- Absurdistan live: Aldi muss Rundfunkgebühren zahlen - LenzHannover, 12.05.2003, 17:54
- Re: Absurdistan live: Aldi muss Rundfunkgebühren zahlen - Euklid, 12.05.2003, 18:09
- Re: Absurdistan live: Aldi muss Rundfunkgebühren zahlen - Lenz - nereus, 12.05.2003, 19:42
- Re: Absurdistan live: Aldi muss Rundfunkgebühren zahlen - Lenz - Euklid, 12.05.2003, 20:24
- Re: Absurdistan live: Aldi muss Rundfunkgebühren zahlen - ganz ruhig Euklid ;-) - nereus, 12.05.2003, 20:43
- Nun, da könnte man ganz einfach argumentieren,... - Zardoz, 12.05.2003, 21:00
- Re: Nun, da könnte man ganz einfach argumentieren,... - Zardoz - nereus, 12.05.2003, 21:47
- Kruzifix? Ja, es ist schon manchmal ein Kreuz mit mir... ;-) - Zardoz, 12.05.2003, 21:56
- Re: Ja, es ist schon manchmal ein Kreuz mit mir - wem sagst Du das? ;-) - nereus, 12.05.2003, 22:16
- Re: Ja, es ist schon manchmal ein Kreuz mit mir - wem sagst Du das? ;-) - Euklid, 12.05.2003, 22:32
- Re: Ja, es ist schon manchmal ein Kreuz mit mir - wem sagst Du das? ;-) - nereus, 12.05.2003, 22:16
- Kruzifix? Ja, es ist schon manchmal ein Kreuz mit mir... ;-) - Zardoz, 12.05.2003, 21:56
- Re: nur"leider" ist das Gesetz eben noch einfacher, da bereits - Uwe, 12.05.2003, 21:55
- Danke Uwe, damit wird es tatsächlich noch leichter. - Zardoz, 12.05.2003, 22:04
- Re: Nun, da könnte man ganz einfach argumentieren,... - Zardoz - nereus, 12.05.2003, 21:47
- Re: Absurdistan live: Aldi muss Rundfunkgebühren zahlen - ganz ruhig Euklid ;-) - Euklid, 12.05.2003, 21:10
- Nun, da könnte man ganz einfach argumentieren,... - Zardoz, 12.05.2003, 21:00
- Re: Absurdistan live: Aldi muss Rundfunkgebühren zahlen - ganz ruhig Euklid ;-) - nereus, 12.05.2003, 20:43
- Re: Na, dann kassiert mal bei allen Lagerhallenbesitzern.. Schlanker Staat wär: - LenzHannover, 13.05.2003, 00:10
- Wär ich ja auch dafür... - Zardoz, 13.05.2003, 00:25
- Re: Absurdistan live: Aldi muss Rundfunkgebühren zahlen - Lenz - Euklid, 12.05.2003, 20:24
Re: nur"leider" ist das Gesetz eben noch einfacher, da bereits
-->... die mögliche betriebbereite Vorhaltung (Gerät + Empfangsmöglichkeit) zur GEZ verpflichtet. Ob es allerdings dadurch sinnvoller ist,ist mit dieser Darstellung nicht beantwortet.
Gruß,
Uwe
Wer ist Rundfunkteilnehmer?
Nach der gesetzlichen Definition ist derjenige Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Für das Autoradio gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kfz zugelassen ist.
Radio- und Fernsehhandel
Unternehmen, die sich gewerbsmäßig mit der Herstellung, dem Verkauf, dem Einbau oder der Reparatur von Rundfunkgeräten befassen, sind berechtigt, bei Zahlung der Rundfunkgebühren für ein Rundfunkgerät weitere entsprechende Geräte für Prüf- und Vorführzwecke auf ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken gebührenfrei zum Empfang bereitzuhalten.
Ausserhalb der Geschäftsräume können Rundfunkgeräte von diesen Unternehmen gebührenfrei nur bis zur Dauer einer Woche zu Vorführzwecken bei Dritten zum Empfang bereitgehalten werden.

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