ihm
nochmals Flüssigkeit aus dem Flacon in die Augen. Der Mann
brach zusammen und starb.
Bei der Obduktion fanden sich Verätzungen im Gesicht. Die
Schleimhaut des linken Auges und die Lippen hingen in Fetzen.
Die Zunge war rotbraun verschorft. In der Schleimhaut
des Magens wurden Blutungen festgestellt. Die Untersuchung
der Restflüssigkeit im Flacon ergab, daß es Nikotinbase war, in
einer Konzentration von 84 Prozent. Ihre Menge betrug noch
1,42 Gramm.
Hier stellt sich die Frage, wieso diese scheinbar nur äußeren
Verletzungen tödlich waren. Aber in Wirklichkeit handelte es
sich nicht um äußere Verletzungen. Die Schleimhäute absorbieren
Nikotin sehr rasch. In diesem Fall war also das Nikotin
durch die Schleimhäute des Mundes und durch das Auge in den
Körper gelangt. So fand man bei der Obduktion im linken
Auge drei, in der Speiseröhre und auf der Zunge fast drei und
im Magen noch mehr als drei Milligramm Nikotin. Über 50
Milligramm waren bereits ins Blut übergegangen, so daß der
Tod durch eine akute Nikotinvergiftung eingetreten war.
Im Unterschied zu Bocarmes Giftmord war in diesen beiden
Fällen nicht erwiesen, ob die Täter ihre Opfer ermorden oder
bloß bestrafen wollten. Auch benutzten die Täter das Gift in
einer Streitsituation, also im Affekt.
Eindeutige Nikotinmorde sind weit seltener, weil, wie schon
gesagt, der beizende Geruch und Geschmack das Opfer warnen
würden. Das Institut für gerichtliche Medizin in Szeged berichtete
von drei Mordtaten durch Nikotin. In allen drei Fällen
versetzten die Mörder ein Getränk mit Nikotinbase. Das Opfer
starb jeweils nach ein oder zwei Schluck innerhalb weniger
Sekunden. Die durch das Gift verursachten charakteristischen
Verätzungen und der scharfe Nikotingeruch verrieten jedoch
sofort, daß eine Nikotinvergiftung vorlag.
Wenn also ein Nikotinmord nicht zu vertuschen ist, fragt es
sich, warum die Täter trotzdem dieses Risiko auf sich nahmen.
Die Vorgeschichte dieser drei Mordfälle gibt die Antwort darauf.
Im ersten Fall tötete eine Ehefrau ihren Mann. Sie hatte ein
Liebesverhältnis mit einem anderen und wollte sich ihres Mannes
entledigen. Im zweiten Fall brachte ebenfalls eine Ehefrau
ihren Mann um, weil die Ehe zerrüttet war. Im dritten Fall ermordete
ein Landarbeiter seine Geliebte, die ein Kind von ihm
erwartete. Er hatte sich inzwischen in ein anderes Mädchen
verliebt.
Die Gerichtsmediziner von Szeged zogen daraus die Schlußfolgerung,
»daß die Täter deshalb bei der Wahl des Giftes
weniger Vorsicht... verrieten. Es scheint, als ob der vom
Sexualtrieb beherrschte Mordentschluß mit solch einer Kraft
auftritt und der Wunsch der Befreiung vom unerwünschten
Partner so groß ist, daß die Täter das rasch und bestimmt
wirkende Nikotin wählen und die Vorsichtsbedenken in den
Hintergrund treten. Mit anderen Worten: Die Furcht vor den
Folgen der Tat wird vollkommen unterdrückt durch den
Wunsch nach Befreiung, der wieder hervorgerufen wird durch
den Wunsch der Fortsetzung bzw. des Ausbaus neuer sexueller
Verbindungen.«
INHALTSVERZEICHNIS
VORWORT............................................................................ 7
I PROBLEME DER IDENTIFIZIERUNG....................... 11
Der 3-Knochen-Fall........................................................ 12
Der Fall Webster............................................................ 17
Der Zyklopenauge-Fall................................................... 24
Der Kindermord-Fall von Aberdeen............................... 36
Nur ein Haar................................................................... 43
Bankraub und Raubmord................................................ 51
Der Sexualmörder Pitchfork........................................... 55
II NATÜRLICHER TOD, UNFALL, SELBSTMORD
ODER MORD?................................................................... 64
Wenn Tote wiederauferstehen........................................ 65
Tod einer Tierfreundin................................................... 67
»Russisches Roulett«...................................................... 71
Die lachende Tote........................................................... 74
Halsschnitt..................................................................... 81
Entrinnen unmöglich...................................................... 89
Tod in der Badewanne Fall Nr. 1: Die toten Bräute in der
Badewanne..................................................................... 96
Fall Nr. 2: Hinter verschlossener Tür............................ 104
Fall Nr. 3: Der sicherste Weg ins Jenseits..................... 109
Elektrotod Fall Nr. 1: Ende eines Sonntags................... 114
Fall Nr. 2: Tödliche Masturbation................................. 120
Fall Nr. 3: Selbsthinrichtung......................................... 123
Fall Nr. 4: Elektromörder ohne Chance........................ 126
Der Tod im Abendmahlskelch...................................... 131
Sein wie ein Vogel....................................................... 135
Die Nikotinmörder....................................................... 141
Anzeige gegen Unbekannt............................................ 151
Der »schöne Schlaf«..................................................... 158
Tödliches Dreieck........................................................ 169
»Plötzlich und unerwartet«........................................... 178
III DUELL DER EXPERTEN......................................... 185
Der Fall Marie Lafarge................................................. 186
Der Fall Marie Besnard................................................ 202
Der Rasiermesser-Fall.................................................. 210
Der Fall der »schrecklichen roten Löcher«................... 224
Der Kulmbacher Fall.................................................... 239
Der Fall des Zahnarztes Dr. Müller............................... 247
Der Kälberstrick-Fall.................................................... 263
NACHBEMERKUNG........................................................ 277

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