- @dottore - hiiilfe prego - Tassie Devil, 16.05.2003, 16:32
- Re: @dottore - hiiilfe prego - dottore, 16.05.2003, 17:18
- Re: @dottore - mille grazie - meine eierlegende Wollmilchsau - Tassie Devil, 17.05.2003, 06:29
- Re: Teilhinweise - Uwe, 16.05.2003, 17:42
- Re: Vielen Dank, Uwe! (owT) - Tassie Devil, 17.05.2003, 03:19
- Re: @dottore - hiiilfe prego - Dimi, 17.05.2003, 07:52
- Re: @dimi - Tassie Devil, 17.05.2003, 17:44
- Re: @dottore - hiiilfe prego - dottore, 16.05.2003, 17:18
Re: Teilhinweise
-->Die Reichsbank war eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Gesetzesgrundlage Bankgesetz vom 14. März. 1875 deren Grundkapital in Reichsbankanteile zerlegt waren, die sich überwiegend in privaten Händen befanden.
~ [i] Schon im Deutschen Reich und der Weimarer Republik bestand mit der 1875 gegründeten Reichsbank so etwas wie eine deutsche Zentralbank. Ihre Funktion wurde nicht durch Bestimmungen der Reichsverfassung von 1871 sondern ausschließlich durch einfaches Gesetzesrecht geregelt. Sie bestand als aktiver Akteur der Wirtschaftspolitik bis 1945 fort - seit 1939 freilich"nach den Weisungen und unter der Aufsicht des Führers" (§ 3 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank) - und wurde erst 1961 offiziell aufgelöst. Nach Kriegsende entstanden in den einzelnen Bundesländern Landeszentralbanken, die 1948 durch Besatzungsvorschrift in der Körperschaft der"Bank deutscher Länder" zusammengefaßt wurden.
[Quelle: http://www.stapo.de/bundesbank.shtml ]
~ [Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/192...bank-gewinn_ges.html[/link]][/i]
~ Im Jahre 1924 wurde die Reichsbank eine unabhängiges Institut, 1937 wurde sie direkt dem Kanzler unterstellt und 1939 verstaatlicht. Organe der Reichbank waren der Präsident und da Reichsbankdirektorium. Die Reichsbank unterhielt über 500 Zweigstellen. Sie hatte das Notenmonopol und regelte vornehmlich den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr.
[Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon 15.Auf.][/i]

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