- Interressantes steuerliches Urteil - Euklid, 22.05.2003, 12:33
- Interressantes steuerliches Urteil - Sascha, 23.05.2003, 04:30
- Re: Interressantes steuerliches Urteil - die Sozialhilfesumme machts nicht, aber - Baldur der Ketzer, 23.05.2003, 09:14
- Interressantes steuerliches Urteil - Sascha, 23.05.2003, 04:30
Interressantes steuerliches Urteil
-->Unterhaltsaufwendungen eines Sohnes an seine einkommenslose Mutter mindern das steuerpflichtige Einkommen nicht wenn die Mutter ein Haus besitzt.
Das gilt unabhängig davon,dass in den Einkommensteuerrichtlinien der Hausbesitz außer Betracht bleiben soll,wenn das Gebäude zusammen mit Angehörigen bewohnt wird.
Da das sonstige Vermögen von mehr als 15500 Euro angerechnet wird,ist eine Privilegierung von Immo-Besitz nicht gerechtfertigt.
Entschieden vom BFH,III R41/01
Also haben unsere Steuerhäscher wieder mal gegen den Bürger entschieden.
Mein Rat generell:Den Grundbesitz beizeiten abgeben
Das erspart immense Aufwendungen wie Erbschaftssteuer,Nachteile derjenigen die Mutter unterstützen müssen.
Rechnet man nämlich am Ende die Erbschaftssteuer plus Unterstützungsleistung zusammen dann hat der Staat das Haus wahrscheinlich voll aufgefressen.
Offizieller Verkauf an die Kinder mit großem Schenkungsanteil.
Man bedenke daß die Schenkung mehr als 10 Jahre zurückliegen muß bis Mutter zum Sozialamt kann;-))
Sonst kann man die Kohle wegen Verarmung des Schenkers wieder zurückholen von Seiten des Sozialamtes.
Funktioniert alles nur bei Familien deren häuslicher Frieden auch intakt ist.
Auch hier muß in Zukunft eine strategische Planung erfolgen damit Mutter nicht arm wird und der Sohn gleich mit dazu;-))
Gruß EUKLID

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