- Finanzamt und Zinsen - Tierfreund, 28.05.2003, 13:37
Finanzamt und Zinsen
-->Hatte gerade wieder eine Debatte mit meinem Steuerberater.
Fall: Beteiligung an einer Golfplatzbetreiber GmbH,GmbH geht nach zwei Jahren pleite,Geld natürlich weg,2 Jahre anteilige Verluste abgeschrieben,Finanzamt streicht Verluste,da keine Gewinnabsicht erkennbar und erstellt für die zwei Jahre neue EkSt.Bescheide plus 6% Zinsen.Zinszahlung nicht abzugsfähig - basta!
6% Zinsen - ich glaube Eichels Haushalt basiert nur auf erwarteten Nachzahlungszinsen.
Recherche hierzu aus dem Net:
Betr.: Verzinsung von Steuernach- und Steuerüberzahlungen
Alle Steuernach- und Steuerüberzahlungen auf die Einkommen-, Vermögen-, Gewerbe-und Umsatzsteuer für die Jahre 1989 und spätere Veranlagungszeiträume werden mit jährlich 6% bzw. monatlich 0,5% verzinst, wenn zum Zeitpunkt der Bekanntgabe eines Steuerbescheids mehr als 15 Monate seit der Entstehung der Steuer vergangen sind (Entstehungszeitpunkt für die Einkommensteuer ist stets der 31.12. des Jahres, für welches diese Steuer festgesetzt wird). Zur Berechnung der Verzinsung wird der zu verzinsende Steuerbetrag auf den nächsten durch ¤ 50,-- teilbaren Betrag abgerundet und es werden nur volle Monate zu 0,5% gerechnet.
An das Finanzamt zu bezahlende Nachzahlungszinsen können seit dem Jahr 1999 nicht mehr als Sonderausgaben einkommensmindernd berücksichtigt werden. Vom Finanzamt ausbezahlte Zinsen auf Steuererstattungen sind jedoch bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu erfassen.

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