- Wenn ein 50j.Arbeitsloser mühsam etwas für seine Rente gespart haben sollte... - kizkalesi, 16.05.2003, 11:47
- Re: Wenn ein 50j.Arbeitsloser mühsam etwas für seine Rente gespart haben sollte... - Diogenes, 16.05.2003, 11:54
- Re: Wenn ein 50j.Arbeitsloser mühsam etwas für seine Rente gespart haben sollte... - MC Muffin, 16.05.2003, 13:42
- aber moment mal! Wie wärs mit einer SELBSTENTLEIBUNGSPRÄMIE!? - Bankrunner, 16.05.2003, 11:59
- Re: aber moment mal! Wie wärs mit einer.... - doppelknoten, 16.05.2003, 17:46
- .........und besonders nett - Tierfreund, 16.05.2003, 13:31
- Man kann auch... - Zardoz, 16.05.2003, 16:08
- Re: Man kann auch... - Euklid, 16.05.2003, 17:33
- Ja, genau wie der Geld-'Schein'... ;-) (owT) - Zardoz, 16.05.2003, 18:12
- Re: Man kann auch... - Euklid, 16.05.2003, 17:33
- Man kann auch... - Zardoz, 16.05.2003, 16:08
- In Ã-sterreich kommt dasselbe.... - sensortimecom, 16.05.2003, 13:46
- Re: Wenn ein 50j.Arbeitsloser mühsam etwas für seine Rente gespart haben sollte... - Diogenes, 16.05.2003, 11:54
Wenn ein 50j.Arbeitsloser mühsam etwas für seine Rente gespart haben sollte...
-->...dann ist er jetzt dran:
Der Freinbetrag wurde von 26.000 auf 10.000 €uro zusammengewichst - das hat er jetzt erst mal zu verballern und nichts ist mit Rücklage für die Rente.
</font size="5">Absurdistan pur!</font>
Wer will solchen Leuten denn dann noch mit irgendwelchem Riester-Scheiss kommen?
Also, diese Amateur-Politiker sind reif für das Irrenhaus.
aws.
kiz
<font size="5">Empfänger von Arbeitslosenhilfe müssen Altersvorsorge auflösen</font>
Seit 1. Januar gelten verschärfte Anrechnungsregeln
von Thomas Exner
Berlin - Für viele Beschäftigungssuchende, deren Arbeitslosengeld ausläuft und die nun Arbeitslosenhilfe beantragen müssen, gibt es ein böses Erwachen. Denn zum 1. Januar wurden die nicht auf die Arbeitslosenhilfe anzurechnenden Vermögensfreibeträge noch einmal drastisch gesenkt.
Statt zuvor 520 Euro je vollendetem Lebensjahr des Arbeitslosen und seines Ehepartners sind es seither nur noch 200 Euro. Für einen 50-jährigen, allein stehenden Arbeitslosen ist damit der Freibetrag von 26 000 auf 10 000 Euro zusammengeschmolzen. Alle Sparbeträge darüber - inklusive Lebens- und private Rentenversicherungen - müssen zunächst aufgezehrt werden, bevor es Hilfe vom Staat gibt. Ausgenommen davon sind nur Ersparnisse im Rahmen der Riester-Rente sowie die selbst genutzte Immobilie.
Ziel der im"Hartz-I-Gesetz" getroffenen Verschärfung der Anrechnung von Vermögen war es, die Anreize zur Arbeitssuche zu stärken und den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit zu entlasten. Doch nicht nur der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) hält diese Maßnahme in einem Positionspapier für"überaus problematisch". So lehnte das Sozialgericht Berlin vor einigen Wochen die Verwertung einer Lebensversicherung zu Gunsten von Arbeitslosenhilfe als unzumutbar ab. Die Vermögensanrechnung dürfe nicht zum wirtschaftlichen Ausverkauf des Betroffenen und zum Verlust erarbeiteter Lebensgrundlagen führen, begründeten die Richter der 58. Kammer ihren Spruch (Aktenzeichen: S 58 AL 2208/02).
Und selbst in der Politik gibt es offenbar ein Umdenken. Sowohl bei SPD und Grünen wie auch bei der Union findet sich in Papieren zur geplanten Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe die Aussage, dass eine angemessene private Altersvorsorge nicht auf die künftige staatliche Transferleistung angerechnet werden soll.
Doch in der Praxis sieht es derzeit anders aus."Wir müssen die in der Arbeitslosenhilfe-Verordnung getroffenen Maßgaben anwenden", stellt ein Sprecher der Bundesanstalt für Arbeit fest. So müssen alle neuen Antragsteller zunächst ihr gesamtes Vermögen bis auf die niedrigen Freibeträge aufbrauchen, bevor es Unterstützung gibt. Die alten, höheren Freibeträge gelten nur noch für Arbeitslose, die vor dem 1. Januar 1948 geboren wurden sowie für laufende Bewilligungsbescheide. Da Arbeitslosenhilfe jeweils für ein Jahr bewilligt wird, dürfte die Neuregelung damit bis Jahresende die meisten der rund 1,9 Mio. Bezieher von Arbeitslosenhilfe erreicht haben.
"Für viele Betroffene erledigt sich die finanzielle Planung des Lebensabends damit von selbst", so ein Vorsorge-Experte. Denn ein Mann, der ab dem 65. Lebensjahr eine Zusatzrente von 500 Euro monatlich beziehen möchte, muss über ein Kapital von etwa 90 000 Euro verfügen. Für Menschen, die im fortgeschrittenen Lebensalter ihre bis dahin aufgebauten Finanzpolster auflösen mussten, sei dieses Ziel jedoch praktisch kaum noch zu erreichen."Offenbar gehen in der Politik immer noch einige von der Fiktion aus, dass die gesetzliche Rente eine ausreichende Absicherung ist", heißt es beim GDV
Mal wieder an der falschen Stelle gespart
<ul> ~ kommentar dazu: wie immer an der falschen Stelle angesetzt</ul>

gesamter Thread: