- Frage an die Monetaristen - chiron, 22.05.2003, 09:34
- Re: Frage an die Monetaristen - für den EZB Bereich - marsch, 22.05.2003, 18:45
Re: Frage an die Monetaristen - für den EZB Bereich
-->Ich bin mir zwar nicht sicher ob du das meinst, aber vielleicht hülfts:-).
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<table><table border="0" width="600"><tr><td><font face="Arial"><font size=4>6 Refinanzierungsfähige Sicherheiten
</font></font><div align="Justify">
6.1 Allgemeines
Gemäß Artikel 18.1 der ESZB-Satzung können die EZB und die nationalen Zentralbanken auf den Finanzmärkten tätig werden, indem sie Finanzaktiva endgültig oder im Rahmen von Rückkaufsvereinbarungen kaufen und verkaufen. Desgleichen sind für alle Kreditgeschäfte des Eurosystems ausreichende Sicherheiten zu stellen. Dementsprechend werden alle liquiditätszuführenden Operationen des Eurosystems durch Sicherheiten unterlegt, die die Geschäftspartner zur Verfügung stellen, indem sie entweder das Eigentum an diesen Vermögenswerten übertragen (bei endgültigen Käufen oder Rückkaufsvereinbarungen) oder sie als Pfand hinterlegen (bei besicherten Krediten).
.....
[img][/img]
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Alles hier zu finden:
<a target=_blank href=http://www.ecb.int/mfi/ea/geninfoea.htm>http://www.ecb.int/mfi/ea/geninfoea.htm</a>
und im Speziellen (Zitierter Text und Graphik) hier, ab Seite 38:
<a target=_blank href=http://www.ecb.int/pub/pdf/gendoc2002de.pdf>http://www.ecb.int/pub/pdf/gendoc2002de.pdf</a>
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Gruß
MARSCH
</div></td></tr></table>

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