- Replik zum Josefs-Pfennig - chiron, 16.05.2003, 14:14
- Re: Wenn jemand durch Zinseszins runiert wird, dann die Bankiers! - Wal Buchenberg, 16.05.2003, 14:36
- Re: Wenn jemand durch Zinseszins runiert wird, dann die Bankiers! - chiron, 16.05.2003, 14:50
- Re: Nicht ganz, Wal! - dottore, 16.05.2003, 16:59
- Re: Replik zum Josefs-Pfennig - Yak, 16.05.2003, 14:50
- Re: Replik zum Josefs-Pfennig - chiron, 16.05.2003, 14:53
- Re: Replik zum Josefs-Pfennig - mat, 16.05.2003, 15:11
- Re: Durchblick perfekt - dottore, 16.05.2003, 16:55
- Re: Durchblick perfekt - mat, 16.05.2003, 18:04
- Re: Replik zum Josefs-Pfennig - chiron, 16.05.2003, 14:53
- Re: Replik zum Josefs-Pfennig - mat, 16.05.2003, 14:56
- Re: Replik zum Josefs-Pfennig - chiron, 16.05.2003, 15:00
- Re: Replik zum Josefs-Pfennig - mat, 16.05.2003, 15:15
- Re: Replik zum Josefs-Pfennig - dottore, 16.05.2003, 16:40
- Re: Replik zum Josefs-Pfennig - mat, 16.05.2003, 17:26
- Re: Replik zum Josefs-Pfennig - dottore, 16.05.2003, 17:52
- Re: Replik zum Josefs-Pfennig - mat, 16.05.2003, 19:05
- Re: Replik zum Josefs-Pfennig - dottore, 16.05.2003, 17:52
- Re: Replik zum Josefs-Pfennig - mat, 16.05.2003, 17:26
- Re: Replik zum Josefs-Pfennig - chiron, 16.05.2003, 15:00
- Re: Wenn jemand durch Zinseszins runiert wird, dann die Bankiers! - Wal Buchenberg, 16.05.2003, 14:36
Re: Replik zum Josefs-Pfennig
-->Hallo!
Sorry, aber mich hat das"Fälligkeit" sehr verwirrt, deshalb verwende ich ab jetzt"+Fälligkeit" für den Guthabenanteil beim Gläubiger und"-Fälligkeit" beim Schuldner.
>>Also muss der Wirtschaftsraum allzeit bereit sein (wie der Handwerker oben), dass ich mit meinen 100 auf den Markt komme, und etwas dafĂĽr haben will? Lagert der Wirtschaftsraum das ein, oder was?
>Wenn Du etwas haben willst, musst Du einen Vertrag schließen. Den erfüllst Du entweder mit der Liquidität, die Du hast oder Du vereinbarst eine spätere Fälligkeit. Diese spätere Fälligkeit kann der andere dann seinerseits gegen Disagio in eine frühere verwandeln.
>>Da nicht nur ich das machen wĂĽrde, sondern auch alle anderen (nehme ich mal an) steigt der Bargeldbedarf.
>Du brauchst Bargeld nur zur Fälligkeit, ansonsten kannst Du es solange begucken, bis Deine Fälligkeit auf Dich zukommt. (Oder eben eine spätere Fälligkeit kaufen, was bei Nullzins über alle Fristen keinen Sinn macht).
Die oben genannte Fälligkeit sind Schulden, sehe ich das richtig. Mir stellt sich folgendes Problem: Ein Gläubiger gibt einem Schuldner Liquidität, mit dieser Liquidität kauft dieser beim Gläubiger ein => Gläubiger hat wieder zuviel Liquidität, und findet keine lohnende"+Fälligkeit" => Er behält die Liquidität....
Wie kommt der Schuldner zur Liquidität wenn der Gläubiger sie hat? Nur durch die Zentralbank, der er über Umwege (Geschäftsbanken) einen Schuldtitel verkauft, oder? Diese Liquidität landet wieder beim Gläubiger.
Die Schulden wird der Schuldner erst wieder los, wenn der Gläubiger ihm mit Liquidität Waren abkauft. Dann kann er den Titel bei der Zentralbank zurückkaufen, sofern die bei ihm die fälligen Zinsen konsumiert (über Umwege).
Danke
mat

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