- Das Neuste aus Absurdistan: Pacman illegal - Miesespeter, 14.05.2003, 21:21
- Re: Hier Gesetzeslücke! Was ist mit Flashdateien wie diese hier? - Luigi, 14.05.2003, 21:38
- Re: Link direkt zur Flash-Datei falls ActiveX nicht aktiviert oder nicht verfüg - Luigi, 14.05.2003, 21:42
- Die rote Eichel in der Mitte mit der Saugbewegung kenn ich irgendwoher...!!! - Miesespeter, 15.05.2003, 00:05
- Re: Hier der Link!! Zum downloaden!!!!!!! - Luigi, 15.05.2003, 00:44
- Re: Das Neuste aus Absurdistan: Pacman illegal - Wassermann, 14.05.2003, 21:41
- Totally off topic: World´s smallest pacman - HB, 14.05.2003, 21:47
- Re: Das Neuste aus Absurdistan: mein Nachbar sagt,... - Baldur der Ketzer, 14.05.2003, 22:06
- Re:... Wat'n Glück, dass Cargolifter pleite is...:-))) - Digedag, 15.05.2003, 00:15
- Wieso? Eher schade. Ich haetts aufn Versuch ankommen lassen......... (owT) - Miesespeter, 15.05.2003, 00:20
- Re:... Wat'n Glück, dass Cargolifter pleite is...:-))) - Digedag, 15.05.2003, 00:15
- Re:da lob ich mir die belgischen 'Kinderschänder' - kingsolomon, 14.05.2003, 22:32
- noch so ein stinkendes Kuckucksei - aus für TV-Millionäre - Baldur der Ketzer, 14.05.2003, 23:30
- Re: Die Pacman Berlinale - Tassie Devil, 14.05.2003, 23:53
- Re: Das Neuste aus Absurdistan: Pacman illegal - Diogenes, 15.05.2003, 10:22
- Re: Das Neuste aus Absurdistan: Pacman illegal - Euklid, 15.05.2003, 11:06
- Immerhin sind die eDonkey Raubkopien altersfrei:-) (owT) - LenzHannover, 15.05.2003, 17:01
- Re: Hier Gesetzeslücke! Was ist mit Flashdateien wie diese hier? - Luigi, 14.05.2003, 21:38
Das Neuste aus Absurdistan: Pacman illegal
-->alle computerspiele unterliegen nunmehr der Pruefungspflicht durch die USK. Die kostet - wen wunderts - natuerlich 1000 Euro.
Ja, so ein Guetesiegel kann halt nur erteilt werden, nachdem sich gewichtige Experten intensiv mit der Materie beschaeftigt haben. Und so Experten gibts halt nicht umsonst......umsonst gibts nur die Programmierer, die es einst zum Spass entwickelten.
Nur um Volksvertreter zu werden, da braucht man heute gottseidank weder Gutachten, Meisterbrief noch Diplom......
Seit April gilt in Deutschland das neue Jugendschutzgesetz. Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Erfurt macht es erstmals eine Alterskennzeichnung für Computerspiele zur Pflicht - ähnlich, wie man es seit langem von Videos kennt.
Die Sticker der Selbstkontrolle des Verbandes Unterhaltungssoftware Deutschland, kurz USK, - «ab 6», «ab 12», «ab 16», «ab 18» oder auch «keine Beschränkung» - gelten künftig gesetzlich bindend.
Das neue Jugendschutzgesetz sieht vor, dass vor dem Kauf eine konkrete Alterskontrolle per Ausweisüberprüfung durchgeführt werden muss. Auch der Versandhandel muss das Alter seiner Kunden nachweislich abfragen.
Vorangetrieben wurde die Neuregelung durch die politischen Institutionen - der Amoklauf von Erfurt, dessen junger Täter Robert Steinhäuser selbst Gewalt-Computerspiele genutzt haben soll, war den Entscheidern noch vor Augen.
Der CDU-Opposition im Bundestag geht das jetzige Gesetz noch nicht weit genug. Dabei hat das es, berichtet die Computerfachzeitschrift «c't», (wohl unbeabsichtigte) Konsequenzen. So gelten künftig alle nicht von der USK überprüften Spiele als nur für Erwachsene zugelassen.
Klassiker aus früheren Jahren - von «Tetris» bis hin zu «Pacman» - die niemals eine Altersfreigabekontrolle durch die USK erfahren haben, sind laut Gesetz nun «frei ab 18» - und das obwohl das Spielprinzip und die grafische Darstellung denkbar harmlos sind.
Downloads ohne Freigabe
Alte Spiele dürfen auch nicht mehr auf Flohmärkten und ähnlichen Marktplätzen angeboten werden, sondern nur noch in geschlossenen Geschäften, wo eine Altersüberprüfung stattfinden kann.
Das zuständige Jugendministerium kennt auf das Problem keine konkrete Antwort - obwohl damit laut Meinung von «c't» eine «Ausgrenzung eines wichtigen Bestandteils der Medienkultur» ins Haus steht.
Problematisch sind auch Musik-CDs mit enthaltenen Videos - sie brauchen eine Freigabe der für audiovisuelle Medien zuständigen Selbstkontrollinstitution FSK.
Angegriffen fühlt sich vom neuen Jugendschutzgesetz auch die Szene der Mac- und Linux-Spielefirmen, sowie Anbieter von Shareware-Games. Sie müssen, wenn sie ihre Programme auf Trägermedien wie CDs und DVDs vertreiben wollen, eine Freigabe bei der USK nachweisen. Die kostet allerdings laut «c't» mindestens 1000 Euro - was sich bei Amateuren und kleinen Firmen kaum lohnt.
Freigaben und Selbstkontrollen für Downloads aus dem Internet fordert das neue Jugendschutzgesetz im übrigen nicht. Dies könnte allerdings in weiteren Gesetzesnovellen, etwa die des Teledienstegesetzes, abgedeckt werden, ist aus Regierungskreisen zu hören.

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