- Auch Krankenkassen sollen Beitragssenkung nun auf Pump finanzieren; Pleite nahe! - H. Thieme, 13.05.2003, 07:51
- Re: Auch Krankenkassen sollen Beitragssenkung nun auf Pump finanzieren; Pleite nahe! - Euklid, 13.05.2003, 09:19
- Die sind Pleite! - Der Husky, 13.05.2003, 09:35
Die sind Pleite!
-->>ftd.de, Di, 13.5.2003, 7:30
>Krankenkassen sollen Beitragssenkung auf Pump finanzieren
>Krankenkassen sollen einem Zeitungsbericht zufolge künftig mit Krediten eine Beitragserhöhung über 15 Prozent verhindern. Ab 2004 sollen die Schulden dann zurück gezahlt werden.
>
Von wegen: Die haben längst neue Schulden aufgenommen:
MUENCHEN: Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach einem Bericht des
Nachrichtenmagazins 'Focus' rund 20 Milliarden Euro Schulden.
Zusaetzlich zu ihrem derzeitigen Defizit aus Einnahmen und Ausgaben
von geschaetzten drei Milliarden Euro haetten sie Kredite ueber 17
Milliarden Euro aufgenommen, schreibt das Magazin unter Berufung auf
interne Berechnungen der Spitzenverbaende. Die Spar-Vorschlaege der
Ruerup-Kommission in Hoehe von 25 Milliarden Euro pro Jahr wuerden
damit grossteils in der Schuldentilgung verpuffen, ohne die
Beitragszahler spuerbar zu entlasten. - Wie 'Focus' weiter
berichtet, erhoehen viele der als preiswert geltenden Betriebs-
Krankenkassen noch dieses Jahr ihre Beitraege, und zwar von derzeit
11,9 Prozent auf 12,5 Prozent und in in Einzelfaellen sogar bis auf
13,7 Prozent.
und weiter schreibt die Wams:
Deutsche Versicherungen zahlen für Eltern von Ausländern in deren Heimat
von Jochen Kummer
http://www.wams.de/data/2003/04/20/76239.html
Die Bevorzugung von Ausländern in den deutschen Krankenversicherungen entwickelt sich zum Politikum.
Das Gesundheitsministerium bekam in dieser Woche eine Welle der Empörung von Bürgern aus allen Teilen des Bundesgebietes über die
Enthüllung zu spüren, dass Eltern von in Deutschland beschäftigten ausländischen Arbeitnehmern in ihrem Heimatland Türkei und auf dem
Balkan beitragsfrei von der deutschen Familienmitversicherung aufgenommen werden und sich dort auf Kosten der Versicherung ambulant und
stationär behandeln lassen können.
Bei Deutschen dagegen dürfen nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verlangt jetzt von der Bundesregierung volle Aufklärung."Das regt die Leute auf. Wir wollen vom
Bundesgesundheitsministerium als Erstes wissen, wie viele ausländische Eltern im vorigen Jahr davon profitiert haben und welche
Gesamtsumme überwiesen wurde", sagte der Bundestagsabgeordnete Andreas Storm (CDU), Vorsitzender der CDU/CSU-Arbeitsgruppe
"Gesundheit und soziale Sicherung", dieser Zeitung.
Auf Anfrage von WELT am SONNTAG erklärte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums:"Uns liegen keine aktuellen Zahlen vor - weder
über bezugsberechtigte Personen noch über die Summe der geleisteten Zahlungen."
Das Ministerium lehnt aber eine Abschaffung der Ungleichbehandlung von Ausländern und Deutschen ab."Wir sehen keinen Anlass, da tätig zu
werden", sagte die Sprecherin.
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach hatte die rot-grüne Bundesregierung gefragt: Trifft es zu, dass in der Bundesrepublik
Deutschland krankenversicherte ausländische Arbeitnehmer bestimmter Staaten damit auch die in ihrer Heimat lebenden Eltern mitversichert
haben?
Anstoß für ihre Anfrage gab Professor Bert Rürup, dessen Kommission alle Sparpotenziale in den Sozialsystemen ausloten soll. Dabei hatte er
auch die Familienversicherung infrage gestellt, in der in Deutschland 20 Millionen Familienangehörige kostenfrei mitversichert sind -
ausgenommen Eltern.
Im Auftrag der Bundesregierung antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Franz Thönnes (SPD) aus dem
Bundesgesundheitsministerium, der just am Tage der Veröffentlichung überraschend als SPD-Landesvorsitzender in Schleswig-Holstein
abgewählt worden war. Er bestätigte, dass Eltern in der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro unter bestimmten
Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen aus deutschen Krankenversicherungen haben.
Die Fakten laut Thönnes:
Grundlage ist ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30.4. 1964 für die Türken sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12.10.1968
für die Bewohner in den vier genannten Balkan-Staaten. Der Kreis der anspruchberechtigten Familienangehörigen richtet sich nach den
Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen, also auch der Eltern.
WELT am SONNTAG hatte vorigen Sonntag über diese weithin unbekannte Tatsache berichtet. Die Vorzimmer-Sekretärin des
Parlamentarischen Staatssekretärs Thönnes sagte dieser Zeitung:"Das hat ein großes Echo. Das haben wir hier auch gemerkt." Zu spüren
bekam das beispielsweise auch die im Bereich"Migration" der SPD-Bundestagsfraktion tätige wissenschaftliche Mitarbeiterin Gerlinde P., die
sich Fragen einer empörten Berliner Anruferin anhören musste, die den Sachverhalt nicht glauben konnte.
Die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sieht allerdings keinen Grund zur Aufregung über die beitragsfreie Mitversicherung der
Eltern."Als die Sozialabkommen in den sechziger Jahren geschlossen wurden, galt in der Türkei und auf dem Balkan halt noch ein anderer
Familienbegriff", sagte sie. Daran werde nicht gerüttelt - auch nach rund vierzig Jahren nicht.
Deutschland soll pleite gehen, wird es aber überleben.
DerHusky!

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