- Nach Deflation sieht dass hier aber nicht aus:? Liebe eBay-Verkäufer, - x Thomas, 04.06.2003, 21:03
- Re: Nach Deflation sieht dass hier aber nicht aus:? Liebe eBay-Verkäufer, - - Elli -, 04.06.2003, 21:07
- Der Anstieg ist ERHEBLICH höher als die MWST von 16%. Ich sehe es eher so, - Kallewirsch, 04.06.2003, 22:49
- hier der Link - ManfredF, 04.06.2003, 21:09
- Nur Gebuehren werden hoeher, Waren billiger, sogar Laptops und Mieten! - Josef, 04.06.2003, 21:12
- Nach Deflation sieht dass hier aber nicht aus:?/Mal wieder: Kaufkraftverlust!!! - Sascha, 05.06.2003, 03:23
- Es gibt Beides, der jetzige Trend geht aber über in Preisverfall - Gabriela, 05.06.2003, 09:00
- der jetzige Trend geht aber über in Preisverfall - Sascha, 05.06.2003, 17:33
- Re: Nach Deflation sieht dass hier aber nicht aus:? Liebe eBay-Verkäufer, - Euklid, 05.06.2003, 09:56
- Na ja... - fridolin, 05.06.2003, 10:13
- Re: Ich glaube, darum geht es nicht. - JLL, 05.06.2003, 10:22
- Re: Nach Deflation sieht dass hier aber nicht aus:? Liebe eBay-Verkäufer, - SchlauFuchs, 05.06.2003, 10:32
- Sonstige Einkünfte - Sascha, 05.06.2003, 17:44
- Nach Deflation sieht dass hier aber nicht aus:? - Sascha, 05.06.2003, 16:39
- Re: Nach Deflation sieht dass hier aber nicht aus:? Liebe eBay-Verkäufer, - - Elli -, 04.06.2003, 21:07
Sonstige Einkünfte
-->Halt Euklid!
Das stimmt so nicht. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäfte sind meines Wissens pro Jahr bis etwa 500 Euro steuerfrei. Das fällt bei den sieben Einkunftsarten unter"Sonstige Einkünfte".
Außerdem zählen zu diesen 500 Euro nur private Artikel die du in der Spekulationsfrist von 12 Monaten einkauft und teurer wieder verkauftst. Und selbst da könntest du noch die Transaktions- und/oder Beschaffungskosten und Verkaufskosten (ebay) geltend machen bzw. in Abzug bringen.
Beispiel: Maier kauft am 12.02.2002 auf'm Flohmarkt von einem Unwissenden ein Buch für 3 Euro. Der Verkäufer hat das Buch aus dem Dachboden seines Opas gefunden und weiß nicht, daß es eigentlich ein altes Sammlerstück ist welches einen Wert von 1200 Euro hat. Verkauft er es binnen eines Jahres wieder und kassiert 1200 Euro dafür ab so muß er diese Einkünfte versteuern. Er hat einen Gewinn von 1200 Euro - 3 Euro - Beschaffungskosten/Werbungskosten...
Sagen wir er hat netto 1170 Euro gut gemacht. Dann liegt er über den 500 Euro (Grenze liegt aber glaube ich nicht exakt bei 500 Euro, war früher mal 1000 DM) und es fällt unter SPEKULATION (da innerhalb der Spekulationsfrist verkauft). Er muß den Gewinn versteuern unter Sonstige Einkünfte.
Aber vorsicht ist dennoch angebracht: Man darf nicht einfach davon ausgehen billigst auf dem Flohmarkt Waren einzukaufen, diese zu lagern und nach Ablauf der Spekulationsfrist teurer wieder zu verkaufen. Das könnte dann nämlich ziemlich schnell als GEWERBE ausgelegt werden.
Viele Grüße
Sascha

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