- OT: Todesstrafe in den USA - marsch, 12.05.2003, 17:06
OT: Todesstrafe in den USA
--><table><table border="0" width="600"><tr><td><font face="Arial"><font size=4> Todesstrafe in den USA </font></font><div align="Justify">
Studie über fehlerhafte Todesurteile ("<a target=_blank href= http://justice.policy.net/jpreport/liebman2.pdf> A Broken System: Error Rates in Capital Cases, 1973 bis 1995</a>")
Zitat:"Nationally, over the entire 1973-1995 period, the overall error-rate in our capital punishment system was 68%."
Zusammenfassung in Deutsch:
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Ein wichtiges Argument gegen die Todesstrafe ist der Umstand, dass im Gegensatz zu anderen Strafen eine Hinrichtung nicht korrigiert werden kann. Fehlurteile können nie ganz ausgeschlossen werden. So mussten in den USA seit 1973 über 84 Gefangene - zumeist Schwarze - aus den Todeszellen entlassen werden, weil sie zu Unrecht verurteilt worden waren. Im Juni 2000 veröffentlichte die New Yorker Columbia Universität eine groß angelegte, vom ehemaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Senats Joseph R. Biden angeregte Studie über fehlerhafte Todesurteile („A Broken System: Error Rates in Capital Cases, 1973 bis 1995"). Darin wird belegt, dass bei 68 % aller zwischen 1973 und 1995 verhängten Todesurteile das erstinstanzliche Urteil als fehlerhaft aufgehoben werden musste. 7 % aller zum Tode Verurteilten erwiesen sich unschuldig. 1999 wurden nicht weniger als acht Menschen als unschuldig entlassen. Einige standen unmittelbar vor ihrer Exekution, unter ihnen Anthony Porter. 16 Jahre befand er sich in der Todeszelle. 48 Stunden vor seiner Hinrichtung wurde diese ausgesetzt, da festgestellt worden war, dass Porter einen IQ von lediglich 51 Punkten aufwies. Private Ermittlungen eines Detektivs und eines Teams der Northwestern University erbrachten schließlich das Geständnis des tatsächlich Schuldigen.
Wie viele der letztlich Hingerichteten Opfer eines derart tödlichen Justizirrtums geworden sind, lässt sich nachträglich nicht feststellen. Sozial schwache Angeklagte können sich in der Regel keine kompetente - und damit teure - anwaltschaftliche Vertretung leisten. Die o. g. Studie der Columbia Universität kommt zu dem Ergebnis, dass in 37 % aller Verfahren, in denen ein Todesurteil verhängt worden war, die Verteidigung inkompetent, schlecht bezahlt oder ohne Erfahrung in derartigen Capital trials war. Die Todesstrafe war und ist somit in vielen Fällen auch die Fortführung einer sozialen Diskriminierung. In diesem Zusammenhang sind auch die Ergebnisse einer im letzten Jahr vorgelegten Studie von Amnesty International („Killing with Prejudice: Race and the Death Penalty in the USA") zu sehen. Demnach machen Schwarze 42 % aller in den USA zum Tode verurteilten Gefangenen aus, obwohl nur 12 % aller US-Amerikanerinnen und Amerikaner schwarzer Hautfarbe sind.
Schwarze werden zudem elfmal häufiger wegen eines Mordes an einer weißen Person verurteilt als Weiße wegen der Ermordung eines Schwarzen
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http://www.todesstrafe.de/inhalt/politik/dokumente/abschaffung_der_todesstrafe_in_d.htm
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